I G E L - Irgendwie Geld einbringende Leistungen?

Positionspapier des AKF - Arbeitskreis Frauengesundheit
in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V.


"IGEL-Leistungen (sollten) von einem möglichst großen Teil der niedergelassenen Fachkolleginnen und -kollegen angeboten, umgesetzt und abgerechnet werden" wird in einem Rundschreiben des Berufsverbands der Frauenärzte Bremen gefordert und mit der gegenwärtigen Umsatzsituation bei den Gynäkologen begründet. Informationsblätter und berufspolitische Rundschreiben aller Fachrichtungen mit derselben Zielsetzung gibt es bundesweit. Auch die Pharmaindustrie und kommerzielle Anbieter von angeblich diagnostisch und therapeutisch sinnvollen Geräten und "ergänzenden" Therapieverfahren sparen nicht mit Tipps für die optimale Vermarktung und private Abrechnungsmöglichkeiten in der ärztlichen Praxis. Das "Wirtschaftsmagazin für den Frauenarzt" spricht in seiner Ausgabe vom Dezember 2000 von einer "ethischen Schere im Kopf" und von einer "Scheu vor Marketingmaßnahmen" bei denjenigen Frauenärzten, die der Erbringung von so genannten individuellen Gesundheitsleistungen ablehnend gegenüberstehen; in dem Bremer Papier wird ihnen "vornehme hanseatische Zurückhaltung allen kommerziellen Belangen gegenüber" vorgeworfen.

Bei der Diskussion um die privat abzurechnenden Untersuchungen scheint es also im Wesentlichen um die Bereitschaft zu individuellem kommerziellem Handeln in der Medizin bzw. um die Skrupel davor zu gehen. So wird z.B. IGEL-GegnerInnen bestenfalls ein falsches Verständnis ihrer Berufsmoral unterstellt, häufig aber auch mehr oder weniger direkt über den Vorwurf der angeblichen Entsolidarisierung mit BerufskollegInnen moralisch Druck gemacht. Die innerärztliche Debatte um Verkaufsstrategie, Art, Menge und Vergütungshöhe der IGEL-Leistungen verschleiert aber die eigentliche Problematik, die wir im Folgenden aufzeigen wollen und die unsere ablehnende Haltung gegenüber der Erbringung von IGEL-Leistungen begründet.


1. Die Unterscheidung zwischen "medizinisch zwingend notwendigen" und "medizinisch sinnvollen" Leistungen lässt sich nicht aufrechterhalten.

Aus der Formulierung des §12 Ab. 1 SGB V dass unsere Leistungen "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen" wird von den IGEL-BefürworterInnen die Unterscheidung zwischen "medizinisch sinnvollen" und medizinisch "zwingend notwendigen" Leistungen abgeleitet. Die Praxis zeigt, dass eine solche Unterscheidung willkürlich und subjektiv ist; es existieren keine durch Qualitätssicherung erhärteten Selektionskriterien, die diese Unterscheidung rechtfertigen könnten. Allenfalls kann eine Entscheidung darüber getroffen werden, welche Leistungen medizinisch indiziert und welche nicht medizinisch indiziert und somit medizinisch gesehen überflüssig sind. (So wird z.B. auch in dem vorgeschlagenen Patientinnen-Formblatt "Vorsorge plus" des Bremer Berufsverbands rückwirkend von einem pathologischen Ergebnis der Zusatzuntersuchung auf deren medizinische Notwendigkeit geschlossen: "Bei krankhaften Befunden werden diese im Rahmen der erweiterten Vorsorge aufgeführten Zusatzleistungen - sofern notwendig - selbstverständlich über Ihre Krankenkasse abgerechnet.")


2. Die Umsatzsteigerung über IGEL-Leistungen wird im Wesentlichen durch eine Verunsicherung der Patientin erreicht.

Die Einschätzung von ärztlichen Leistungen als medizinisch indiziert oder medizinisch überflüssig kann von der Patientin nicht erbracht werden. Sie ist in dieser Situation im Allgemeinen auf die ärztliche Beratung und Erklärung angewiesen, und sie verlässt sich darauf. Wenn ihr eine Maßnahme ärztlicherseits als sinnvoll empfohlen wird, die die Krankenkasse (angeblich?) nicht bezahlt, wird sie sich Sorgen machen, wenn sie diese nicht in Anspruch nimmt, zumal wenn ihr (wie in dem zitierten Bremer IGEL-Papier geschehen) gesagt wird, dass durch solche Untersuchungen z.B. "die Früherkennung von Erkrankungen ... wesentlich verbessert" wird oder die Untersuchungen "aus frauenärztlicher Sicht zur besseren und sicheren Überwachung einer Schwangerschaft sinnvoll erscheinen". Ähnlich kann das Vertrauen in die eigene generative Potenz erschüttert werden, wenn die Patientin den Eindruck gewinnt, dass sie über die "Abschätzung der Fertilitätschance und eines eventuellen Abortrisikos" bereits bei Planung des "Unternehmens Schwangerschaft" das diesbezügliche "Versagen gleich mit einkalkulieren muss.
Das Gefühl der Patientin, schlechter versorgt zu sein, wenn sie das Angebot einer lückenlosen medizinisch-technischen Überwachung ausschlägt, erzeugt Angst. Angst wiederum erzeugt Zahlungsbereitschaft - und steigert den Praxisumsatz.
Die Verunsicherung wir besonders diejenigen Frauen treffen, die sich die Zusatzleistungen finanziell nicht leisten können.


3. Es ist eine schlechte Lösung, die durch die Budgetierung verursachte defizitäre finanzielle Situation mancher GynäkologInnen durch die vermehrte Liquidation von privaten Leistungen aufzufangen.

Jede Patientin hat über ihre Krankenkassenbeiträge einen Anspruch auf eine angemessene medizinische Versorgung; als VertragsärztInnen sind wir verpflichtet, diese zu gewährleisten. Wenn dafür nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, gilt es, die Auseinandersetzung darum auf politischer Ebene zu führen. Die Lösung kann nicht darin liegen, das KV-System durch den vermehrten Abschluss von individuellen Verträgen zwischen Arzt/Ärztin und Patientin zu unterlaufen, sondern vielmehr darin, es zu verbessern. Mit zunehmender Auslagerung von Leistungen durch IGEL-BefürworterInnen aus dem vertragsärztlichen Bereich in den Privatliquidationsbereich, erkennen wir diese indirekt als medizinisch nicht notwendig und somit überflüssig an und entziehen uns so selbst die Berechtigung für deren Abrechnung.
Andererseits ist es unabdingbar, dass im Rahmen des KV-Systems die ärztlichen Leistungen tatsächlich angemessen und gerecht bezahlt werden und das Budget entsprechend zu gestalten ist.

Es bleibt zu diskutieren, ob medizinisch nicht indizierte Leistungen oder solche, die über den durch Qualitätsstandards gesicherten Versorgungsauftrag hinausgehen und die ausdrücklich von der Patientin verlangt werden, nach entsprechender Aufklärung privat liquidiert werden können.
Bislang gilt jedoch: Medizinisch wichtige und sinnvolle Leistungen müssen erbracht und können über die Krankenkasse abgerechnet werden. Dass dies so bleibt und unsere Arbeit angemessen bezahlt wird, ist eine Forderung an die Politik, nicht an den Geldbeutel der Patientin.

Von der AG der Frauenärztinnen im AKF verabschiedet am 8.11.2001



Quelle:
AKF Arbeitskreis Frauengesundheit
in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V.

http://www.akf-info.de/



IGel = Individuelle Gesundheitsleistungen. Gemeint ist im Klartext:
Leistungen der Vorsorge- und Service-Medizin, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden (bzw. nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind). In der IGEL-Liste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind zum Teil auch Leistungen enthalten, die ohne medizinischen Nutzen sind und daher nicht in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden.



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