Elterngeld
Elterngeld gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2007 für Eltern, deren Kinder ab 1.1.2007 geboren sind. Diese sog. „Lohnersatz”-Leistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) soll es Eltern ermöglichen, ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten selbst zu betreuen und genug Zeit mit ihm zu verbringen - während sie in dieser Zeit nicht oder nur in Teilzeit erwerbstätig sind.
Das Elterngeld löst das bisherige Erziehungsgeld ab. Eltern, deren Kind/er vor dem 1.1.2007 geboren wurden, haben wie bisher Anspruch auf Erziehungsgeld.
Ein Elternteil kann maximal zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Elternteil reserviert. Das bedeutet: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, auch wenn nur ein Elternteil zur Betreuung des Kindes vorrübergehend nicht erwerbstätig ist. Hier ist den Eltern ein Spielraum gegeben (nähere Info auf der Webseite des Bundesministerium f. FamilieSeniorenFrauenJugend). Alleinerziehende Mütter / Väter haben Anspruch auf 14 Monate Elterngeld-Zahlung. Leistungen des Arbeitgebers im Rahmen des Mutterschutzgesetzes (Lohnfortzahlung im Mutterschutz) werden auf das Elterngeld angerechnet, was in der Praxis bedeutet, dass nach Ablauf des Mutterschutzes bis zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes Elterngeld gezahlt wird.
Seit Inkrafttreten der Elterngeld-Leistung hat die Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung zwar zugenommen, aber keinesfalls überzeugend. Aktuelle Zahlen: von derzeit etwa 200.000 Eltern nehmen lediglich 8,5 % der Väter den Erziehungsurlaub (~ 17.000), davon nehmen ~ 9.000 dieser Väter die 2 „Väter”-Monate und ~ 3.500 nehmen das Elterngeld für volle 12 Monate in Anspruch (Quelle: Statistisches Bundesamt, August 2007).
Das Elterngeld ersetzt 67 % des Erwerbseinkommens, das nach der Geburt des Kindes wegfällt, es wird bis zu einer Höhe von maximal 1.800 Euro bezahlt. Grundlage für die Berechnung ist das Einkommen der vorangegangenen 12 Monate. Elterngeld wird für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile gezahlt, ebenso für Studierende, Auszubildende und Adoptiveltern. In Ausnahmefällen haben auch Verwandte dritten Grades, die Zeit für die Betreuung eines neugeborenen Kindes aufwenden, einen Anspruch auf diese Leistung. Nicht erwerbstätige Väter und Mütter erhalten ein Mindestelterngeld von 300 Euro. Geringverdiener, Familien mit mehreren Kindern und Familien mit Mehrlingen erhalten ein erhöhtes Elterngeld.
Teilzeitarbeit während der Bezugszeit von Elterngeld ist bis zu 30 Stunden in der Woche möglich, das daraus erzielte Einkommen wird aber auf das Elterngeld angerechnet.
Das Bundesministerium für Familien stellt auf seiner Webseite einen Elterngeld-Rechner bereit. Damit kann in wenigen Schritten die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes berechnet werden. Man erhält eine ausdruckbare Übersicht, aus der hervorgeht, wie viel Elterngeld dem Antragsteller / der Antragstellerin voraussichtlich zusteht. Neben einer ausführlichen Berechnung steht auch eine weniger präzise Schnellberechnung zur Verfügung.
Elterngeld muss beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden. Dies sollte in den ersten Wochen nach der Geburt des Kindes geschehen, da Elterngeld rückwirkend nur für bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt wird. Manche Versorgungsämter bieten mittlerweile die Möglichkeit an, das Elterngeld auch online zu beantragen.
Anmerkung:
In vielen Bundesländern sind die Versorgungsämter derzeit mit den eingehenden Anträgen auf Elterngeld überfordert. Eltern müssen daher vielerorts eine längere Wartezeit in Kauf nehmen.
Das Statistische Bundesamt gab im August 2007 bekannt, dass mehr als die Hälfte aller Antragsteller/-innen - bedingt durch das zugrunde gelegte Einkommen vor der Geburt des Kindes - nur den Mindestsatz an Elterngeld bekommen, nämlich 300 Euro pro Monat für längstens 14 Monate. Nach der alten Regelung (Erziehungsgeld) hätte diesen Eltern ein monatlicher Betrag von 300 Euro für 2 Jahre zugestanden. Damit sind die ohnehin schlechter Verdienenden eindeutig benachteiligt.
Die Elterngeld-Leistung kann auch nicht darüber hinweg täuschen, dass der berufliche Wiedereinstieg insbesondere für Mütter nach der Elternzeit mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist - häufig ist er unmöglich. Dann müssen die Frauen Sozialleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie keinen entsprechend verdienenden Partner haben. Die Sätze sind allerdings derart gering, dass davon kaum ein normaler Lebensstandard gesichert werden kann.
Die Möglichkeit der Teilzeitarbeit ist nach wie vor sehr begrenzt und - trotz gesetzlicher Grundlagen - nicht immer zu verwirklichen. Es hapert ausserdem erheblich an entsprechenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder berufstätiger Eltern. Insbesondere Alleinerziehende sind häufig benachteiligt, da trotz gesetzlicher Grundlagen keinesfalls überall ausreichend Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stehen.
Auch auf politischer Ebene wird das Elterngeld bereits als Mogelpackung bezeichnet.
Weitere Informationen:
BM f. FSFJ Bundesministerium f. Familien -
Ausführliche Informationen zum Elterngeld und FAQ's
http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76672.html
Elterngeld-Rechner des BM f. FSFJ
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
Versorgungsämter in Deutschland (Liste)
http://www.versorgungsaemter.de
Familienwegweiser
http://www.familien-wegweiser.de
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
http://www.geburtskanal.de/Elterngeld-Gesetz_BEEG_2007.pdf
Elterngeld Info -private Seite
http://www.elterngeld.de
Rund ums Elterngeld -private Seite
http://www.elterngeld.com
Elterngeld.net - mit Forum, Chat, Expertenrat
http://www.elterngeld.net
BAFÖG aktuell - zum Elterngeld und anderen sozialen leistungen
http://www.bafoeg-aktuell.de/elterngeld.html
Sozialleistungen im Überblick + Elterngeld
http://www.sozialhilfe24.de/elterngeld.html
August 2007
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