Geschichtliches über Frauen

Geschichtliches über Frauen
Heilkundige, Hexen, Hebammen und andere weise Frauen...

Heilkunde als Beruf
Die Verdrängung der Frauen
Martin Luther und die Reformation
Die Hexenverfolgungen
Der Hexenhammer
Inquisitionsverfahren
Wer waren die Hexen?

Heilkunde als Beruf

In der mittelalterlichen Heilkunde waren Frauen Wundärztinnen und Heilkundige. Sie kannten sich in der Geburtshilfe aus, einschließlich der Schmerzmittel, der Abtreibungs- und Verhütungsmittel, der Beobachtungen von Muttermundveränderungen und Zyklusstörungen, der Diagnose schwieriger Kindslagen im Mutterleib und deren Behebung durch verschiedene kleine Operationen wie den Dammschnitt. Auch der Kaiserschnitt fand bereits Anwendung. Kenntnisse über Techniken der Abtreibung und Empfängnisverhütung waren weit verbreitet. Das Heilwissen bestand aus der überlieferten Volksmedizin, die durch Erfahrung und Experiment weiterentwickelt wurde und dem natürlichen Umgang mit magischen Kräften in der Natur. Dieses Wissen umfaßte Körperbau, Kräuter und Drogen, Herstellung von Arzneien und schließlich die Magie.

Heilkundige Frauen, "weise Frauen" und Hebammen standen bei der Bevölkerung in hohem Ansehen. Die damaligen (männlichen) Ärzte dagegen hatten ein sehr geringes Ansehen beim Volk. Ihr Wissen über den Körper der Frau war um vieles geringer, weil die Kirche den Männern eine intensive Beschäftigung mit dem Körper der Frau strikt untersagte.

Im 13. Jahrhundert setzte sich die europäische Heilkunde als Beruf durch. Zunächst waren heilkundige Frauen, die "weisen Frauen" und Hebammen, die Ärztinnen des Volkes. Paracelsus sagte, all sein Wissen hat er von den "weisen Frauen" gelernt. Ihr Ansehen war sehr hoch, sie waren die Vertrauten der Frauen, auch die der Frauen in höheren Gesellschaftsschichten.

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Die Verdrängung der Frauen

Im 14. Jahrhundert erklärte die Kirche, dass eine Frau, die sich anmaße, zu heilen, ohne studiert zu haben, eine Hexe sei und darum sterben müsse. Die damalige Kirchendoktrin besagte, dass Heilen generell von Übel sei und also nur vom Teufel kommen könne, es sei denn, die Kirche heile selbst, oder die (männlichen) Ärzte heilten unter den wachsamen Augen der Kirche. Wenn also ein männlicher Arzt einen Patienten nicht heilen konnte, eine heilkundige Frau jedoch dem/der Patientien helfen konnte, so wurden die Frau der Ketzerei angeklagt, weil sie sich der Magie bediente. Doch die Kirche benutzte selbst Magie: wurden magische Praktiken mit dem Symbol des Kreuzes oder unter Anrufung der heiligen Jungfrau durchgeführt, so war das etwas ganz anderes!

Doch nachdem die Ausübung des Heilberufes nun ein Universitätsstudium voraussetzte, konnten Frauen aus dem öffentlichen Leben verdrängt werden, z.B. durch Auschluss von den Universitäten. Außerdem wurden Lizenzgesetze geschaffen, die ausschließlich männlichen Ärzten die Praxis gestatteten. Diese Gesetze konnten zwar nicht konsequent eingehalten werden, aber sie genügten, um Hebammen und anderen heilkundigen Frauen das Leben schwer zu machen. Die heilkundigen Frauen waren eine ernsthafte Konkurrenz zu der sich gerade etablierenden ÄrztInnenschaft.

Mitte des 15. Jahrhunderts, als der Wirtschaft wieder genug Männer zur Verfügung standen, verdrängten die Männer die Frauen aus den Zünften und beschränkten bzw. verboten weibliche Berufstätigkeit. Frauen verloren alle politischen Rechte, die sie einst bekommen hatten. Die Geburtshilfe und Frauenheilkunde, bisher von den Hebammen durchgeführt, wurde im 15. Jahrhundert unter die Aufsicht der Stadtärzte gestellt. Die Hebamme wurde zur unselbständigen "Helferin" des Arztes.

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Martin Luther und die Reformation

Die Ansichten Martin Luthers (1483-1546), dass Frauen ausschließlich zu Hausfrauen und Müttern geschaffen seien, griffen immer weiter um sich: "Männer haben einen breiten, großen Brustkorb, kleine, schmale Hüften und mehr Verstand als Frauen, die nur einen kleinen, schmalen Brustkorb, dafür aber breite Hüften haben, und daß sie das Haus hüten, sich ruhig verhalten, den Haushalt versorgen und Kinder gebären und aufziehen...."

Die Institution Ehe erhielt im 16. Jahrhundert einen neuen Stellenwert. Die Reformatoren um Luther erwarteten von dem Ehepaar Moral, Keuschheit, Fleiß, Sparsamkeit, Zuverlässigkeit, Frömmigkeit und eine entsprechende Kindererziehung. Diese Tugenden und Eigenschaften sollten vor allem von den Ehefrauen gelebt werden. So wurde die jahrhundertealte Diskussion um Wert oder Unwert der Frau im 16. Jahrhundert von einer neuen Warte aus geführt. Nur unter dem "Joch" der Ehe konnten Mann und Frau gesellschaftlichen und ökonomischen Nutzen erarbeiten. Frauen wurden jedoch nur als Gehilfinnen ihrer Männer angesehen, und man erwartete unbedingten Gehorsam von ihnen. Vor allem weibliche Geschwätzigkeit und weiblicher Leichtsinn wurden schwer gegeißelt.

Und auch im "weltlichen" Bereich, also: Lohnarbeit, Handel und Handwerk, machte sich dieselbe mangelnde Absicherung des weiblichen Geschlechts negativ bemerkbar: Zünfte und Gilden verschlossen sich zunehmend den Ansprüchen ihrer weiblichen Zeitgenossen; den noch existierenden Frauengewerben und -zünften wurde das Ausbilden von weiblichem Nachwuchs untersagt. Hinfort sollten Frauen nur noch in unselbständiger und unqualifizierter Weise tätig sein, am besten im Rahmen der Familie und unter der strengen Obhut des Ehemannes.

Seit dem 16. Jahrhundert wurden die Frauen immer mehr aus dem Handwerk zurückgedrängt. In manchen Zünften wurde die Zusammenarbeit mit Frauen für unehrenhaft erklärt. Um 1600 verschwindet die Frau beinahe völlig aus dem Berufsleben.

Die Geringschätzung des weiblichen Geschlechts wurde immer größer. Die Abwertung der Frau durch die Kirche war verhängnisvoller und wichtiger als die Verdrängung aus dem Berufsleben.

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Die Hexenverfolgungen

Wann fanden die Hexenverfolgungen statt? Viele glauben, die Hexenverfolgen haben im Mittelalter stattgefunden. Mit dem Begriff Mittelalter wird dabei oft rückständiges Denken und Aberglaube verbunden, welche dann in der Neuzeit, dem sogenannten Zeitalter der Aufklärung überwunden worden sei. Doch nicht im "finsteren Mittelalter" fanden die groß angelegten Hexenverbrennungen statt, sondern mit dem Beginn der frühen Neuzeit, dem Zeitalter von Renaissance und Humanismus. Die im Mittelalter gängigen Rechtspraktiken (z.B trugen die Kläger das Prozessrisiko) machen Hexenverfolgen im Mittelalter kaum denkbar. Im 13. und 14. Jahrhundert gibt es im deutschen Sprachgebiet kaum Nachweise für Hexenverfolgungen. Ab 1480 begann die systematische Verfolgung von Hexen. Millionen wurden umgebracht, zu fast 90 Prozent Frauen.

Doch der Wahn ist nicht einfach so aufgetaucht (16. Jhdt), hat seine Höhepunkte (17. Jhdt) erreicht und ist dann irgendwie wieder abgeflaut (18. Jhdt), einfach so. Es war nicht die brodelnde Volksseele, die ihren Gewaltphantasien und -taten freien Lauf ließ, sondern es war die geistliche und weltliche Obrigkeit, die den Hexen ganz legal den Prozess machte.

Wie konnte das geschehen? Im 13. Jhdt. erfolgte die Identifizierung der Ketzerei mit der Hexerei. Für die Kirche ging es dabei in erster Linie um die Bekämpfung der Autorität feindlicher, gut organisierter Gruppen und natürlich um den eigenen Machterhalt. Thomas von Aquin (1225-1274), bedeutendster und einflussreicher Philosoph und Theologe des Mittelalters, bestätigte die Existenz von Hexen und erklärte, daß es die Magie gebe und daß sie nicht das Werk der Hexen, sondern des Teufels sei. Später folgten wissenschaftliche Begründungen für den Hexen- und Dämonenglauben.

Kaiser Friedrich II. erließ 1238 und 1239 Gesetze zum Schutz der Inquisition. Papst Innozenz IV. ließ 1252 mit der Bulle "Ad Exstirpanda" den Gebrauch der Folter zur Erpressung von Geständnissen zu. Dieses Verfahren stammt aus dem römischen Recht, dort wurde es hingegen ‚nur' gegen Sklaven verwendet. Die Grundlagen bzw. Voraussetzungen für die späteren Hexenverfolgungen waren nun geschaffen: Verfahren ohne Anklage, Denunziation, Folter und Tod auf dem Scheiterhaufen.

Als die Ketzerbewegungen weitgehend ausgerottet waren, begann man nach anderen, dem Teufel verschriebenen, zu suchen. Zum neuen Feindbild wurden nun die Frauen. Die latent vorhandene Frauenverachtung, gepaart mit Vorstellungen von Dämonen und Zauberei mit Teufelspakt, war eine der Auslöser der Hexenverfolgungen. Jakob Sprenger, päpstlicher Inquisitor für die Rheinlande und Heinrich Insititoris, Inquisitor für Oberdeutschland, waren bei ihren Versuchen, statt Ketzern nun von ihnen als "Hexen" bezeichnete Frauen zu verfolgen, auf heftigen Widerstand gestoßen: Ihre Opfer wurden ihnen nämlich häufig durch weltliche Macht entzogen.

1484 baten die beiden Inquisitoren und Dominikanermönche Jakob Sprenger und Heinrich Institoris den Papst um Unterstützung ihrer Tätigkeit. Als Reaktion erläßt Innozenz VIII. die Bulle Summis Desiderantis, in der er zur verstärkten Verfolgung von Hexen aufruft. Mit dieser allgemein gehaltenen Bulle - der Papst spricht hier interessanterweise nicht speziell von Frauen, sondern von "Personen beyderley Geschlechts…" - gelang es mit päpstlicher Autorität jeden Widerstand und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Prozesse und Hinrichtungen im Keim zu ersticken. Doch auch der päpstliche Freibrief für die beiden Inquisitoren ("sie dürfen durch keinerley Gewalt beeinträchtigt oder sonst auf irgendeine Weise gehindert werden") brachte den beiden immer noch kein Glück. Trotz päpstlicher Unterstützung erleidet der Inquisitor Heinrich Institoris in einem Innsbrucker Prozeß eine schwere Niederlage. Im Oktober 1485 begann Institoris in Tirol mit den Verfolgungen. Doch die neuen Ideen des Hexenwesen stießen - nicht nur bei der Bevölkerung - auf Widerstand. Ein Sturm der Entrüstung ging durchs Land und der Bischof forderte den Inquisitor auf, das Land zu verlassen.

Dieser Misserfolg ist für Institoris wahrscheinlich der Grund, mit einem Ordensbruder das Handbuch "Der Hexenhammer" zu verfassen. Im Jahr 1487 veröffentlichten die beiden Dominikanermönche Heinrich Institoris und Jakob Sprenger den "Hexenhammer"; das Buch wurde zum Standardwerk in der Prozessführung. "Die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karl V." (kurz ‚die Carolina' genannt) schafft 1532 die gesetzliche Grundlage für die massenhafte Durchführung von Hexenprozessen in Deutschland.

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Der Hexenhammer

Im Gegensatz zur päpstlichen Bulle ("Hexenbulle") ist im Hexenhammer (Malleus Maleficarum = Unholdinnen-Hammer) nur mehr ausschließlich von Frauen als Hexen die Rede. Sprenger und Institoris vermittelten in ihrem Buch ein extrem frauenfeindliches Bild und trugen alles zusammen, was damals an Negativem über Frauen zu finden war, so zum Beispiel die These, dass die Frauen sowohl biologisch als auch metaphysisch minderwertig und unvollkommen seien und sie diese Mängel mit Lüge, Hinterlist und Habgier auszugleichen versuchen.

Sie behaupten, dass Frauen von Natur aus einen geringeren Glauben haben und ihr Verstand mangelhaft sei. Als Indiz für die Minderwertigkeit der Frauen leiteten sie von der lateinischen Übersetzung für das Wort Frau ab: Femina komme von fe und minus (fe deuteten sie als fides = Glaube und minus heißt weniger, femina = die weniger Glauben hat). "Also sei das Weib von Natur schlecht, da es schneller am Glauben zweifelt und auch schneller den Glauben ableugnet".

Der Hexenhammer und die darin beschriebenen Vergehen (z.B. sexueller Verkehr mit dem Teufel), die die Hexen angeblich begangen hatten, sagen eigentlich nichts über die Hexen (die Opfer) aus, sondern offenbaren vielmehr die kranken Phantasien, die sexuellen Frustrationen und Obsessionen der im Zölibat lebenden Kleriker. Ich will aus diesem grauenhaften Buch nichts zitieren - diese Sachen kannst du jederzeit nachlesen, der "Hexenhammer" ist nach wie vor lieferbar...

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Inquisitionsverfahren

Durch einen Wandel der Rechtsordnung wurde die Verfolgung von Zauberei durch Privatanzeige vereinfacht. Der Übergang zum System der behördlichen Ermittlung und Offizialklage in der Frühen Neuzeit schuf Voraussetzungen für Massenverfahren. Durch die Änderung des Beweisverfahrens (Ende des 15. Jdts) waren die Angeklagten ganz und gar der Willkür des Richters und der der Zeugen ausgeliefert. Das Inquisitionsverfahren selbst bezeichnet im Römischen Recht ein Verfahren, in dem der Richter nicht erst aufgrund einer Anklage (Akkusationsverfahren) tätig wird, sondern selbst ermittelt (inquirere). Da Hexerei außerdem als Ausnahmeverbrechen galt, durfte auch anonymen Hinweisen nachgegangen werden, was der Willkür Tor und Tür öffnete. Mit der Einführung dieses neuen Gerichtsverfahrens begann auch die Hexenverfolgung.

Fast alle Hexenprozesse wurden vor weltlichen Gerichten geführt. Allerdings hatten katholische Theologen die dämonologische Hexenlehre (z.B. Schadenszauber) entwickelt - die Kirche hatte den Nährboden für den Hexenwahn gelegt, die Prozesse selbst aber recht schnell an die weltlichen Gerichte abgegeben. So wurden die Hexenprozesse zu Strafverfahren gemischter Zuständigkeit kirchlicher und weltlicher Gewalten. Die örtlichen Gerichtsbarkeiten waren das weltliche Vollzugsorgan, während die kirchlich beeinflussten juristischen Fakultäten die jeweiligen Rechtsgutachten erstellten.

Bei Hexenprozessen stand - im Gegensatz zum Ketzerprozess - das Todesurteil im voraus fest. Der übliche Verlauf war: denunziert, verhaftet, gefoltert, verbrannt. Es wurde auch empfohlen, Kinder durch "geschickte Behandlung" zu Aussagen gegen ihre Mütter zu bringen. Weil Kinder sehr empfindlich auf die Folter reagierten, wurde es zur Regel, sie unverzüglich und ohne vorherige Wartezeit zu foltern. Derartige hervorgelockte Aussagen von Kindern (und das bedeutete Kinder unter zehn Jahren) wurden von der Inquisition ohne weiters anerkannt. So konnten ihre Mütter in Inquisitionsprozessen auf diese Weise der Hexerei überführt und ermordet werden. Die Gesetze der Hexenverfolgung erlaubten keinen Widerruf des Geständnisses nach der Folter. Diejenigen, die versuchten, ihre Bekenntnisse zu widerrufen, wurden wiederum in die Folterkammer gebracht und erneut gefoltert; zum einen, um sie von ihrem Widerruf zu reinigen und zum anderen, um ihnen erneut ein "wahres Geständnis" abzupressen. Der Grundsatz der Inquisitoren war, so lange mit der Folter fortzufahren, bis das Opfer viele "Komplizen" genannt hatte; diese wurden dann ebenfalls verhaftet und gefoltert, bis weitere Namen genannt wurden. Das Gericht musste nicht die Schuld der Angeklagten beweisen, vielmehr mussten die Angeklagten ihre Unschuld beweisen. Der Gebrauch der Folter machte jeden Beweis der Unschuld unmöglich. Schweigen galt übrigens ebenfalls als Geständnis: es gab kein Entrinnen. Vielfach projizierten die Vertreter der Kirche dabei ihre eigenen unterdrückten und deformierten sexuellen Bedürfnisse auf die angeklagten Frauen und ließen diesen Bedürfnissen im Rahmen eines grenzenlosen Sadismus während der Folterungen freien Lauf.

Für eine Behörde war ein Hexenprozess der beste und schnellste Weg, Geld zu verdienen. Die Obrigkeit hatte also handfeste materielle Interessen: Laut Gesetz fiel ihr der ganze Besitz der als Hexen Hingerichteten zu. Vor allem waren es reiche und alleinstehende Frauen, in erster Linie Witwen, auf die das Auge der gierigen Obrigkeit fiel. Nach der Hinrichtung einer vermögenden Frau gönnten sich ihre Richter ein üppiges Mahl auf Kosten des Opfers. Oft wurde das Geld eines Angeklagten schon vor dessen Verbrennung ausgegeben. Für die meist erheblichen Prozesskosten und Exekutionskosten musste die Hingerichtete mit ihrer Hinterlassenschaft selbst aufkommen, berechnet wurde dabei oft sogar auch das Feuerholz.

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Wer waren die Hexen?

Wer waren die Hexen? Wer wurde als Hexe angeklagt? Oft waren es Frauen, die sich nicht in ein Kloster sperren lassen wollten, Frauen, die eine ablehnende Haltung gegenüber der Herrschaft von Klerus und Adel hatten. Und natürlich Frauen, die sich nicht in ihr vorgezeichnetes Schicksal fügen wollten, die ihr Leben selbst bestimmten und sich nicht an die von Männern festgelegten gesellschaftlichen Normen gehalten hatten - also aufmüpfige Frauen. Und vor allem angeklagt wurden Frauen, die in enger Verbindung mit der Natur standen, über Heilkünste verfügten und ein besonderes Gespür für die seelischen und körperlichen Leiden anderer hatten. Dafür wurden sie der Hexerei bezichtigt.

Warum bzw. welcher Taten wurden die Frauen beschuldigt?

Man verdächtigte sie, mit dem Teufel einen Pakt abgeschlossen zu haben und mit ihm sexuell zu verkehren, nachts durch die Luft zu fliegen und am Hexensabbat, einer obszönen Teufelsmesse, teilzunehmen. Man behauptete, die Hexen trügen bestimmte Erkennungsmerkmale im oder am Körper (sogenannte "Hexenmale"). Von den Hexen wurde angenommen, sie könnten jegliche Form von Unglück und Leid zaubern: Krankheit, Streit, Tod, Naturkatastrophen, Missernten, Seuchen und Epidemien. Jakob Sprenger und Heinrich Institoris stellten 1487 fest: "Ohne einen Tropfen Gift, bloß durch die Stärke ihres Zauberspruches, vernichten sie die Seelen."

Seit Thomas von Aquin (1225-1274) wurde zudem die Lehre von der Teufelsbuhlschaft vertreten, die das sexuelle Motiv in den Hexenglauben einführte (Hexen wurden und werden zumeist als vollbusige, rothaarige, lüsterne und enthemmte Frauen dargestellt). Das ist wohl ein Grund dafür, daß in Deutschland überwiegend Frauen als Zauberinnen/Hexen verfolgt worden sind.

Martin Luther, der große Reformator (!), hatte ebenfalls eine fürchterliche, lüsterne Vorstellung von Hexen. Er phantasierte sie sich zurecht als "Teufelshuren, die da auf Böcken und Besen reiten... Kinder in der Wiege martern, die ehelichen Gliedmaßen bezaubern… und die Leute zur Liebe und Buhlschaft zwingen und des Teufels Dinge viel...".

Martin Luther schrieb weiters: "Gemeinhin ist es der Weiber Natur, daß sie viel Zauberei und Aberglauben treiben und die Eine die Andere lehret. Item die Hexen, das sind die Teufelshuren, welche das Wetter machen, die Milch stehlen und auf dem Besen reiten . . . Mit Hexen und Zauberinnen soll man keine Barmherzigkeit haben. Ich wollte sie selber verbrennen."

Die letzte Hinrichtung einer Hexe im deutschsprachigem Raum fand im Jahr 1782 (Anna Göldi in Glarus/Schweiz) statt.

I. Neubauer



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