Berlin, den 22.02.2000
Pressemitteilung des Gen-ethischen Netzwerkes

Die nachfolgenden Beiträge haben wir aus verschiedenen Online Magazinen für Sie ausgewählt. Der Wortlaut ist originalgetreu wiedergegeben. Der Inhalt ist geistiges Eigentum der am Anfang des Artikels und unter 'Quelle' am Ende eines jeden Artikels ausgewiesenenen Betreiber der jeweiligen Webseite.

Präimplantationsdiagnostik (PID) - Einfallstor für Embryonenforschung

Die Bundesärztekammer will am kommenden Donnerstag, den 24. Februar 2000, einen Richtlinien-Entwurf zur Präimplantationsdiagnostik vorstellen.

Schon lange wird der Präimplantationsdiagnostik (PID; engl. preimplantation genetic diagnosis PGD ) von Medizinern, Wissenschaftlern, Politikern und auch Kritikern der Gentechnologie eine wichtige Schlüsselfunktion für eine Ausweitung der Embryonenforschung und der selektiven Diagnostik in der Fortpflanzungsmedizin zugeschrieben.

Die PID ist eine genetische Diagnostik, die im Zusammenhang mit einer künstlichen Befruchtung durchgeführt wird. Dabei wird einem im Reagenzglas gezeugten Embryo eine Zelle entfernt, die man genetisch untersucht. Findet man einen Gendefekt, so wird der Embryo weggeworfen (oder kryokonserviert, also aufbewahrt), wenn nicht, wird er der Frau in die Gebärmutter übertragen.

In Deutschland ist die PID gemäß Embryonenschutzgesetz verboten. Um so befremdlicher ist es, dass sich die Bundesärztekammer über Richtlinien zu einem Verfahren Gedanken macht, das hierzulande gar nicht zulässig ist. Hinter verschlossenen Türen diskutierten die Gremien der Bundesärztekammer zwei Jahre lang über die PID. Nun haben sie einen "Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie der Präimplantationsdiagnostik" verabschiedet und wollen diesen in einem Presseseminar ausgewählten Journalisten vorstellen. Passend zur Kultur der geheimen Akten und Koffer in diesem Lande wurden frühere Nachfragen des Gen-ethischen Netzwerkes bei der Bundesärztekammer beharrlich immer wieder mit der lapidaren Antwort abgetan, dass der Meinungsbildungsprozess zu den PID-Richtlinien noch im Gange sei.

ärgert sich Gabriele Pichlhofer, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Gen-ethischen Netzwerk und für den Bereich Fortpflanzungsmedizin zuständig.

Vor dem Hintergrund um die Diskussionen um das Embryonenschutzgesetz und ein Fortpflanzungsmedizingesetz erhält der Vorstoß der Bundesärztekammer eine brisante Bedeutung. Pichlhofer:

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Gabriele Pichlhofer unter der Tel. 030-685 70 73 zur Verfügung.

Quelle: www.gen-ethisches-netzwerk.de 2000

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