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Fundstücke J
Vor Gericht:
Die Frau springt auf und sagt:
Zum Sorgerecht für nichtverheiratete Elternpaare hat das Bundesverfassungsgericht der BRD am 29. Januar 2003 bestätigt, dass unverheirate Mütter den Vorrang haben und ein gemeinsames Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter erfolgen kann:
"Nicht verheiratete Väter erhalten das Sorgerecht für ihre Kinder auch in Zukunft nur mit Zustimmung der Mutter. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in einem am Mittwoch verkündeten Urteil eine seit 1998 geltende Regelung. Damals war erstmals ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Kinder geschaffen worden - aber nur, wenn die Eltern sich einigen. Das Gericht wies die Klagen zweier Väter aus Baden-Württemberg und Hessen im Wesentlichen ab. Der Vorrang der Mutter verstoße nicht gegen das väterliche Elternrecht.
Quelle und weitere Informationen:
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