Neue Richtlinien für das Neugeborenen-Screening

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Die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) macht auf die neuen Richtlinien für das Neugeborenen-Screening aufmerksam.

Es geht um Umfang, Ziele, Zeitpunkt, Elterninformation, Wissenswertes für Einsender (Probegewinnung und Versand), die evt. Notwendigkeit eines Zweitscreenings oder Massnahmen, falls das Screening nicht zeitgerecht durchgeführt wurde.
Es wird auf die Situation bei Frühgeborenen und kranken Neugeborenen und bei sehr unreifen Kindern (weniger als 32 Schwangerschaftswochen) eingegangen, ebenso auf den Umgang mit Befunden und Dokumentation.

Diese sehr übersichtliche Information ist nicht nur für Fachleute, sondern auch für Eltern interessant.
Was im Einzelnen zu beachten ist, erfahren Sie auf der Seite der

Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin e.V.
Richtlinien zur Organisation und Durchführung des Neugeborenenscreenings auf angeborene Stoffwechselstörungen und Endokrinopathien in Deutschland
http://www.dgkj.de/position/g-test.htm

Jan. 2003

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