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Feuilleton 9.3.2001

Originaltext

Erlaubt der Wissenschaft endlich das Klonen - Ein Plädoyer für die Gentechnik

Ein Plädoyer für die schrankenlose Nutzung von Gen- und Biotechnik
Von Ulrich Mueller


Die ersten panischen Reaktionen über die jüngsten Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin und der Humangenomforschung liegen hinter uns. Aufregungen wie diese legen sich meist schnell wieder. Das war schon immer so. Denn Interventionen des Menschen sind längst zur Normalität geworden. So werden heute etwa fünfzehn Prozent aller Neugeborenen mit irgendeiner Form von medizinischer Hilfe gezeugt, zwei von hundert Kindern sogar durch künstliche Befruchtung. Die Gesundheit und das Überleben vieler Menschen hängen von gentechnisch hergestellten, sogenannten rekombinanten Medikamenten ab. Und künftig werden sogar auf den einzelnen Kranken zugeschnittene, individuell gezüchtete Gewebe verfügbar sein.

Wohin Panik auf diesem Gebiet führen kann, zeigen die juristischen Relikte solcher Reaktionen: das restriktive Embryonenschutzgesetz von 1990 und die - bei uns nicht in Kraft getretene - Bioethikkonvention des Europarates von 1997 mit dem Verbot von Keimbahntherapien. Die in Nizza im vorigen Jahr verabschiedete Charta erwähnt Keimbahntherapien nicht, sondern verbietet nur noch das reproduktive Klonen, was allerdings nicht unbedingt das Klonen zur Therapie der Unfruchtbarkeit betrifft.

Nun hat der Bundeskanzler einen Kurswechsel verkündet. Die politische Spitze des Bundesgesundheitsministeriums wurde neu besetzt und das geplante restriktive Fortpflanzungsmedizingesetz eingestampft. Man sucht nach Wegen, die Präimplantationsdiagnostik (PID) zu erlauben, und der neue Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin organisiert eine nationale Bioethikdebatte. Laut widerspricht noch die Justizministerin Herta Däubler-Gmelin, eine Vorkämpferin des Embryonenschutzgesetzes. Andere, wie etwa Wolf Michael Catenhusen im Forschungsministerium, haben einstige Anschauungen energisch geändert - hoffentlich nicht nur als Ducken vor neuen Mehrheiten, sondern auch als Folge geschärfter Einsichten in die ethische Fragwürdigkeit des geltenden Rechts.

Die Geschichte der Bioethik im deutschen Protestantismus und weiter Teile der Linken hält überraschende Einsichten bereit. In der zeitlichen Distanz zum Embryonenschutzgesetz mit seiner Vergötzung des Natürlichen werden dessen geistige Wurzeln immer sichtbarer. Sie reichen zurück bis zum wirkungsmächtigen Gutachten des SS-Reichsarztes Dr. Erich Grawitz im Auftrag des Rasse- und Siedlungshauptamtes vom 27. August 1940, welches die einschlägige Gesetzgebung und Rechtsprechung der alten Bundesrepublik vorzeichnete und dessen Argumente, bis in die Wortwahl hinein, sich in der Bundestagsdebatte am 24. Oktober 1990 über das Embryonenschutzgesetz wiederfinden lassen. Sie reichen weiter zurück zur Eugenik-Bewegung in der Weimarer Republik, deren treibende Kraft die SPD war, mit ihren vehementen Vorkämpfern Theodor Geiger, Alfred Grotian, Karl Kautsky, Gustav Radbruch, Wilhelm Hoegner. Noch 1938 lobten die "Deutschland Berichte" der Exil-SPD ausdrücklich das NS-Ehegesundheitsgesetz von 1935 für seine Eheverbote für "Minderwertige". In dieser Tradition formulierte das Embryonenschutzgesetz eine Reihe von Fortpflanzungsverboten für Menschen mit Körperschäden, indem die Hilfe, deren sie zum Zeugen gesunder Kinder bedürfen, unter schwere Strafe gestellt wird.

Die jetzt begonnene nationale Debatte bietet die Chance, nicht nur das zu legalisieren, was schon heute möglich und medizinisch sinnvoll ist, also die Präimplantationsdiagnostik, die embryonale Stammzellforschung und Gentests. Es muß das gesamte Embryonenschutzgesetz mit allen seinen materiellen Verboten und seinem gesamten strafrechtlichen Regelungsansatz auf die Werkbank.

Zwei Verbote betreffen heute am Menschen noch nicht anwendbare Verfahren: Keimbahntherapien eröffnen langfristig das größte medizinische Potential der neuen Techniken. Klonen als Unfruchtbarkeitsbehandlung betrifft vermutlich eine sehr kleine Patientengruppe und wäre, möglicherweise nur zeitlich begrenzt, die Behandlung der Wahl. Beide therapeutischen Perspektiven erregen aber die meisten Ängste, beide werden von den am weitesten in die Zukunft hineinreichenden Verboten des Gesetzes mit schwerer Strafandrohung versperrt, an beiden läßt sich deshalb eine Prüfung des Gesetzes am wirkungsvollsten vornehmen.

Es gibt noch kein erfolgreiches Beispiel einer Keimbahntherapie am Menschen. Es gibt sie aber sehr wohl im Labor bei Tieren, unter anderen bei einem Affen. Keimbahntherapie könnte technisch einfacher sein als die an schwerkranken Menschen zur Zeit erprobte somatische Gentherapie. Sie kommt außerdem dem Bild einer idealen Therapie näher, nämlich der dauerhaften Korrektur einer krankmachenden Disposition, vergleichbar einer Impfung über Generationen hin.

Viele vererbte Erkrankungen haben einen bestimmten genetischen Defekt als überragende Ursache. Ein sozialmedizinisch bedeutsames Beispiel ist die Depression, eine lang dauernde traurige Gemütsverstimmung mit einer Verringerung des Antriebs und körperlichen Symptomen. Vorsichtig geschätzt, erleben etwa sechs bis neun Prozent aller Menschen wenigstens einmal im Leben eine depressive Episode. Bei vielen Kranken treten lebenslang depressive Episoden auf, mit fürchterlichen Folgen: ruinierten Berufswegen, Ehen, Familien. Etwa zehn Prozent aller unzureichend behandelten Depressiven enden in Selbsttötung. Siebzig Prozent aller Selbstmorde werden hierzulande von depressiven Kranken verübt. Wenn man nach der Beeinträchtigung des Lebens und der mit der Behinderung verbrachten Lebenszeit gewichtet, so gehen nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation jährlich rund fünfzig Millionen Lebensjahre, das ist ein Prozent aller menschlichen Lebenszeit, auf dem Globus durch Depression verloren. Die Depression ist damit die weltweit wichtigste Behinderung. Sobald man die Einzelheiten der genetischen Disposition und des Erbgangs kennt, könnte man deshalb eine somatische Gentherapie versuchen, also das oder die gesunden Gene in die durch die Krankheit betroffenen Gehirnzellen einschleusen. Das geltende Recht erlaubt das.

Je näher die Möglichkeit von Keimbahninterventionen in der bunten Vielfalt der klinischen Anwendungen heranrückt, um so deutlicher wird auch, daß, solange die konkreten Entscheidungen bei den betroffenen Familien und ihren behandelnden Ärzten verbleiben, Ängste vor einer Menschenzüchtung im Labor keinen Boden in der Wirklichkeit haben. Verletzung religiöser Ehrfurchtsgebote werden offenbar weniger befürchtet.

Wie sollte auch ausgerechnet in der christlich-islamisch-jüdischen Tradition eine Heilung von Krankheiten verboten sein, wenn diese Heilung gleich die Nachkommenschaft mit erfaßt? Ist nicht der Schöpfer mit uns einen ewigen Bund eingegangen im Vertrauen darauf, daß wir den Vorausberechnungen unseres Verstandes vertrauen sollen, gerade wenn es um neue Wege bei der Bewahrung menschlichen Lebens geht?

Als einziger Einwand bleibt die Ablehnung der verbrauchenden Embryonenforschung. Beim Übergang vom Tierexperiment zu klinischen Versuchen an menschlichen Embryonen wird ein Restrisiko einer durch die Intervention gesetzten, womöglich tödlichen Fehlbildung bleiben. Rechtsprechung und ärztliche Ethik haben das Risiko schwerer Impfschäden auch von Zustimmungsunfähigen unter Abwägung gegen den möglichen Schaden durch die Infektionskrankheit stets akzeptiert. Der Wunsch eines Paares nach gesunden Kindern als Auslöser eines Keimbahntherapieversuchs ist nach der Werteordnung unserer Verfassung überlegen gegenüber einem hypothetischen Recht eines Embryos, unter gar keinen Umständen mit einem Defekt gezeugt zu werden, wenn die Wahrscheinlichkeit dieser Komplikation niedrig, der durch den Gendefekt zu erwartende Gesundheitsschaden schwerwiegend und eine bessere Alternativbehandlung nicht verfügbar ist.

Bei der Behandlung von Unfruchtbarkeit kann selbst das Klonen von Menschen, das sogenannte reproduktive Klonen, ethisch geboten sein. Beispielsweise gibt es in Deutschland zahlreiche Totalkastrationen von Männern durch Unfall oder wegen einer Tumorentfernung. Die Mehrzahl dieser vierzig bis fünfzig Unglücklichen sind jüngere Männer, die Kinder möglicherweise nur durch das Klonen, also die Einbringung des Kerns einer Körperzelle in eine entkernte Eizelle ihrer Partnerinnen, bekommen könnten. Und natürlich gibt es auch junge Frauen ohne gesunde Eierstöcke, die eine gespendete Eizelle benötigen, in die dann der Kern einer eigenen Körperzelle eingepflanzt werden könnte. Der Kinderwunsch solcher Patienten instrumentalisiert diese Kinder nicht.

Alle Spekulationen über die psychischen und sozialen Probleme der auf diese Weise gezeugten Kinder, welche der Ausgangspunkt der ethischen Verwerfung von reproduktivem Klonen sind, könnten sich als genauso haltlos erweisen wie Befürchtungen, künstlich gezeugte Kinder müßten an schweren Identitätsproblemen leiden. Irgendwann wird die Technik der induzierten Meiose - die Halbierung des Chromosomensatzes, wie sie bei der Samen- und Eizellreifung natürlich vorkommt - von Körperzellen verfügbar sein. Dann könnte man das Klonen in der Unfruchtbarkeitsbehandlung wieder aufgeben - aber bis dahin wäre es meines Erachtens ethisch akzeptabel.

Vergleichbares hat es durchaus schon oft gegeben. Der Wiener Psychiater Wagner von Jaurreg führte die gezielte Infektion durch Malariaerreger zur Fieberauslösung als Behandlung der progressiven Lähmung ein, weil er beobachtet hatte, daß bei hochfiebernden Typhuskranken eine Lähmung manchmal zum Stillstand kam. Dafür erhielt er 1927 den Nobelpreis. Nach Einführung des Penicillins wurde diese Therapie sofort wieder aufgegeben. Das Argument "Dammbruch" in der Bioethik ist also abwegig.

Die Verbote der therapeutischen Keimbahnintervention und des reproduktiven Klonens bei der Behandlung von Unfruchtbaren verletzen tiefgreifend die Menschenrechte von Patientengruppen. Beide Verbote werden einer Grundrechtsprüfung nicht standhalten, sobald die klinische Anwendung zur Verfügung steht.

Das erste Ziel einer neuen Regelung muß sein, die Forschung und die medizinische Versorgung der Hilfsbedürftigen nicht länger zu behindern. Diese Regelung sollte vier grundsätzlichen Anforderungen genügen. Erstens: Strafbewehrte Verbote, die notwendigerweise detailliert beschrieben sein müssen, werden stets von der Forschung überrollt. Als das Klonen durch Somazelltransfer - die "Dolly"-Technik - verfügbar wurde, setzte das Protokoll zur Bioethikkonvention willkürlich fest, genetisch "identisch" sei, was den gleichen Satz von Genen im Zellkern habe, was angesichts der Lebensnotwendigkeit der mitochondrialen Gene biologisch widersinnig ist. Was ist, wenn herauskommt, daß im Klon die Gene des Zellkerns in der entkernten Spenderzelle rasch verändert werden, also Klon und Original bald auch im Zellkern nicht mehr identisch sind? Wir brauchen in der Regulierung der neuen Genmedizin die Rückkehr zu einer bewährten Lösung, nämlich eine globale Festschreibung auf die Ethik des Heilens. Alle Interventionen am Genom von geborenen Menschen, von Embryonen, von toti- oder auch nur pluripotenten menschlichen Zellen dürfen nur zur Vorbeugung oder zur Heilung von Gesundheitsstörungen von Heilberufen mit einer entsprechenden Berufsethik, also im Regelfall Ärzten, vorgenommen werden. Dabei muß gesichert sein, daß stets das für den Patienten wie für Spender bei gleicher Wirkung schonendste Verfahren zu wählen ist. Der Maßstab für Gesundheit ist dabei, was er immer schon war, nämlich die Fülle des biologischen Potentials der menschlichen Spezies in seiner geschlechts- und alterstypischen Ausprägung.

Ein zweiter Vorschlag: Alles, was medizinisch sinnvoll und klinisch anwendungsreif, aber ethisch umstritten ist, soll nicht verboten werden können, sondern soll statt dessen lizenziert werden können - anfangs strikt, aber dann, mit einem von vornherein gesetzlich festgelegten Zeitplan, immer lockerer. Um eine solche Lizenz soll man sich bewerben können. Verpflichtend mit Lizenzvergabe soll die enge Zusammenarbeit mit einer örtlichen Ethikkommission sein, ohne deren fallweise Zustimmung das neue Verfahren nicht eingesetzt werden dürfte. Das rechtliche Instrumentarium dafür ist bereits vorhanden. Eine solche Lizenzlösung blockiert nicht die Forschung und kann Übereifer oder Mißbrauch verhindern. Mit einer Lizenzlösung hätte man beispielsweise auch die sicherlich mißbrauchsanfällige Leihmutterschaft, die im Embryonenschutzgesetz verboten ist, unter denselben Bedingungen wie die Lebendorganspende ermöglichen können. Warum soll es ethisch respektabel sein, wenn eine Mutter ihrer Tochter eine Niere spendet, aber eine Straftat, wenn sie ihr eine Schwangerschaft austrägt?

Drittens: Spezifische Verbote dürfen sich nur auf bereits klinisch Anwendbares beziehen und müßten stets befristet sein. Es darf keine Verbote auf Vorrat geben. Und viertens: Über die Entscheidungsfindungen in Ethikkommissionen muß neu nachgedacht werden. Diese genügen rechtsstaatlichen Verfahren noch bei weitem nicht. In oder zu diesen Ethikkommissionen muß ein kontinuierlicher Dialog mit Kranken und ihren Angehörigen institutionalisiert werden. Der Dialog muß so öffentlich wie möglich geführt werden, so wie dies jetzt schon bei der Zulassung neuer Medikamente durch die amerikanische "Food and Drug Administration" vorbildlich geschieht.

Der Autor ist Direktor am Institut für Medizinische Soziologie und Sozialmedizin des Universitätsklinikums Marburg.

Heute beginnt in Rom eine internationale Konferenz über das "Therapeutische Klonen", organisiert vom italienischen Berufsverband der Reproduktionsmediziner. Im Blick darauf ruft der Marburger Medizinsoziologe Ulrich Mueller hier zur Totalfreigabe der Biotechnik auf. Sein Plädoyer ist nur scheinbar eine Extremposition. In Wirklichkeit dokumentiert Muellers Text wie kein zweiter die innere Logik einer Ethik des Heilens, die das Lebensrecht des Embryos einer Güterabwägung unterwirft: Wer etwa die Präimplantationsdiagnostik freigibt - und sei es mit der hierzulande jetzt erwogenen Konstruktion "rechtswidrig, aber straffrei" -, hat keinen prinzipiellen Grund, über kurz oder lang nicht auch das therapeutische Klonen oder die Keimbahntherapie zu dulden. Gerade in seiner Radikalität ist Muellers Beitrag eine Absage an alle Euphemismen, unter denen die biopolitische Debatte derzeit noch leidet. F.A.Z.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.03.2001, Nr. 58 / Seite 41

Quelle:
Frankfurter Allegemeine Zeitung
www.faz.de

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