Fundstücke J

Vor Gericht:
Wer soll das Sorgerecht für das Kind bekommen?

Die Frau springt auf und sagt:
"Euer Gnaden. Ich habe mein Kind neun Monate unter meinem Herzen getragen, dann habe ich es nach langen Stunden unter Wehen zur Welt gebracht. Seither sorge ich für mein Kind und bin Tag und Nacht für sein Wohlergehen verantwortlich. Dies ist mir eine Verpflichtung, die ich sehr ernst nehme. Ich sollte deshalb das Sorgerecht für mein Kind bekommen."
Der Richter dreht sich zum Mann und fragt:
"Was haben Sie zu Ihrer Verteidigung zu sagen?"
Der Mann bleibt eine Weile nachdenklich sitzen, dann erhebt er sich langsam.
"Euer Gnaden, wenn ich einen Euro in einen Getränkeautomaten
hineinwerfe und eine Dose kommt raus, wem gehört dann die Dose - dem Getränkeautomaten oder mir?"

Zum Sorgerecht für nichtverheiratete Elternpaare hat das Bundesverfassungsgericht der BRD am 29. Januar 2003 bestätigt, dass unverheirate Mütter den Vorrang haben und ein gemeinsames Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter erfolgen kann:

"Nicht verheiratete Väter erhalten das Sorgerecht für ihre Kinder auch in Zukunft nur mit Zustimmung der Mutter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in einem am Mittwoch verkündeten Urteil eine seit 1998 geltende Regelung. Damals war erstmals ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder geschaffen worden - aber nur, wenn die Eltern sich einigen. Das Gericht wies die Klagen zweier Väter aus Baden-Württemberg und Hessen im Wesentlichen ab. Der Vorrang der Mutter verstoße nicht gegen das väterliche Elternrecht.
(Aktenzeichen: 1 BvL 20/99 u. 1 BvR 933/01 vom 29. Januar 2003)"

Quelle und weitere Informationen:
http://www.lawchannel.de


   
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