Expertenstimmen zur Fortpflanzungsmedizin
Dialog Gesundheit ist ein Medium des Bundesministeriums für Gesundheit

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Das Bundesministerium für Gesundheit im Dialog mit Experten zum Thema "Biomedizin und Gentechnik" anlässlich des Symposiums "Fortpflanzungsmedizin in Deutschland" 24. - 26. Mai 2000 in Berlin

Welche Möglichkeiten und Grenzen bestehen für die Gewinnung und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen?

"Die moderne Transplantationsmedizin hat spektakuläre Fortschritte gemacht. ... Mit der erfolgreichen Isolation embryonaler Stammzellen des Menschen eröffnen sich völlig neue Perspektiven für den Zell- und Gewebeersatz. ... Momentan sind einer Umsetzung in Deutschland enge rechtliche Grenzen gesetzt. In zunehmendem Maße plädieren Wissenschaftler und Ärzte aus diesem Grund für eine neue gesetzliche Regelung, welche Arbeiten mit menschlichen embryonalen Stammzellen nach gründlicher Evaluation und unter streng kontrollierten Bedingungen möglich macht."
Dr. med Oliver Brüstle, Institut für Neuropathologie der Universität Bonn

"Auch die Vernichtung von Embryonen durch Entnahme von embryonalen Stammzellen gehört wie das therapeutische Klonen differenzierter Kerne in entkernten menschlichen oder tierischen Eizellen zu den Methoden, die ethisch höchst fragwürdig bleiben, selbst wenn größte Erwartungen an zukünftige Behandlungsmöglichkeiten von schweren Leiden geweckt werden."
Prof. Dr. med. Traute Schroeder-Kurth, Institut für Humangenetik der Universität Würzburg

"Die Gewinnung von humanen embryonalen Stammzellen bzw. Keimzellen ist auf unterschiedlichen Wegen möglich. Die Unterscheidung dieser Wege ist für die Untersuchung der rechtlichen Zulässigkeit einer Forschung am Stammzellen vor allem nach deutschem Recht von Bedeutung. Unklar ist allerdings, ob die unterschiedlichen Stamm- bzw. Keimzellen das gleiche Entwicklungspotential für die hier angesprochene medizinische Forschung in sich tragen."
Prof. Dr. Dr. h.c. Rüdiger Wolfrum, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht der Ruprechts-Karls-Universität Heidelberg

"Die legitime Zielsetzung medizinischer Forschung und ärztlicher Praxis ist nicht die Schaffung eine ,neuen' Menschen, sondern die Therapie des individuellen alten Menschen. Erwartungen an den wissenschaftlichen Fortschritt wie an das ärztliche Handeln, die mit diesen Kriterien nicht vereinbar sind, müssen deshalb korrigiert werden. ... Innerhalb dieser Grenzen ist die Forschung an embryonalen Stammzellen mit dem Ziel der Erweiterung therapeutischer ärztlicher Praxis nicht als grundsätzlich ethisch unzulässig zu beurteilen."
Prof. Dr. theol. Dr. h.c. Trutz Rendtorff, Institut Technik, Theologie, Naturwissenschaften, München

"Über reproduktive Substanzen, also Keimzellen und Embryos, sollte grundsätzlich von Dritten nicht verfügt werden dürfen. Daraus folgt, dass sie nicht verschenkt oder verkauft werden können, ... deswegen lautet die Forderung an den Gesetzgeber, dem Drängen der Forscher nicht nachzugeben, und das Verbot der Embryonenforschung aufrechtzuerhalten. Auch die Stammzellforschung, bei der aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Keimzellen von Embryonen verwendet werden, sollte gesetzlich nicht legitimiert werden. ... Der Handlungsdruck, der gegenwärtig erzeugt wird, hat andere Gründe als das Wohl der Patienten."
Dr. phil. Ingrid Schneider, Institut für Politische Wissenschaft der Universität Hamburg, Arbeitsbereich Technologiefolgen-Abschätzung

Welche Anforderungen an Sicherheits- und Qualitätsstandards, Dokumentation und Patientenaufklärung sollen für die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung gesetzlich vorgeschrieben werden, und was soll für die Einführung neuartiger Verfahren gelten?

"In Deutschland ist umfänglich geregelt, unter welchen Bedingungen Medikamente erforscht und dann auch zugelassen werden. Ähnliches gilt jedoch nicht für medizinische neue Methoden. ... Es wäre sinnvoll, bei der Bundesärztekammer eine zentrale Stelle (entsprechend einer zentralen Ethikkommission) einzurichten, die sich zu diesen Methoden äußert, da neue Methoden bei der assistierten Reproduktion besonders kritisch zu hinterfragen sind, weil sie Auswirkungen auf das Neugeborene haben können."
Prof. Dr. med Heribert Kentenich, Frauenklinik der DRK-Kliniken Westend, Berlin

"Die moderne humane Reproduktionsmedizin focussiert auf die biologischen Grundlagen der menschlichen Existenz und führt damit zwangsläufig in Grenzgebiete der Rechtsprechung, Ethik und Religion. ... Allein die zuverlässige Auswertung der durch die Fortpflanzungsmedizin erzielten Ergebnisse und deren öffentliche Diskussion kann es erlauben, deren gesellschaftliche Akzeptanz als sichere und erfolgreiche Behandlungsform zu erhöhen und Mißverständnissen vorzubeugen. Das Deutsche IVF-Register erlaubt sehr exakte Aussagen zur aktuellen Situation. ... Eine verpflichtende vollständige Erfassung aller in Deutschland durchgeführten Behandlungen, eine vollständige Verfolgung aller erzielten Schwangerschaften und der geborenen Kinder sowie eine neutrale Kontrolle der praktizierden Zentren muss das Ziel sein."
Prof. Dr. med. Ricardo Felberbaum, Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Medizinischen Universität zu Lübeck

"Die gesetzliche Formulierung von Sicherheits- und Qualitätsstandards auf dem Gebiet der Fortpflanzungsmedizin ist abzulehnen. Vielmehr sollte eine fachnahe Institution damit betraut werden. Es bietet sich eine Regelung entprechend dem Transplantationsgesetz an (Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer). ... Es sollten die grundätzlichen Anforderungen an die vor- und nachgeschaltete Beratung - in medizinischer, psychologischer und rechtlicher Hinsicht sowie im Hinblick auf die Lebensgestaltung - gesetzlich verankert werden."
Prof. Dr. iur. Jochen Taupitz, Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Mannheim

"Da die pränatalen Diagnostik sich kontinuierlich im Diagnosespektrum ausweiten und in Zukunft wahrscheinlich jeder Schwangeren angeboten wird, sind ihre Anwendungspotentiale und Zielvorstellungen von besonderem gesellschaftlichem Interesse. ... Mit der Präimplantationsdiagnostik wird der Selektionscharakter der pränatalen Diagnostik und die damit verbundene Problematik besonders deutlich. Diese Problematik ist über Indikationskataloge prinzipiell nicht lösbar."
Prof.Dr. rer. soc. Irmgard Nippert, Institut für Humangenetik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

Grenzziehungen in der Biomedizin

"In nur einem Monat werden heute mehr krankheitsassoziierte Gene entdeckt, als in den ersten hundert Jahren nach der Formulierung der Mendelschen Gesetze. ... Dabei sine Ärtzeschaft und Wissenschaft ebenso gefordert wie der Gesetzgeber, um gemeinsam verbindlich europaweite und internationale ethische und rechtliche Standards zu schaffen. ... Es sollte einen restriktiven Einsatz unter staatlicher Aufsicht geben, gebunden an medizinische Zwecke. Das bedeutet eine Absage an die eugenische Indikation."
Prof. Dr. med Jörg-Dietrich Hoppe, Köln, Präsident der Bundesärztekammer

"Das Setzen von Grenzen für biologische und medizinische Forschung ist eine weltanschauliche, auch gesellschaftliche und politische Entscheidung, die nicht aus biologischen Sachverhalten folgt. Schranken gegen organismisches Klonen von Menschen, gegen Humanembryonenforschung, gegen Therapie oder ,Optimierung' der menschlichen Keimbahn bedürfen gesellschaftspolitischer Begründung. Der Wissenschaftler als moralisch verantwortliche Person, nicht als Fachmann, ist für die Grenzziehung verantwortlich. Dies ist nicht allein Spezialistensache."
Prof. Dr. med. Jens Reich, Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin, Berlin-Buch

"Alle Techniken der Menschenproduktion, wie Präimplantationsdiagnostik (PID), Klonieren und Keimbahnmanipulation widersprechen dem Prinzip der Menschenwürde, denn mit ihnen wird die Selbstzweckhaftigkeit der zukünftigen Menschen verletzt. Die Kinder, die nach PID, Klonieren oder Keimbahnmanipulation geboren werden, existieren nur, weil ihre Merkmalstruktur der Zwecksetzung anderer entspricht. PID ist de facto Eugenik, unabhängig von den Absichten oder Einstellungen derjenigen, die sie praktizieren. Die Grenzen zwischen ;negativer' und ,positiver' Eugenik sind nicht genau zu bestimmen."
PD Dr. phil. Kathrin Braun, Seminar für Politikwissenschaft der Georg-August-Universität Göttingen

"Es wird die Illusion verbreitet, es wäre in Zukunft möglich, aus genetischen Bausteinen den Menschen nach Wunsch zu basteln. Hinter dieser Illusion steht eugenisches Denken, ebenso wie hinter der heute schon durch pränatale Diagnostik geübten Selektion. ... Wir verwahren uns grundsätzlich gegen eine Diskussion um lebensunwertes Leben und eine damit einhergehende Kategorisierung. Das Leben ist ein Wert an sich. ... Jede Frau und jeder Mann hat das Recht auf ,Unvollkommenheit', denn es gibt kein Leben ohne körperliche, seelische oder geistige Einschränkungen."
Matthias Vernaldi, Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen


Überblick über die medizinischen und gesellschaftlichen Aspekte der Reproduktionsmedizin

"Es gibt einen sozialen Zwang zur Nutzung der Technik. ... Jede technische Innovation hat eine Begeisterungshalbwertszeit, danach kann erst Kritik laut werden. Die Stimmung pro Diagnostik ist hochstilisiert worden, die Beratung kommt zu kurz. Der sprechende Teil einer ärtzlichen Maßnahme ist so wichtig wie der behandelnde Teil. Vielleicht müssten wir die Maßnahme solange verbieten, bis der sprechende Teil so weit entwickelt ist, wie der technische Teil. Es könnte sein, dass der Gesetzgeber aufgerufen ist, die Ärzte gegen sich selbst zu schützen."
Prof. Dr. med. Dr. Klaus Dörner, Hamburg, Mitglied des Ethik-Beirats beim BMG

"Verschiedene Techniken der Fortpflanzungsmedizin können in Deutschland aufgrund der Rechtslage des Embryonenschutzgesetzes nicht praktiziert werden, obwohl sie für einzelne Patientinnen die einzige Behandlungsmöglichkeit darstellen (z.B. Eizellspende). In einem neuen Fortpflanzungs-Medizingesetz soll nun das Embryonenschutzgesetz neu überdacht und darin auch für aktuelle Techniken , wie die Präimplantationsdiagnostik, Sorge getragen werden."
Prof. Dr. med. Klaus Diedrich, Direktor der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Medizinischen Universitätsklinik zu Lübeck

Aufgaben der Beratung bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung aus der Sicht der Humangenetik

"Seit Jahrzehnten berücksichtigt die Humangenetik bei der Beratung die psychosozialen Aspekte und versucht, die unreflektierte Inaspruchnahme technischer Möglichkeiten zu verhindern. Die zentrale Stellung sollte Beratung auch im Bereich der medizinisch unterstützten Fortpflanzung haben. Diese Entscheidungshilfe kann nicht durch Indikationsstellung ersetzt werden! Sie ist aber zeit- und personalaufwendig. Deswegen ist die Sicherung einer adäquaten Finanzierung der Beratung dringend erforderlich."
Prof. Dr. med Gerhard Wolff, Institut für Humangenetik der Universität Freiburg

"Im Kontext der modernen Fortpflanzungsmedizin wird z.B.durch die Praxis der pränatalen Diagnostik suggeriert, die Inanspruchnahme der invasiven Diagnose sei nicht nur individuell, sondern auch gesellschaftliche verantwortungsvoll, die Ablehnung derselben aber verantwortungslos. Hier muss die Ethik nicht nur im Namen der autonomie, sondern auch im Namen des Konzepts verantwortungsvoller Elternschaft kritisch eingreifen. Zu fragen ist nach der Konsequenz für den Begriff fon Elternschaft, wenn Kinder nicht ,bedingungslos' angenommen und zunehmend mehr als Produkt denn als Geschenk betrachtet werden, wenn biologische und soziale Elternschaft intentional getrennt werden."
Dr. theol. Hille Haker, Interfakultäres Zentrum für Ethik in den Wissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen

Wie verändern sich durch die Methoden der medizinisch unterstützten Fortfplanzung das Bild von Elternschaft und die Rolle der Frau in der Gesellschaft, und welche Aufgabe kommt dabei der Beratung der Betroffenen zu?

"Zu häufig - und ohne psychologische Begleitung - durchlaufene IVF-Zyklen können zu einer Verschlechterung der Situation der kinderlosen Frau bzw. des Paares führen. Aus einer Sehnsucht nach einem Kind kann sich eine Art Sucht, ein Kind haben zu müssen, entwickeln, der alle andere Lebensperspektiven untergeordnet werden. ... Das eheliche Verhältnis und die Sexualität können negativ beeinflusst werden. Es kann zu einem ,Kampf gegen den eigenen Körper' kommen. ... Der Wunsch nach einem Kind ist nicht gleichzusetzen mit dem Recht auf ein Kind."
Dr. med. Dr. phil. Barbara Maier, Gynäkologische Abteilung des Landeskrankenhauses Salzburg

"Es wird eine Trennung von der Sexualität und der Zeugung vollzogen: Die Zeiten der ,guten Hoffnung' sind vorbei. In der Pränataldiagnostik werden Paare mit Fehlbildungsrisiken konfrontiert, ohne die Folgen abschätzen zu können. Dies führt zu einer Verunsicherung der Paare, die sich darüber hinaus in der notwendigen Entscheidungsfindung von den Ärzten allein gelassen fühlen. Umgekehrt wird von Medizin und Medien suggeriert, dass der Kinderwunsch bei Inanspruchnahme der möglichen Methoden bis ins hohe Alter mit relativ hohen Erfolgsaussichten realisiert werden kann. Das verführt Paare dazu, die Realisierung des Kinderwunsches hinauszuschieben. ... Hinzu kommt die zunehmende Elternfeindlichkeit der Gesellschaft, die Unvereinbarkeit der einzelnen Rollenanforderungen, besonders an die Frauen."
Prof. Dr. rer. biol. hum habil. Elmar Brähler, Abteilung für Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie der Universität Leipzig

Zum moralischen Status menschlicher Embryonen in vitro

"Wer auf eine eindeutige und für alle annehmbare philosophische (oder naturwissenschaftliche oder theologische) Antwort auf die Fragen nach dem ,wahren' moralischen Status menschlicher Embryonen in vitro hofft, dem kann nur eine Enttäuschung vorausgesagt werden. Die Unmöglichkeit eines Konsens erschwert aber die politische Entscheidungsfindung. ... Hier gilt der Grundsatz der liberalen Neutralität des Staates, der keine Extrempositionen umsetzen sollte (Embryonen seien menschlich oder nichtmenschlich), sondern eine graduelle Abstufung anstreben sollte."
Prof. Dr. phil. Kurt Bayertz, Philosophisches Seminar, Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Keimzellspende: Möglichkeiten und Entwicklungen

"Ohne Zweifel ist die gegenwärtige Gesetz- und Regelgebung auf dem Gebiet der Gametenspende in Deutschland durch die Aufarbeitung des Nazi-Regimes geprägt, und hohe Standards einzufordern, ist sicher gerechfertigt. Eine Orientierung am europäischen Ausland wird jedoch erforderlich sein, um einen ,Gametentourismus' zu verhindern, die Patienten in Deutschland nicht vom medizinischen Fortschritt abzukoppeln und eine reproduktionsmedizinische Forschung zu gewährleisten, die die Krankenversorgung in Deutschland nicht zum Trittbrettfahrer im Ausland erzeilten Fortschrittes werden läßt."
Prof. Dr. med Eberhard Nieschlag, Institut für Reproduktionsmedizin der Westfälischen Wilhelms-Univeristät Münster

Keimzellspende - Medizinische, soziale und juristische Aspekte aus ärztlicher Sicht

"Die Eizellspende ist in der Bundesrepublik durch das Embryonenschutzgesetz unter Strafe gestellt. ... Momentan findet ein Reproduktionstourismus in das benachbarte liberale Ausland zu Behandlungszwecken statt. In der europäischen Union sollten einheitliche Richtlinien etabliert werden. Entsprechend eines Konsens von 1995 soll die anonyme Spende (keine identifizierende Information zwischen Spendern und Empfängern) ermutigt werden."
Dr. med. Thomas Katzorke, Gemeinschaftspraxis / Zentrum für Reproduktionsmedizin Essen

"Während dem Ehemann bei Infertilität die soziale Vaterschaft nicht verwehrt wird, wird der Mutter, die Schwangerschaft und Geburt des Kindes erleben kann, bei Verbot der Eizellspende die biologische und soziale Mutterschaft verweigert. ... Höherrangige Rechtsgüter - Kindeswohlinteressen, die Menschenwürde der Beteiligten - fordern nicht, diese Methode strafrechtlich zu sanktionieren. Umfangreiche Regelungen sind zwingende Vorausseztung. Es wäre daran zu denken, dass Einzellspenden ausschließlich aus altruistischer Motivation zulässig sein sollten."
Dr. iur. Monika Zumstein, Universität München, Vorsitzende der Kommission für Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie des Deutschen Juristinnenbundes

"Die Verwendung fremder Eizellen ist sowohl nach dem Embryonenschutzgesetz wie nach den standesrechtlichen Vorschriften verboten. Damit soll verhindert werden, dass es zur sogenannten gespaltenen Mutterschaft kommt, wenn die Frau, von der die Eizelle stammt, und diejenige, die das Kind bekommt, nicht identisch sind. Es wird befürchtet, dass dadurch die Entwicklung des Kindes, sowohl die körperliche wie auch die seelische, besonders im Hinblick auf die Identitätsbildung, negativ beeinflusst wird."
Dr. phil. Giselind Berg, Institut für Biologie und Ökologie, Technische Universität Berlin

Soll eine Präimplantationsdiagnostik eingesetzt werden dürfen?

"Eine Präimplantationsdiagnostik ist nur sinnvoll bei Paaren, die ein hohes Risiko für eine spezifische Erkrankung bei dem zu erwartenden Kind haben und eine intensive Beratung erfolgt ist. .. Eine strenge Indikationsliste, wann eine PID durchgeführt werden soll, kann es nicht geben, das muss immer eine individuelle Entscheidung bleiben."
Prof. Dr. med Eberhard Schwinger, Institutut für Humangenetik der Medizinischen Universität zu Lübeck

"Dem schwerwiegenden Argument gegen eine Zulassung der PID, nämlich die Öffnung einer weiteren Tür zur Selektion und zu einem Dammbruch hin zur verbauchenden Embryonenforschung, ist durch die gesetzgeberische Festlegung auf eng umschriebene Sonderfälle entgegenzuwirken."
Prof. Dr. med. Hermann Hepp, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Klinikum Großhadern der Ludwigs-Maximilians-Universität München

"Das Gebot, die menschliche Würde zu respektieren, verbiete jede Aussonderung von Menschen aufgrund nicht erwünschter Eigenschaften oder aufgrund unerwünschter Existenz. ... Daher verbiete sich das ,Maßschneidern' eines Kindes durch Aussonderung von Embryonen. ... Im Einzelfall ist es aber durchaus logisch, wenn man PID mit der Möglichkeit der Nicht-Implantation eines kranken Embryos zulässt, wenn sich aus dessen Krankheit eine Situation ergibt, bei deren Vorliegen man eine Abtreibung aus medizinischer Indikation nicht verwehren würde."
Prof. Dr. med Volkler von Loewenich, Abteilung Neonatologie, Zentrum Kinderheilkunde und Jugendmedizin Klinikum der Johann-Wolflgang-Goethe-Universität Frankfurt/Main

"Die Präimplantationsdiagnostik ist nicht rechtlich legitimiert. Ihr steht vielmehr das geltende Recht entgegen: das Grundgesetz, das Embryonenschutzgesetz und die Berufsordnung. Der Gesetzgeber sollte nicht in die Fortschrittsfalle gehen, die Entscheidung zwischen künstlich erzeugten erwünschten und unerwünschten Menschen nicht zum Programm werden lassen und am Ende auch der verbrauchenden Embryonenforschung nicht den Weg bereiten."
Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Adolf Laufs, Institut für geschichtliche Rechtwissenschaft der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

"PID öffnet die Tore zu weitergehenden Selektionen von und Manipulationen an Embryonen. Eine Beschränkung von PID auf schwere monogenetisch bedingte Erbkrankheiten ist wenig realistisch. Zudem enthält eine solche Klassifizierung ein problematischen ,Lebensunwerturteil', das nicht nur die betroffenen Embryonen, sondern auch diejenigen Menschen trifft, die mit solchen Erkrankungen leben müssen. ... Es gibt kein Recht, mittels PID ein ,gesundes Kind' zu bekommen."
Pfarrer Prof. Dr. theol. Ulrich Eibach, Evangelische Klinikseelsorge der Medizinschen Einrichtungen der Rheinischen Freidrich-Wilhelm-Universität Bonn, Beauftragter der Evangelischen Kirche im Rheinland für Fragen der Ethik in Biologie und Medizin

"Die Erfahrungen mit der Pränataldiagnostik zeigen, dass individuelle Entscheidungen internalisierte gesellschaftliche ,Lebenswertzuschreibungen' ausdrücken können oder sogar unter direktem Druck des sozialen Umfelds zustande kommen - eine soziale Normierung. ... Aus sozialethischer Perspektive sind aber solche Entwicklungen abzulehnen, welche die Möglichkeit einschränken, selbstbestimmte und verantwortliche Entscheidungen zu treffen."
Dr. rer. nat Sigrid Graumann, Interfakultäres Zentrum für Ethik in den Wissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen

Quelle: www.dialog-gesundheit.de 2000

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