Der Arbeitskreis Down Syndrom e.V.:

Menschen mit Trisomie 21 - Objekte der Gentechnologie? (Teil 2)

Hierzu müssen wir etwas weiter ausholen und uns einige Gedanken machen über die heutige politische Situation, und zwar besonders in Bezug auf die Problematik und die Bedeutung der biomedizinischen Wissenschaften, und hier vor allem der Genetik und der sich daraus ableitenden handelnden Gentechnologie. Soweit sind wir dabei gar nicht vom Thema entfernt, die Entdeckung des 47. Chromosoms ist ein Ergebnis der Genetik. Ein Problem liegt in der Verquickung von Wissenschaft und Kommerz. Gentechnologische Forschung verheißt heute die Absatzmärkte der Zukunft. Gigantische Summen (Milliarden von Dollars) werden in die Entwicklung der Gentechnologie investiert. Die Forschung an den Universitäten spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle, und selbst dort ist sie ohne Zuwendungen durch die Wirtschaft nicht mehr möglich.

Wir sehen im Moment den Trend, daß sich die großen multinationalen Pharma - und Chemie - Konzerne zu immer größeren Kapital- und Machtgiganten zusammenschließen, deren Kapitalkraft weit über dem Bruttosozialprodukt mancher Staaten liegt, die sich staatlicher Kontrolle auch zunehmend entziehen können, bzw. selbst mehr und mehr Einfluss auf Staatslenkung und Führung nehmen können, z.B. auch durch Beeinflussung bzw. sogar die Initiierung gesetzgeberischer Maßnahmen. So ist zum Beispiel die sogenannte "Fremdnutzige Forschung"an nicht einwilligungsfähigen Menschen bereits europäisches Recht mit dem Segen der Ethikkommission der Bundesärztekammer. Man darf also bereits heute(!) legal an Nichteinwilligungsfähigen "auf Antrag" herumschnippeln oder anderweitig an ihnen experimentieren, wenn nur eine Ethikkommission dem zustimmt und das Forschungsziel den Eingriff rechtfertigt. Welcher Forscher wäre wohl der Meinung, sein Forschungsziel rechtfertige diesen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht, wenn er "Material" zur Durchsetzung seiner Ziele benötigt?

Man wird schon dafür sorgen, daß die über die Anträge entscheidenden Kommissionen entsprechend, d.h. forschungsfreundlich besetzt werden. Ein entsprechendes Übereinkommen "Zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde in Hinblick auf die Anwendung in Biologie und Medizin" ist vom Europarat verabschiedet worden,; die Ethikkommision der Bundesärztekammer hat sich voll hinter diese gesetzliche Regelung gestellt. Es sei die Frage erlaubt, ob der geehrte Leser sich über diese Problemfeld ausreichend von unserer ach so freien Presse informiert fühlt, bzw. überhaupt schon etwas davon gehört hat, daß medizinische Forschung an Nichteinwilligungsfähigen wieder eine gesetzliche Legitimation erfahren hat. Bei unserem historischen Hintergrund ist die Spärlichkeit, mit der in der Öffentlichkeit über dieses Gesetz berichtet wurde, schon sehr auffällig.

In diesem Gesetzeswerk, das sich nun wohlklingend "Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin" nennt, wird jedoch nicht nur die Fremdnutzige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen geregelt, sonder auch die "Materialgewinnung" für die gentechnologische Forschung. Der Griff nach dem Erbgut durch die großen Konzerne bedeutet jedoch nicht unbedingt, daß man dieses auch beherrscht. Vor allem bedeutet es "Patentierbarkeit" und damit wirtschaftliche Ausbeutbarkeit. Die Milch der gentechnisch veränderten Kuh, sei sie nun besser oder schlechter, gehört nicht mehr dem Bauern, sondern dem Konzern, der das Patent auf diese Kuh, diesen Weizen, dieses Gemüse oder was auch immer hat. Das Spezialfutter bzw. der Spezialdünger, den diese Tiere oder Pflanzen dann brauchen, wird dann genauso gleich mitgeliefert, wie die überlebensnotwendigen Antibiotika oder "Schädlingsbekämpfungsmittel". Dies schafft noch mehr Abhängigkeiten. Der globale Zugriff auf die Gesundheit und die Ernährung der Weltbevölkerung ist in vollem Gange, allerdings heimlich und unter dem Deckmäntelchen des Nutzens für die Menschheit. Ich hoffe, Sie verzeihen mir diese kleine Abschweifung, aber sie erschien mir wichtig. Angesichts dieser sich vollziehenden globalenmachtpolitischen Veränderungen ist die Frage, wo denn die Schwachen und Hilfsbedürftigen in unserer Gesellschaft der Zukunft bleiben werden, sicherlich berechtigt und die sich abzeichnenden Antworten sind bedrückend. Zurück zum Down-Syndrom: Trotz aller Schwächen finden wir bei ihnen auch fast regelmäßig hochmenschliche Eigenschaften, die auch für uns beispielhaft und richtungweisend sein könnten: Sie sind so gut wie nie nachtragend. Lügen kennen sie praktisch nicht. Echte Gefühle, wie Freude, Trauer, oder Leid leben sie offen und ohne Falsch aus. Mitleid gehört zu ihren elementaren Eigenschaften. Leider sind diese Eigenschaften in unserer Kultur zum jetzigen Zeitpunkt nicht sehr gefragt, zumindest werden sie wenig gelebt. Bekanntermaßen werden die Kassen trotz zunehmendem Geldvolumen immer leerer und die Durchsetzung der Unterstützung der Hilfsbedürftigen wird immer schwieriger. Hiervon sind Menschen mit Down-Syndrom genauso betroffen, wie andere Gruppen in unserer Gesellschaft, seien es andere Behinderte, chronisch Kranke, Pflegebedürftige und nicht zuletzt die Rentner. Die Solidargemeinschaft bröckelt. Wir sind im Vergleich zu anderen Regionen auf diesem Planeten trotz aller finanzieller Schwierigkeiten noch immer eine reiche Kultur. Ob dieser Reichtum nur ein materieller ist - es wird sich daran messen lassen, wie wir in der Zukunft mit den Schwachen in unserer Gesellschaft umgehen werden. In diesem Sinne: Wenn Ihnen demnächst einmal ein Mensch mit einem Down-Syndrom begegnet, schauen Sie nicht weg, versuchen Sie doch einmal, auf ihn einzugehen. Vielleicht wird Sie die Begegnung mit diesem Menschen lohnenswert berühren.

September 1997, zur Down-Syndrom-Woche
Michael Höhne - Vater eines Kindes mit Down-Syndrom, Arzt

Quelle: www.down-syndrom.de

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