Der Mutterpass - Die Schwangerschafts-Vorsorge
Der Mutterpass wird jeder schwangeren Frau am Anfang der Schwangerschaft von der Frauenärztin/dem Frauenarzt oder der Hebamme ausgehändigt (spätestens nach der 2. Vorsorgeuntersuchung). Er gibt einen schnellen und präzisen Überblick über alle wichtigen Daten und Ergebnisse (Befunde) einer Schwangerschaft.
Der Mutterpass dient der Dokumentation der Vorsorgeuntersuchungen, gibt Auskunft über die Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge (wie Blutgruppe, Rhesusfaktor, Röteln-Titer) sowie über weiterführende Diagnostik (z.B. Ultraschall, CTG).
Im Mutterpass werden auch die Geburt und der Verlauf des Wochenbettes sowie die Untersuchungsbefunde des Neugeborenen dokumentiert.
In der Schwangerschaft sollten Sie den Mutterpass immer bei sich haben und zu den Vorsorgeuntersuchungen mitgebringen. Im Notfall gibt er schnell und übersichtlich Auskunft.
Für den Laien sind die Fachbegriffe oft unverständlich und verwirrend. Die Kenntnis darüber soll Ihnen Sicherheit geben. Unsere Kurzerläuterungen ersetzen nicht die ausführliche Erklärung der Fachfrau/des Fachmannes.
Lassen Sie sich trotz dieser vielen Fach- und Krankheitsbegriffe bitte nicht verunsichern. Die meisten Schwangerschaften verlaufen völlig normal. Die Untersuchungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge dienen Ihrer Sicherheit und schliessen in den meisten Fällen Erkrankungen aus. Diese Untersuchungen heissen deshalb auch Vorsorge-Untersuchungen.
Gesetzlich geregelte Untersuchungen
(Mutterschaftsrichtlinien)
Bei jeder Vorsorgeuntersuchung wird ausserdem
Die Beratung der Schwangeren zu Fragen
gehört ebenso zum Betreuungs-Spektrum im Rahmen der Schwangerschafts-Vorsorge.
Weitere mögliche Untersuchungen
(die nach Ermessen, bei Notwendigkeit oder Verdacht durchgeführt oder veranlasst werden können)
Die Ergebnisse weiterführender serologischer Untersuchungen (wie HIV, Lues etc.) werden nicht im Mutterpass eingetragen. Es wird lediglich die Durchführung vermerkt.
Die Vorsorgeuntersuchungen sollen bei normalem Schwangerschaftsverlauf alle 4 Wochen, in den letzten beiden Monaten alle 2 Wochen durchgeführt werden. Bei Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf können die Untersuchungen/Kontrollen sehr viel häufiger notwendig sein.
Bei einer Überschreitung des errechneten Geburtstermins findet eine engmaschige Kontrolle (alle 2 Tage) statt.
Die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft können sowohl von einer Frauenärztin/einem Frauenarzt als auch von einer Hebamme durchgeführt werden.
Idealerweise findet die Betreuung der Schwangeren in Kooperation statt. Bei ausschliesslicher Betreuung durch die Hebamme wird diese die notwendigen labortechnischen (Serologie) oder anderweitigen Untersuchungen (Ultraschall) veranlassen und bei Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf die Gynäkologin/den Gynäkologen hinzuziehen.
Die Untersuchungen im Rahmen der Schwangeren-Vorsorge werden von den Krankenkassen bezahlt.
Fachausdrücke - Begriffe - Abkürzungen aus dem Mutterpass
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