Bund Deutscher Hebammen e.V.
Die Hebamme
Der Hebammenberuf ist traditionell ein Frauenberuf. Bei der Betrachtung der Geschichte der Hebammenarbeit wird deutlich: Hebammen waren die Frauen, die wissend und fürsorglich anderen Frauen während der Lebensspanne Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett Beistand leisteten. Sie betreuten, begleiteten und sorgten für die medizinische Basisversorgung von Mutter und Kind. Sie leiteten eigenständig Geburten in der häuslichen Umgebung. In der Vergangenheit gab es keine Trennung von beruflichen, familiären oder verwandtschaftlich-nachbarschaftlichen Hilfeleistungen. Vielmehr nahmen die Hebammen bei den Schwangeren und Gebärenden oft auch eine mütterliche Funktion ein. Die notwendigen Kenntnisse wurden jahrhundertelang durch mündliche Überlieferung von den älteren an die jüngeren Hebammen weitergegeben. Heute hingegen sind Berufsbezeichnung und Tätigkeitsfelder der Hebamme einheitlich und klar definiert und gesetzlich geregelt.
Wer Kindern auf die Welt hilft, hat eine besondere Verantwortung.
Hebammenarbeit aus unserer Sicht:
Es gibt ethische Grundsätze, nach denen Hebammen handeln und arbeiten. Die Rechte und die Menschenwürde der Frau stehen dabei immer im Mittelpunkt. Hebammen verweigern keiner Frau die notwendige Hilfe - unabhängig von Rasse, Kultur, Weltanschauung und gesellschaftlicher Stellung.
Das Wohlergehen von Frauen und Familien ist das Ziel unseres gesellschaftlichen Engagements.
Wir beobachten mit kritischer Aufmerksamkeit die Entwicklung auf den Gebieten Geburtshilfe, Reproduktionsmedizin und Genforschung.
Wir erforschen wissenschaftlich unsere Arbeit und gestalten unsere Fort- und Weiterbildung.
Wir kämpfen für unsere gesellschaftliche Anerkennung und gerechte Entlohnung.
Nur wenige Schwangerschaften sind Risikofälle, die eine fachärztliche Betreuung erfordern. Schwangerschaft und Geburt sind keine Krankheit, sondern ein normaler, wenn auch tiefgreifender Vorgang im Leben einer Frau. Wir fördern die Gesundheit und das Wohlergehen von Frau und Kind, beraten in Sachen pränatale Diagnostik, nehmen Vorsorgeuntersuchungen vor, helfen bei Schwangerschaftsbeschwerden und bereiten die Frau auf die Geburt vor, nicht nur in körperlicher Hinsicht. Wir handeln nach dem Prinzip: Möglichst wenig Technik, dafür viel Wissen und Menschlichkeit.
Wir beraten die Frau bei der Wahl von Ort und Art der Geburt und unterstützten sie in allen Phasen. Auch danach stehen wir ihr und dem Kind zur Verfügung, egal ob sie sich für das Wochenbett im Krankenhaus oder zu Hause entscheidet.
Wir beobachten die Entwicklung des Kindes, versorgen die Mutter, leiten beim Stillen und der Säuglingspflege an und haben ein offenes Ohr für die Ängste und Sorgen der Frau. Im Leben einer Familie hat sich jetzt viel verändert. Wir die Hebammen helfen der Familie, diese Veränderungen zu bewältigen, oft auch über die Wochenbettzeit hinaus.
Diese Hilfen und Ansprüche der gesetzlich versicherten Frauen begründen sich in der RVO § 195 und § 196. Über die Hebammenhilfe-Gebührenverordnung wird die Hebammenhilfe im Detail definiert, sie regelt alle notwendigen Leistungen. Darüber hinaus können in privaten Behandlungsverträgen weitere Angebote definiert werden.
Die angestellte Hebamme
In der Klinik arbeiten die meisten Hebammen im Kreißsaal. Darüber hinaus können sie auf der Schwangerenstation, Wochenstation oder im Kinderzimmer angestellt sein. In einigen Kliniken gibt es ein rotierendes System, wo angestellte Hebammen zwischen Kreißsaal, Wochenstation und Kinderzimmer in bestimmten Zeitabständen wechseln. Hebammen können auch angestellt sein in einem Geburtshaus, einer Hebammenpraxis, am Sozialamt, an einer Familienbildungsstätte oder an einer anderen sozialen Einrichtung (z.B. als Familienhebamme). Sie kann angestellt auch in einer Arztpraxis (Gynäkologe oder Kinderarzt) arbeiten. Den vielen Arbeitsmöglichkeiten entsprechend vielfältig ist ihr Tätigkeitsfeld.
Angestellte Hebammen in deutschen Kliniken arbeiten zu sehr unterschiedlichen Arbeitsbedingungen und sind mit den verschiedensten Anforderungen konfrontiert. Ihr Handlungsspielraum wird sowohl durch den Krankenhausträger bzw. die Leitungshierarchie bestimmt, als auch von der ökonomischen Situation des jeweiligen Krankenhauses, als auch von übergeordneten Rechtsnormen. Darüber hinaus treffen Hebammen auch in den Kreißsälen auf unterschiedliche inhaltliche und organisatorische Konzepte, die das jeweilige Vorgehen in der Geburtshilfe und -medizin, den grundsätzlichen Umgang mit Frauen in der Schwangerschaft, während der Geburt und im Wochenbett festlegen.
Die Vielfalt und Komplexität der Arbeit von Hebammen in der Klinik beinhaltet also ein großes Spektrum und wurde in der Broschüre "Hebammen in der Klinik - Betreuungsinhalte und Tätigkeiten" festgehalten, die über die Geschäftsstelle des BDH bezogen werden kann.
Es ist auch möglich als angestellte Hebamme nebenbei freiberuflich zu arbeiten, dazu bedarf es der Genehmigung des Arbeitgebers.
Die freiberufliche Hebamme
Die freiberufliche Hebammen kann bei freier Arbeitsgestaltung und frei gestaltetem Zeitaufwand die verschiedensten Arbeitsbereiche je nach Neigung, besonderen Fähigkeiten und finanzieller Notwendigkeit ausfüllen.
Die Arbeitsbereiche der freiberuflichen Hebamme sind die Schwangerenvorsorge, Beratung und Betreuung der Schwangeren, Geburtsvorbereitungskurse, die Geburtsbetreuung zu Hause, in einer Hebammen- oder Arztpraxis, in einem Geburtshaus oder als Beleghebamme in einem Krankenhaus, sowie die Betreuung und Beobachtung von Mutter und Kind im Wochenbett, die Stillberatung bis zum Ende der Stillzeit sowie die Rückbildungsgymnastik.
Zusatzqualifikationen ermöglichen auch Kurse in Schwangerenschwimmen, Säuglingspflege, Babymassage, -schwimmen, -gymnastik usw. Die Hebamme kann allein oder mit Kolleginnen zusammen arbeiten.
Um freiberuflich arbeiten zu können, müssen verschiedene organisatorische Vorbereitungen getroffen werden (Versicherungsschutz in Berufshaftpflicht, bei der Berufsgenossenschaft, BfA usw.). Als rein freiberufliche Hebamme sollte ein Existenzgründungsplan erstellt werden, um zu sehen, in welchen Strukturen man arbeiten möchte und kann (mit eigener Praxis, ohne Praxis, in Praxis mit anderen Berufen, in Hebammengemeinschaftspraxis, in einem Geburtshaus usw.). Die Beleghebamme ist auch eine freiberufliche Hebamme und arbeitet in einem Krankenhaus. Sie hat einen Vertrag mit dem Krankenhausträger (= Belegvertrag) und betreut und entbindet die Frauen selbständig. Neben dieser Tätigkeit bietet sie meist, wie andere freiberuflich tätige Hebammen auch, die Betreuung der normalen Schwangerschaft, Kurse zur Geburtsvorbereitung, Wochenbettbetreuung, Rückbildungsgymnastik usw. an.
Der Arzt wird in diesen Kliniken zur Geburt oder nur zu Komplikationen gerufen. Die Hebamme erhält keinen Lohn vom Krankenhaus, sondern rechnet die erbrachten Leistungen mit der zuständigen Krankenkasse der Frau ab. Sie arbeitet meist in Rufbereitschaft oder Schichtdienst, da oft mehrere Beleghebammen an einer Klinik zusammen arbeiten. Kommt eine Frau zur Entbindung, wird die diensthabende Hebamme gerufen, so dass die Frau nicht unbedingt "Ihre" Hebamme zur Geburt erwarten kann. Durch individuelle Absprachen gibt es aber auch diese Möglichkeit.
Des weiteren betreut sie Frauen in der Klinik, die in der Schwangerschaft mit Komplikationen stationär behandelt werden müssen. Sie schaut in den ersten Tagen nach der Geburt schon im Krankenhaus nach Mutter und Kind und betreut danach beide zu Hause weiter.
Unsere Arbeit ist gesellschaftlich wichtige Arbeit und niemand macht sie besser als wir Hebammen.
Bund Deutscher Hebammen e.V.
Steinhäuser Straße 22, 76135 Karlsruhe
Telefon 0721/98189-0 Telefax 0721/98189-20
Quelle: www.bdh.de
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Impressum Aktualisiert: 12.04.2012 webmaster@geburtskanal.de |
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