Homosexuelle Lebensgemeinschaften sind ab 2001 der Ehe annähernd gleichgstellt.
Das neue 'Lebenspartnerschaftsgesetz' besagt, dass Lesben und Schwule die gleichen Rechte und Pflichten haben wie Ehepaare - bei Erbrecht, Unterhaltsrecht, Mietrecht sowie in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Lebensgemeinschaft muss bei der zuständigen Behörde - dem Standesamt - eingetragen sein.

Erziehungsgeld wird um 9.5% angehoben. Dabei steigt die jährliche Einkommensgrenze für Ehepaare auf 32.000 DM, für Alleinerziehende auf 23.700. Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze auf 4.800 DM. Weitere Erhöhungen sind für die nächsten Jahre vorgesehen.

Erziehungsurlaub heißt ab jetzt 'Elternzeit' und kann von beiden Elternteilen gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Ausserdem besteht während der Elternzeit ein Rechtsanspruch für beide Eltern auf Teilzeitarbeit; sowohl Mutter als auch Vater dürfen jetzt 30 Stunden pro Woche arbeiten statt bisher 19.
(Das Recht auf Teilzeitarbeit ist im neuen Betriebsverfassungsgesetz geregelt und gilt für alle Arbeitnehmer, Einschränkungen gelten in Betrieben mit weniger als 15 Mitarbeitern.)

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