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Hamburger Arbeitskreis für Hörscreening bei Neugeborenen |
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Gemeinnütziger
eingetragener Verein |
H.A.H.N. |
Hamburger
Universelles Hörscreening bei Neugeborenen
Der Hamburger
Arbeitskreis Hörscreening bei Neugeborenen (H.A.H.N.) ist eine Vereinigung von
Ärzten verschiedenster Fachgebiete, die die Rechte der Kinder mit angeborenen
Hörstörungen auf frühzeitige Diagnostik und Therapie ihrer Erkrankung
durchsetzen wollen.
Der Verein strebt an, Mitte 2001 ein allgemeines Hörscreening bei allen Kindern, die in Hamburg geboren werden, einzuführen. Die Voraussetzungen für eine adäquate Nachversorgung dieser Neugeborenen liegen in Hamburg vor. 2 - 5 von 1000 Neugeborenen leiden unter einer Hörstörung. Diese ist somit die häufigste angeborene Erkrankung und übertrifft sogar die Summe aller anderen im Neugeborenenscreening auffälligen Störungen.
Ausgangslage:
Die Grundlagen
für ihre Hör-Sprachentwicklung erwerben Kinder in den ersten zwei Lebensjahren.
In Deutschland werden Hörstörungen durchschnittlich erst im 2.-5. Lebensjahr
entdeckt mit folgenschweren Auswirkungen und damit viel zu spät[1].
Nur durch ein universelles Neugeborenen-Hörscreening ist eine rechtzeitige und
flächendeckende Früherkennung und anschließende adäquate Frühversorgung, z.B.
Hörgeräteanpassung und Hörfrühförderung, möglich. Das alleinige Screening von
Säuglingen mit Risikofaktoren (siehe unten) deckt höchstens 50% der
schwerhörigen Kinder auf. Daher müssen auch die Gesundgeborenen einem Hörscreening
zugeführt werden.
Hörstörungen
bei Kindern sind die häufigste angeborene Erkrankung. Ihre Zahl übertrifft
sogar die Summe aller anderen heutzutage im Neugeborenenscreening auffälligen
Kinder[2].
Mindestanfoderungen
an das universelle Hörscreening:
·
Über 95%ige Erfassung der Neugeborenen
·
Erkennung aller mittel- und hochgradig
schwerhörigen Kinder
·
Miterfassung der Hausgeburten einschl.
Geburtshaus
·
Max. 4% Testauffällige im
Primärscreening
·
Patiententracking für ein zeitnahes
Follow-up
·
Externe Qualitätssicherung
Für das
universelle Neugeborenen Hörscreening stehen heute prinzipiell zwei apparative
Verfahren zur Verfügung, nämlich die Messung der otoakustischen Emissionen
(OAE) und der akustisch evozierten Potentiale (AEP).
1. Hörscreening-Verfahren:
Otoakustische
Emissionen sind Schallwellen, die im Innenohr
(wahrscheinlich von den äußeren Haarzellen) gebildet und über das Mittelohr in
den Gehörgang abgestrahlt werden. Dort können sie mit einem besonders
empfindlichen Miniaturmikrophon nachgewiesen werden, nachdem sie zuvor durch
spezielle Schallreize aus einem Miniaturlautsprecher ausgelöst wurden. Für die
Messung wird eine kleine Sonde, die den Lautsprecher und das Mikrophon enthält,
dicht in den Gehörgang gelegt. Überprüft werden so das Innenohr und die
Schallübertragungen über das Mittelohr in den äußeren Gehörgang.
Akustisch evozierte Potentiale sind hirnelektrische Aktivitäten, die durch
akustische Reize ausgelöst und an der Schädeloberfläche mittels
Oberflächenelektroden abgeleitet werden. Für die Messungen werden die
Ableitstellen gereinigt und Elektroden sowie ein Kopfhörer angebracht. In
diesem Verfahren werden die Schallzuführung über den Gehörgang und das
Mittelohr, ferner das Innenohr, der Hörnerv und die auditorischen Bahnen des
Hirnstammes überprüft.
Da Lärm
störend wirkt, ist für beide Untersuchungen eine relativ ruhige Umgebung
hilfreich. Die Unterschiede zwischen den beiden Messungen betreffen die Dauer
der Messung, die Belastung des Kindes, die Test-Sensitivität (Anteil der
hörgeschädigten Kinder, die den Test nicht bestehen und damit korrekt als
hörgeschädigt erkannt wurden) und die Spezifität (Anzahl der Kinder, die nicht
hörgestört sind und den Test bestehen).
Bei der
Messung der otoakustischen Emissionen ist die Dauer für die Vorbereitung und
die Durchführung der Untersuchung kürzer. Die Spezifität für die Erfassung
innenohrbedingter Hörstörungen ist jedoch geringer als bei der Messung der
AEP’s.
Bei der Messung der AEP’s ist die Spezifität höher, d.h. der
Anteil an normalhörenden Kindern, die den Test bestehen, ist größer. Kinder mit
neuralen Hörschäden oder mit Störungen im Bereich der auditorischen Bahn
(Hirnstamm), sind darüber hinaus nur mit einem Screening mittels AEP’s zu
erfassen (Störungen im Bereich der auditorischen Bahn im Hörstamm sind jedoch
bei gesunden Neugeborenen extrem selten. Derartige Störungen treten bei
Risikokindern häufiger auf).
2. Realisierung:
2.1 Neugeborene
ohne Risikofaktoren:
Ziel:
Erfassung aller im Neugeborenenalter bereits vorhandenen Hörstörungen. Der Test
wird als bestanden beurteilt, sobald auf beiden Ohren otoakustische Emissionen
oder akustisch evozierte Potentiale nachzuweisen sind.
Zeitpunkt:
Möglichst zwischen dem zweiten und vierten Tag nach Geburt.
Durchführung:
Getestet wird zunächst auf beiden Ohren mit otoakustischen Emissionen. Sind
beidseits otoakustische Emissionen nachzuweisen, wird der Test als bestanden
beurteilt. Sind auf einem oder auf beiden Ohren keine otoakustischen Emissionen
vorhanden, werden direkt anschließend beidseits akustisch evozierte Potentiale
gemessen. Wenn dann beidseits akustisch evozierte Potentiale vorhanden sind,
gilt der Hörtest als bestanden. Sind Antworten auf einem oder auf beiden Ohren
nicht auszulösen, wird der Test erneut mit otoakustischen Emissionen und ggf.
akustisch evozierten Potentialen ca. zwei Wochen später in der Geburtsklinik im
Rahmen einer nachstationären Leistung durchgeführt. Lassen sich auch nach
dieser zweiten Stufe des Hörscreenings auf einem oder beiden Ohren keine
Antworten nachweisen, wird das Kind zur genaueren Abklärung einer der
pädaudiologischen Untersuchungsstellen in Hamburg zugewiesen.
2.2 Neugeborene mit Risikofaktoren (z.B. Neugeborene von Intensivstationen und Frühgeburten; siehe auch Risikokatalog):
Ziel:
Viele dieser Kinder weisen zusätzliche Behinderungen auf; vereinzelt treten
auch neural bedingte Hörschäden sowie Störungen im Bereich der auditorischen
Bahn des Hirnstammes auf. Diese Störungen sollen im Rahmen einer
Gesamtförderung des Kindes berücksichtigt werden. Der Test wird bei diesen
Kindern dann als bestanden beurteilt, wenn otoakustische Emissionen bzw.
akustisch evozierte Potentiale auf beiden Seiten nachzuweisen sind.
Zeitpunkt:
Möglichst eine Woche vor Entlassung aus dem stationären Aufenthalt.
Durchführung:
Getestet werden beide Ohren mit akustisch evozierten Potentialen. Sind nicht
auf beiden Ohren Antworten nachzuweisen, soll noch vor Entlassung eine
Kontrolluntersuchung vorgenommen werden. Sind wieder keine Antworten auslösbar,
wird eine genauere Abklärung in einer der pädaudiologischen
Untersuchungsstellen in Hamburg durchgeführt.
Risikofaktoren
für Hörstörungen:
Familiäre
Hörstörung, die auf Erbfaktoren hinweist; Fehlbildung im Kopfbereich, einschl.
Lippen-Kiefer-Gaumenspalten; schwere Blutungen, besonders während der
Frühschwangerschaft; Früh-/Mangelgeburt unter 1.500 g; Asphyxien; APGAR 1-3;
Ikterus neonatorum gravis bzw. Rh-Unverträglichkeit; prä- oder postnatale
Infektionen (z.B. Röteln, Mumps, Masern, Meningitis, Cytomegalie, Toxoplasmose,
Sepsis usw.), ototoxische Medikamente, Schädel-Hirn-Verletzungen usw.
3. Dokumentation des Hörscreening-Ergebnisses:
Das Ergebnis
des Neugeborenen-Hörsreenings wird im Vorsorgeheft vermerkt. Alle Mütter
erhalten ein Informationsblatt über die normale Hör-/Sprachentwicklung bei
Kindern. Alle Mütter von Kindern, die primär Hörscreening-auffällig waren,
erhalten einen Termin für eine zweite Screening-Untersuchung nach ca. zwei
Wochen. Alle Mütter von Kindern, die auch in diesem zweiten Hörscreening auffällig
waren, werden gebeten, sich umgehend in einer der namentlich zu nennenden
pädaudiologischen Untersuchungsstellen in Hamburg vorzustellen. Sowohl der
überweisende Gynäkologe als auch, soweit bekannt, der Kinderarzt, werden von
dem Procedere durch gesondertes Anschreiben informiert. Durch eine zentrale
Datenerfassung im Rahmen einer externen Qualitäts-Sicherung wird darüber hinaus
ein Patiententracking und ein Qualitäts-Management-System installiert. Die
pädaudiologischen Follow-up-Institutionen werden auch ihre Testergebnisse zur
zentralen Datenerfassung weitermelden, so daß eine Evaluation der Effektivität
der gesamten Hörscreening-Maßnahme möglich wird.
Im
Namen des H.A.H.N. e.V.:
Vorstand: Dr. med. Chr. Pörksen, Neonatologe (Vorsitzender); Dr. med. V. Maaßen, Gynäkologe / Geburtshelfer (1. stellv. Vorsitzender); Prof. Dr. med. M. Hess, HNO-Arzt und Phoniater / Pädaudiologe (2. stellv. Vorsitzender); Frau Dr. med. U. Petersen-Siebert, Phoniaterin / Pädaudiologin (Schatzmeisterin); Dr. med. Th. Wiesner, HNO-Arzt und Phoniater / Pädaudiologe (Schriftleiter)
Bei der Unterstützung dieses Vorhabens
sind beteiligt:
Dr.
Baumann, Ltd.Arzt d.
Kinderklinik des Krankenhauses Mariahilf und Vertreter der leitenden Ärzte der
Hamburger Kinderkliniken
Dr. Bretschneider, wiss. Assistent der HNO-Klinik des
UKE; für das Hörscreeningprojekt des UKE
Frau
Dr. Dirksen-Kauerz, ehem.
Leiterin des Beratungszentrums - sehen - hören - bewegen - sprechen
Frau
Dr. Gollnast, Landesärztin
für Hörbehinderte
Prof.
Hess, Direktor der
Abteilung für Hör-, Stimm- und Sprachheilkunde am UKE
Prof.
Kohlschütter, Abt. f.
Stoffwechsel und Neurologie, Kinderklinik des UKE
Dr.
Laux, Ltd. Arzt der Abt.
f. Neonatologie am AK Barmbek; als Vertreter für die Arbeitsgemeinschaft
Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin Hamburg
Dr.
Maaßen, Ltd. Arzt der Abt.
f. Gynäkologie und Geburtshilfe am AK Harburg; als Vertreter für die leitenden
Ärzte der Hamburger Frauenkliniken
Prof.
Morgenstern, Ltd. Arzt
der HNO-Klinik am AK St. Georg; als Vertreter für die leitenden Ärzte der
Hamburger HNO-Kliniken
Frau
Dr. Petersen-Siebert, Landesärztin
für Sprachbehinderte und Leiterin der Abteilung für Phoniatrie und
Pädaudiologie am Werner-Otto-Institut
Dr.
Pörksen, ehem. Ltd. Arzt der
Abt. f. Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin am Altonaer
Kinderkrankenhaus
Frau
Dr. Röhrs, niedergel.
Ärztin für HNO, Phoniatrie und Pädaudiologie
Dr.
Schmolke, niedergel.
HNO-Arzt, Vizepräsident der Ärztekammer und Landesvorsitzender des
Berufsverbandes der HNO-Ärzte
Dr.
Wiesner, Abteilung für
Phoniatrie und Pädaudiologie des Werner-Otto-Institutes
Dr.
Zinke, niedergel.
Kinderarzt, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Kinderärzte
Frau
Bredehorst-Witkowski, Referentin
für Krankenhausfinanzierung und -planung als beratende Vertreterin der HKG
Frau
Huster-Nowack,
Krankenhausreferentin, als beratende Vertreterin der BAGS
Dr.
Veit, Leiter der
Projektgeschäftsstelle Externe Qualitätssicherung der HKG als beratender
Vertreter zur Qualitätssicherung
Das Projekt „Hörscreening
bei Neugeborenen“ wird von Frau Senatorin Karin Roth unterstützt.
Die Unterstützung des Projektes
H.A.H.N. ist möglich durch eine Spende. Der Verein ist als gemeinnützig
anerkannt worden. Unter dem
Verwendungszweck “Hörscreening” können Spenden auf das Konto HAHN Nr. 1078
213012, BLZ 200 505 50 bei der HASPA eingezahlt werden.
KurzKonzept
21 Mai 2001.doc