Klonverbot in der EU - Augenwischerei?

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2.3.2001

Klonverbot: Seit 1. März in Kraft getreten

Straßburg (dpa) - Das Klonverbot des Europarates ist am Donnerstag in Kraft getreten. Das Zusatzprotokoll zur Europäischen Bioethik-Konvention vom Januar 1998 verbietet "ein menschliches Lebewesen zu erzeugen, das mit einem anderen lebenden oder toten menschlichen Lebewesen genetisch identisch ist". Der Text wurde bislang von 24 Ländern unterzeichnet und ist nach der Ratifizierung durch fünf Europarats-Mitglieder völkerrechtlich in Kraft getreten. Das Protokoll kann nur im Zusammenhang mit der Bioethik-Konvention unterzeichnet werden. Deutschland hat diesen Schritt bislang nicht getan. Die Bundesregierung argumentiert, in der Konvention sei der Schutz der Behinderten nicht ausreichend gesichert. Kritiker des Klonverbots bemängeln, dass mit Ausnahme Spaniens keine maßgeblichen Länder in Europa das Protokoll ratifiziert haben. Die Ratifizierungsurkunden hinterlegt haben unter anderem Georgien, Slowenien, Griechenland und die Slowakei. Außerdem lege der Text nicht fest, was genau ein menschliches Lebewesen sei: das befruchtete Ei, der Embryo, oder erst das geborene Kind, wie es die Niederlande in einer Zusatznotiz festgehalten haben. (ee)

Quelle:
www.netdoktor.de

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