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01. April 2001, Amsterdam:
Standesamtliche Trauungen von Lesben und Schwulen
Am 01. April 2001 sind in Amsterdam die weltweit ersten standesamtlichen Trauungen zwischen lesbischen und schwulen Paaren geschlossen worden. Der Bürgermeister von Amsterdam traute ein Frauenpaar und drei Männerpaare. Diese hatten ihre Beziehung bereits früher offiziell registrieren lassen.
Die Paare äußerten sich erleichtert darüber, daß sie endlich auch amtlich heiraten können und nicht in einer "Ehe zweiter Klasse" zusammenleben müssten.
Rechtliche Grundlage für die Eheschliessungen ist das am 01. April 2001 in den Niederlanden in Kraft getretene Gesetz, dass Lesben und Schwulen die standesamtliche Eheschließung und die Adoption von Kindern erlaubt. Wenn in einer Lesben-Ehe ein Kind geboren wird, kann die Partnerin der Mutter offiziell erst nach der Adoption elterliche Funktionen ausüben. Die neue Form der Eheschließung ist allein Paaren vorbehalten, von denen wenigstens ein Partner seinen ständigen Wohnsitz in den Niederlanden hat. Amsterdams Bürgermeister Job Cohen hatte den Entwurf im vergangenen Jahr als Justizminister im Parlament eingebracht. Das Gesetz war mit großer Mehrheit gebilligt worden.
Die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bei den Gemeinden ist in den Niederlanden bereits seit 1998 möglich. Sie ermöglicht Regelungen, die das Namens-, Renten- und Erbrecht betreffen.

Quelle:
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