Der Bund Deutscher Hebammen www.bdh.de :
Anonyme Geburt -
Nachbesserung im Gesetzentwurf dringend erforderlich
Mitte Mai sollte das Gesetz zur Regelung anonymer Geburten verabschiedet werden. Wegen juristischer Kontroversen wurde die Abstimmung im Bundesrat jedoch verschoben. Das hindert die Landesregierung von Baden-Württemberg jedoch nicht daran, noch vor der Sommerpause, das "Recht auf eine anonyme Geburt" im Bundesrat einzubringen.
Sehen wir uns einmal die Argumentationskette an, die der baden-württembergische Justizminister anbietet: "Jede Mutter soll die Möglichkeit erhalten, ihr Kind, ohne Offenlegung ihrer Personalien, in einem Krankenhaus unter ärztlicher Aufsicht auf die Welt zu bringen". Die anonyme Geburt im Krankenhaus sei dabei die "konsequenteste Lösung", da Babyklappen, die Mutter zu einer heimlichen Geburt ohne professionelle Hilfe zwingen. Darüber hinaus würden durch die Möglichkeit einer anonymen Geburt Abtreibungen verhindert werden und die geretteten Kinder könnten dann bei Adoptiveltern aufwachsen. Minister Goll weiter, "wir müssen ein Signal setzen für die Mütter in ausweglosen Situationen". Der BDH und mit ihm andere große Organisationen wie Terre des Hommes, der Kinderschutzbund und Expertinnen in den Jugendämtern, die alle viel Erfahrung mit Adoptionen haben, erheben größte Bedenken gegen dieses Gesetzentwurf. Der Entwurf sieht vor, dass ein anonym abgegebenes Kind zur Adoption freigegeben werden kann, wenn sich die Mutter nicht innerhalb von acht Wochen meldet.
Längst wissen alle mit der Adoption befassten ExpertInnen, dass das Wissen um die eigene Herkunft, die "Kenntnis der eigenen Abstammung" ein elementares Menschrecht darstellt. Kinder, denen dieses Wissen vorenthalten wird, sind lebenslänglich auf der Suche nach ihren Wurzeln. Basierend auf diesem Wissen hat sich während der letzten Jahre das Adoptionsprocedere grundlegend geändert: Kinder die heute zur Adoption freigegeben werden erfahren sehr früh, dass sie zwei Mütter haben, eine soziale und eine biologische, das meint "leibliche". Auch für die leibliche Mutter ist es bedeutungsvoll zu wissen, wie ihr Kind lebt und dass es sich in guten Händen befindet; das entlastet sie von der vermeintlichen Schuld, durch die Adoptionsfreigabe "versagt zu haben".
Der von Krankenhäusern inszenierte Medienrummel um die Etablierung von Babyklappen erscheint grotesk, angesichts der realen Situation: Die Zahl der bekannt gewordenen Infantizidfälle (Kindstötungen) ist während der vergangenen Jahre kontinuierlich zurückgegangen. Jährlich werden ca. 20 Kindstötungen angezeigt und die allermeisten der rund 40 bestehenden Babyklappen stehen bislang leer. Außerdem erscheint es unseriös, mit dem Verweis auf die Existenz von Babyklappen, Kindstötungen verhindern zu können.
In der Bundeshauptstadt Berlin werden beispielsweise seit Jahren im Durchschnitt 3-5 Fälle von Neugeborenentötung bekannt und 1-2 Neugeborene ausgesetzt. Obwohl es in Berlin 2001 drei Babyklappen gab, wurden 4 Neugeborene getötet. Das heißt, die Existenz von Babyklappen verhindert keinen Infantizid. Das hängt damit zusammen, dass es sich bei Kindstötungen in der Regel um eine Affekttat - nach einer verleugneten oder verheimlichten Schwangerschaft - handelt, wohingegen eine von der Kindsmutter gewünschten, anonymen Geburt eher rationalen Überlegungen entspringt.
Es gibt jedoch noch weitere Gründe, warum der BDH gegen das geplante Gesetz interveniert und auf Bundes- und Landesebene verschiedene Nachbesserungen angemahnt hat:
Quelle:
Bund Deutscher Hebammen
www.bdh.de
Septmber 2002
Mehr dazu:
Anonyme Geburt und Babyklappe
Stellungnahme zur Diskussion um die Gesetzesverschiebung zur Legalisierung
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