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SterniPark e.V.
Initiative Anonyme Geburt
www.sternipark.de
www.anonyme-geburt.de

Februar 2001

Pressemitteilung
Erste anonyme Geburt im Krankenhaus in Deutschland

Vier der sechs dem Projekt Findelbaby im Jahre 2000 übergebenen Säuglinge sind von ihren Müttern heimlich geboren worden. Ein Kind wurde dabei - glücklicherweise nicht dauerhaft - gesundheitlich geschädigt. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen setzt sich das Projekt Findelbaby dafür ein, in Deutschland die Möglichkeit der "anonymen Geburt" im Krankenhaus zu eröffnen.

Obwohl eine Änderung der rechtlichen Vorschriften noch aussteht, hat das Projekt Findelbaby inzwischen die erste "anonyme Geburt" in einem deutschen Krankenhaus vermittelt. Eva-Lotte kam im Dezember 2000 in der Frauenklinik der Diako in Flensburg zur Welt und ist inzwischen bei Pflegeeltern, die sie adoptieren wollen. Die leibliche Mutter ist vor und nach der Geburt und auch im Krankenhaus vom Projekt Findelbaby betreut worden. Das Krankenhaus hat sie behandelt, ohne ihren Namen zu kennen. Voraussetzung dafür war, dass das Projekt Findelbaby die Kosten übernommen hat.

Die schwangere Frau hatte zum Projekt Findelbaby Kontakt über die kostenlose Notrufnummer 0800 456 0 789 aufgenommen und ihre verzweifelte Situation dargestellt. "Bei solchen Anrufen können und werden wir den schwangeren Frauen nicht sagen, sie sollen ihr Kind erst einmal heimlich zur Welt bringen und dann in die Babyklappe legen. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, die Mutter nicht in einer schweren Stunde allein zu lassen. Mutter und Kind brauchen medizinische Betreuung bei der Geburt. Wir sind froh, ein Krankenhaus gefunden zu haben, das diese Position teilt", begründet Projektleiterin Heidi Kaiser diesen Schritt. Im vorliegenden Fall war die anonyme Aufnahme im Krankenhaus lebensrettend, da Eva-Lotte nur durch Kaiserschnitt zur Welt kommen konnte.

Die anonyme Geburt im Krankenhaus ist entgegen verbreiteter Meldungen nicht strafbar. Kein Krankenhaus ist verpflichtet, die Daten einer Schwangeren, die um Hilfe nachsucht, zu erheben. Seiner Meldepflicht genügt das Krankenhaus, wenn es die Geburt mit den ihr bekannten Daten (Geburtstag, Geschlecht usw.) anzeigt. Das geschieht so auch in den häufigen Fällen, in denen Frauen unter falschem Namen entbinden und dann das Krankenhaus verlassen.

"Das Hauptproblem sind die Kosten. Keine Schwangere in Not hat genug Bargeld bei sich, um die Krankenhausrechnung im voraus zu bezahlen. Und Krankenversicherungskarten ohne Namen gibt es nicht. Deshalb erteilt unser Verein in diesen Fällen dem Krankenhaus eine Kostenzusage. Die Mittel dafür müssen wir durch Spenden hereinholen", erläutert SterniPark-Geschäftsführer Dr. Jürgen Moysich.

Das Projekt Findelbaby drängt deswegen weiter auf eine Gesetzesreform, die die Möglichkeit der "anonymen Geburt" im Krankenhaus in allen Fragen befriedigend regelt. Dieser Forderung haben sich inzwischen mehr als siebzig prominente Frauen angeschlossen (aktuelle Liste im Internet unter www.sternipark.de).

Zustimmung kommt auch von den zuständigen Landesministerinnen aus Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Sachsen ( dokumentiert im Internet unter www.sternipark.de). Bis zur Durchsetzung einer Reform kann sich jede schwangere Frau in einer Notsituation über die Notrufnummer 0800 456 0 789 an das Projekt Findelbaby wenden: "Wir treffen uns, organisieren eine Betreuung vor und nach der Geburt und sorgen dafür, daß die Frau ohne Nennung ihres Namens - auch uns gegenüber - in einem Krankenhaus entbinden kann", verspricht Heinke Steinhäuser vom Projekt Findelbaby.

[…]

Eva-Lottes leibliche Mutter hat für ihr Kind eine Nachricht hinterlassen, so dass sie später etwas über ihre Herkunft erfahren wird. Davon ist jedoch nicht bei jeder "anonymen Geburt" auszugehen. Dazu Heidi Kaiser: "Jedes Kind sollte etwas über seine Herkunft erfahren können. Es gibt aber offensichtlich schwerwiegende Schwangerschaftskonflikte, in denen jede noch so gut gemeinte Hilfe nicht in Anspruch genommen wird, wenn dabei nach Namen und Adressen gefragt wird. Weil anonym gebärende Frauen sich aber nicht strafbar machen, sehen wir gute Chancen, dass sie irgendwann ihrem Kind Informationen zukommen lassen."

[…]

Informationen zur Rechtslage bei der anonymen Geburt und zur Debatte um die Anonyme Geburt im Ausland finden Sie unter www.sternipark.de.

Hamburg, den 01.02.01

Quelle:
www.sternipark.de
www.sternipark.de/oeffentlichkeit/presse/januar2001/PE01022001.htm
www.anonyme-geburt.de

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