I G E L - Irgendwie Geld einbringende Leistungen?
Positionspapier des AKF - Arbeitskreis Frauengesundheit
in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V.
"IGEL-Leistungen (sollten) von einem möglichst großen Teil der niedergelassenen
Fachkolleginnen und -kollegen angeboten, umgesetzt und abgerechnet werden" wird in
einem Rundschreiben des Berufsverbands der Frauenärzte Bremen gefordert und mit
der gegenwärtigen Umsatzsituation bei den Gynäkologen begründet. Informationsblätter
und berufspolitische Rundschreiben aller Fachrichtungen mit derselben Zielsetzung
gibt es bundesweit. Auch die Pharmaindustrie und kommerzielle Anbieter von
angeblich diagnostisch und therapeutisch sinnvollen Geräten und "ergänzenden"
Therapieverfahren sparen nicht mit Tipps für die optimale Vermarktung und private
Abrechnungsmöglichkeiten in der ärztlichen Praxis. Das "Wirtschaftsmagazin für den
Frauenarzt" spricht in seiner Ausgabe vom Dezember 2000 von einer "ethischen Schere
im Kopf" und von einer "Scheu vor Marketingmaßnahmen" bei denjenigen Frauenärzten,
die der Erbringung von so genannten individuellen Gesundheitsleistungen ablehnend
gegenüberstehen; in dem Bremer Papier wird ihnen "vornehme hanseatische
Zurückhaltung allen kommerziellen Belangen gegenüber" vorgeworfen.
Bei der Diskussion um die privat abzurechnenden Untersuchungen scheint es also im
Wesentlichen um die Bereitschaft zu individuellem kommerziellem Handeln in der
Medizin bzw. um die Skrupel davor zu gehen. So wird z.B. IGEL-GegnerInnen
bestenfalls ein falsches Verständnis ihrer Berufsmoral unterstellt, häufig aber
auch mehr oder weniger direkt über den Vorwurf der angeblichen Entsolidarisierung
mit BerufskollegInnen moralisch Druck gemacht. Die innerärztliche Debatte um
Verkaufsstrategie, Art, Menge und Vergütungshöhe der IGEL-Leistungen verschleiert
aber die eigentliche Problematik, die wir im Folgenden aufzeigen wollen und die
unsere ablehnende Haltung gegenüber der Erbringung von IGEL-Leistungen begründet.
1. Die Unterscheidung zwischen "medizinisch zwingend notwendigen" und
"medizinisch sinnvollen" Leistungen lässt sich nicht aufrechterhalten.
Aus der Formulierung des §12 Ab. 1 SGB V dass unsere Leistungen "ausreichend,
zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht
überschreiten dürfen" wird von den IGEL-BefürworterInnen die Unterscheidung
zwischen "medizinisch sinnvollen" und medizinisch "zwingend notwendigen"
Leistungen abgeleitet. Die Praxis zeigt, dass eine solche Unterscheidung
willkürlich und subjektiv ist; es existieren keine durch Qualitätssicherung
erhärteten Selektionskriterien, die diese Unterscheidung rechtfertigen könnten.
Allenfalls kann eine Entscheidung darüber getroffen werden, welche Leistungen
medizinisch indiziert und welche nicht medizinisch indiziert und somit
medizinisch gesehen überflüssig sind. (So wird z.B. auch in dem vorgeschlagenen
Patientinnen-Formblatt "Vorsorge plus" des Bremer Berufsverbands rückwirkend von
einem pathologischen Ergebnis der Zusatzuntersuchung auf deren medizinische
Notwendigkeit geschlossen: "Bei krankhaften Befunden werden diese im Rahmen der
erweiterten Vorsorge aufgeführten Zusatzleistungen - sofern notwendig -
selbstverständlich über Ihre Krankenkasse abgerechnet.")
2. Die Umsatzsteigerung über IGEL-Leistungen wird im Wesentlichen durch
eine Verunsicherung der Patientin erreicht.
Die Einschätzung von ärztlichen Leistungen als medizinisch indiziert oder
medizinisch überflüssig kann von der Patientin nicht erbracht werden. Sie ist
in dieser Situation im Allgemeinen auf die ärztliche Beratung und Erklärung
angewiesen, und sie verlässt sich darauf. Wenn ihr eine Maßnahme ärztlicherseits
als sinnvoll empfohlen wird, die die Krankenkasse (angeblich?) nicht bezahlt,
wird sie sich Sorgen machen, wenn sie diese nicht in Anspruch nimmt, zumal wenn
ihr (wie in dem zitierten Bremer IGEL-Papier geschehen) gesagt wird, dass durch
solche Untersuchungen z.B. "die Früherkennung von Erkrankungen ... wesentlich
verbessert" wird oder die Untersuchungen "aus frauenärztlicher Sicht zur
besseren und sicheren Überwachung einer Schwangerschaft sinnvoll erscheinen".
Ähnlich kann das Vertrauen in die eigene generative Potenz erschüttert werden,
wenn die Patientin den Eindruck gewinnt, dass sie über die "Abschätzung der
Fertilitätschance und eines eventuellen Abortrisikos" bereits bei Planung des
"Unternehmens Schwangerschaft" das diesbezügliche "Versagen gleich mit
einkalkulieren muss.
Das Gefühl der Patientin, schlechter versorgt zu sein, wenn sie das Angebot
einer lückenlosen medizinisch-technischen Überwachung ausschlägt, erzeugt
Angst. Angst wiederum erzeugt Zahlungsbereitschaft - und steigert den
Praxisumsatz.
Die Verunsicherung wir besonders diejenigen Frauen treffen, die sich die
Zusatzleistungen finanziell nicht leisten können.
3. Es ist eine schlechte Lösung, die durch die Budgetierung verursachte
defizitäre finanzielle Situation mancher GynäkologInnen durch die vermehrte
Liquidation von privaten Leistungen aufzufangen.
Jede Patientin hat über ihre Krankenkassenbeiträge einen Anspruch auf eine
angemessene medizinische Versorgung; als VertragsärztInnen sind wir
verpflichtet, diese zu gewährleisten. Wenn dafür nicht ausreichend
finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, gilt es, die
Auseinandersetzung darum auf politischer Ebene zu führen. Die Lösung kann
nicht darin liegen, das KV-System durch den vermehrten Abschluss von
individuellen Verträgen zwischen Arzt/Ärztin und Patientin zu unterlaufen,
sondern vielmehr darin, es zu verbessern. Mit zunehmender Auslagerung von
Leistungen durch IGEL-BefürworterInnen aus dem vertragsärztlichen Bereich
in den Privatliquidationsbereich, erkennen wir diese indirekt als
medizinisch nicht notwendig und somit überflüssig an und entziehen uns so
selbst die Berechtigung für deren Abrechnung.
Andererseits ist es unabdingbar, dass im Rahmen des KV-Systems die ärztlichen
Leistungen tatsächlich angemessen und gerecht bezahlt werden und das Budget
entsprechend zu gestalten ist.
Es bleibt zu diskutieren, ob medizinisch nicht indizierte Leistungen oder
solche, die über den durch Qualitätsstandards gesicherten
Versorgungsauftrag hinausgehen und die ausdrücklich von der Patientin
verlangt werden, nach entsprechender Aufklärung privat liquidiert werden
können.
Bislang gilt jedoch: Medizinisch wichtige und sinnvolle Leistungen müssen
erbracht und können über die Krankenkasse abgerechnet werden. Dass dies
so bleibt und unsere Arbeit angemessen bezahlt wird, ist eine Forderung an
die Politik, nicht an den Geldbeutel der Patientin.
Von der AG der Frauenärztinnen im AKF verabschiedet am 8.11.2001
Quelle:
AKF Arbeitskreis Frauengesundheit
in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V.
http://www.akf-info.de/
IGel = Individuelle Gesundheitsleistungen. Gemeint ist
im Klartext:
Leistungen der Vorsorge- und Service-Medizin, die von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht bezahlt werden (bzw. nicht im Leistungskatalog der GKV
enthalten sind). In der IGEL-Liste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
sind zum Teil auch Leistungen enthalten, die ohne medizinischen Nutzen sind
und daher nicht in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden.
Weitere Informationen:
IGEL Leistungen: Überflüssig, unnütz und gefährlich
- AOK fordert Zurücknahme -
GKV Die gesetzlichen Krankenkassen - Patienten Infos
Die Ärztekammer Berlin: Patienten-Info zu IGEL
Die Ärztekammer Berlin: IGEL - Informationen für Ärzte
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