Der Bund Deutscher Hebammen www.bdh.de :

Anonyme Geburt -
Nachbesserung im Gesetzentwurf dringend erforderlich

Mitte Mai sollte das Gesetz zur Regelung anonymer Geburten verabschiedet werden. Wegen juristischer Kontroversen wurde die Abstimmung im Bundesrat jedoch verschoben. Das hindert die Landesregierung von Baden-Württemberg jedoch nicht daran, noch vor der Sommerpause, das "Recht auf eine anonyme Geburt" im Bundesrat einzubringen.

Sehen wir uns einmal die Argumentationskette an, die der baden-württembergische Justizminister anbietet: "Jede Mutter soll die Möglichkeit erhalten, ihr Kind, ohne Offenlegung ihrer Personalien, in einem Krankenhaus unter ärztlicher Aufsicht auf die Welt zu bringen". Die anonyme Geburt im Krankenhaus sei dabei die "konsequenteste Lösung", da Babyklappen, die Mutter zu einer heimlichen Geburt ohne professionelle Hilfe zwingen. Darüber hinaus würden durch die Möglichkeit einer anonymen Geburt Abtreibungen verhindert werden und die geretteten Kinder könnten dann bei Adoptiveltern aufwachsen. Minister Goll weiter, "wir müssen ein Signal setzen für die Mütter in ausweglosen Situationen". Der BDH und mit ihm andere große Organisationen wie Terre des Hommes, der Kinderschutzbund und Expertinnen in den Jugendämtern, die alle viel Erfahrung mit Adoptionen haben, erheben größte Bedenken gegen dieses Gesetzentwurf. Der Entwurf sieht vor, dass ein anonym abgegebenes Kind zur Adoption freigegeben werden kann, wenn sich die Mutter nicht innerhalb von acht Wochen meldet.

Längst wissen alle mit der Adoption befassten ExpertInnen, dass das Wissen um die eigene Herkunft, die "Kenntnis der eigenen Abstammung" ein elementares Menschrecht darstellt. Kinder, denen dieses Wissen vorenthalten wird, sind lebenslänglich auf der Suche nach ihren Wurzeln. Basierend auf diesem Wissen hat sich während der letzten Jahre das Adoptionsprocedere grundlegend geändert: Kinder die heute zur Adoption freigegeben werden erfahren sehr früh, dass sie zwei Mütter haben, eine soziale und eine biologische, das meint "leibliche". Auch für die leibliche Mutter ist es bedeutungsvoll zu wissen, wie ihr Kind lebt und dass es sich in guten Händen befindet; das entlastet sie von der vermeintlichen Schuld, durch die Adoptionsfreigabe "versagt zu haben".

Der von Krankenhäusern inszenierte Medienrummel um die Etablierung von Babyklappen erscheint grotesk, angesichts der realen Situation: Die Zahl der bekannt gewordenen Infantizidfälle (Kindstötungen) ist während der vergangenen Jahre kontinuierlich zurückgegangen. Jährlich werden ca. 20 Kindstötungen angezeigt und die allermeisten der rund 40 bestehenden Babyklappen stehen bislang leer. Außerdem erscheint es unseriös, mit dem Verweis auf die Existenz von Babyklappen, Kindstötungen verhindern zu können.

In der Bundeshauptstadt Berlin werden beispielsweise seit Jahren im Durchschnitt 3-5 Fälle von Neugeborenentötung bekannt und 1-2 Neugeborene ausgesetzt. Obwohl es in Berlin 2001 drei Babyklappen gab, wurden 4 Neugeborene getötet. Das heißt, die Existenz von Babyklappen verhindert keinen Infantizid. Das hängt damit zusammen, dass es sich bei Kindstötungen in der Regel um eine Affekttat - nach einer verleugneten oder verheimlichten Schwangerschaft - handelt, wohingegen eine von der Kindsmutter gewünschten, anonymen Geburt eher rationalen Überlegungen entspringt.

Es gibt jedoch noch weitere Gründe, warum der BDH gegen das geplante Gesetz interveniert und auf Bundes- und Landesebene verschiedene Nachbesserungen angemahnt hat:

  1. Im Gesetzentwurf sollte definiert werden, was die Kriterien einer "Notsituation" sind, die eine "anonyme Geburt" rechtfertigen.
  2. Im Gesetz sollte das zwingende Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft verankert werden.
  3. Im Gesetz sollte eine Missbrauchsschutz-Klausel eingebaut werden.
  4. Wegen der garantierten Anonymität wird bei der jetzigen Gesetzeslage nie in Erfahrung zu bringen sein, ob die schwangeren Frauen ihr Kind selbstverantwortlich anonym gebären, bzw. anonym in eine Babyklappe legen, oder ob die Frauen durch Familienangehörige, bzw. durch ihre Zuhälter - gegen ihren eigenen Willen - dazu gezwungen werden.
  5. Im Gesetz sollte festgeschrieben werden, dass es einer informed compliance, einer informierten Zustimmung also, der Kindsmutter in eine Adoption bedarf.
  6. Im Gesetz muss darauf hingewiesen werden, dass es keine Interessenskollisionen geben darf zwischen dem Angebot anonymer Geburten, bzw. Babyklappen und den lukrativen Gewinnen auf dem Adoptionsmarkt. Das heißt, der Gesetzgeber muss strikt darauf achten, dass der Wunsch "Menschenleben zu retten" nicht der Profitgier entspringt.
  7. Im Gesetz sollte eine kostenlose, "anonyme" und sachkundige Beratung festgeschrieben werden. Solch eine Beratung muss jedem Angebot einer anonymen Geburt vorausgehen.
  8. Im Gesetz sollte vermerkt werden, dass es Hebammen sind, die besonders für diese sensible Beratung geeignet sind.
Hebammen können auf Grund ihrer sozialen Kompetenzen sachkundigen Beistand anbieten, unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Hilfs- und Betreuungsangebote für Mutter und Kind. All dies geschieht schon immer - allerdings ohne Medienpräsenz und ohne Effekthascherei.
Im Gespräch mit dem Landesbischof von Baden, Ulrich Fischer, wurde deutlich, dass ein professionelles Beratungs- und Unterstützungsangebot für in Not geratene Mütter wesentlich effektiver erscheint als sämtliche Gesetzesänderungen: Mütter, die ihr Kind anonyme gebären wollten, hatten nach einer guten Beratung von diesem Ansinnen abgesehen.

Quelle:
Bund Deutscher Hebammen
www.bdh.de
Septmber 2002


Mehr dazu:

Anonyme Geburt und Babyklappe
Stellungnahme zur Diskussion um die Gesetzesverschiebung zur Legalisierung

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