
Neugeborene haben auch Menschenrechte!
Vertrauliche Geburt statt Anonymer Geburt
Der Bund Deutscher Hebammen e.V. steht der geplanten Legalisierung der Anonymen Geburt ablehnend gegenüber. Als Alternative, die dem Recht jedes Menschen auf Kenntnis seiner Herkunft gerecht wird, befürwortet der BDH die Idee der "Vertraulichen Geburt".
Die momentane Situation sieht so aus: Bei der anonymen Geburt oder der Kindesabgabe in Babyklappen u.ä. Einrichtungen wird eine Datenerfassung der Mutter nicht durchgeführt. Die Mutter bleibt dadurch anonym, es gibt keine Strafverfolgung, das "Findelkind" wird zur Adoption vermittelt. Dem Kind bleibt in diesem Fall die Möglichkeit verwehrt, seine biologische Herkunft zu erfahren. Die Mutter hat das Recht, ihre Entscheidung zur Adoptionsfreigabe innerhalb von 8 Wochen zu widerrufen und aus der Anonymität herauszutreten.
Bei der vertraulichen Geburt wäre die Mutter verpflichet, Angaben zu ihrer Person zu machen. Diese Daten würden aber auf Wunsch hin vertraulich behandelt und geschützt, d.h. nicht an Dritte weitergegeben werden. Dem zur Adoption freigegebenen Kind würde auf diese Weise das Recht auf seine Herkunft nicht vorenthalten, es könnte ab einem bestimmten Alter (derzeit laut Gesetz mit 16 Jahren) Auskunft darüber bekommen.
Der Bund Deutscher Hebammen begründet die Forderung nach der "Vertraulichen Geburt" u.a. damit, dass die Kenntnis der eigenen Abstammung ein elementares Menschenrecht ist. Kinder, denen dieses Wissen vorenthalten wird, sind oft lebenslang auf der Suche nach ihren Wurzeln. Die Adoptionsgesetzgebung wurde auch aufgrund dieser Erkenntnisse im Interesse der Kinder angepasst.
Zweifel besteht zudem darüber, ob tatsächlich objektiv gesehen wirklich immer extreme Notlagen bestehen, wenn Mütter ihre Babys anonym weggeben:
"Ausschlaggebend sind für uns die aufgeklärten Fälle, bei denen Frauen ihre Kinder in einer Babyklappe hinterlegt haben. In keinem einzigen dieser Fälle konnte die stets unterstellte Notlage der Mütter bestätigt werden. Vielmehr handelte es sich immer um Situationen, für die die klassische Jugendhilfe zuständig gewesen wäre. Das heißt, in allen bekannt gewordenen Fällen bestand das Hauptproblem darin, dass die Frauen nicht über das vorhandene Hilfsangebot, über Mutter-und-Kind-Einrichtungen, über sozialpädagogische Familienhilfe oder Adoptionsmöglichkeiten informiert waren.", argumentiert Magdalene Weiß vom BDH und lehnt die Legalisierung der anonymen Geburt entschieden ab.
Mit der "Vertraulichen Geburt" bietet sich im Rahmen der kontroversen Debatte um die Gesetzgebung möglicherweise eine Lösung an, die allen gerecht wird: den Verfassungsrechtlern, den Kritikern wie den Befürwortern - vor allem aber den Müttern und den Kindern.
Erklärung des BDH im Wortlaut:
"Vertrauliche Geburt" statt Babyklappe
Quelle: Bund Deutscher Hebammen
http://www.bdh.de
August 2003
HINTERGRUND:
Sowohl die Babyklappen-Projekte als auch die Initiative zur anonymen Geburt verstehen sich als Schutzkonzepte für schwangere Frauen und junge Mütter in aussichtslosen Notlagen, die anderweitig bestehende Hilfsangebote nicht in Anspruch nehmen, weil sie ihnen entweder nicht bekannt sind oder weil sie unter keinen Umständen ihre Identität preisgeben wollen (oder können). Durch diese Hilfsangebote sollen die in Not geratenen Frauen erreicht und die Kinder geschützt werden. Es soll damit vor allem verhindert werden, dass Frauen alleine unter unwürdigen und gefährlichen Bedingungen gebären müssen und Babys durch Aussetzen auf Müllkippen o.ä. zu Schaden kommen oder sterben.
Die erste sogenannte Babyklappe wurde im April 2000 in Hamburg in Betrieb genommen. Sie gehört zum "Projekt Findelbaby" und wurde vom Verein Sternipark eingerichtet. Der Sozialdienst katholischer Frauen hat bundesweit ein Hilfskonzept entwickelt, dass bereits seit Jahren unter dem Namen Moses-Projekt bekannt ist. Mittlerweile gibt es bundesweit mehr als 50 Babyklappen und ähnliche Einrichtungen (auch Babyfenster, Moseskörbchen, Babykorb u.a. genannt). Der SKF befürwortet ebenfalls die vertrauliche Geburt und hat dazu ein Konzept entwickelt, das auch ein erweitertes Netzwerk von Beratungs- und Hilfsangeboten vorsieht.
Kliniken, die die anonyme Geburt (oft in Verbindung mit der Babyklappe) ermöglichen, haben sich diesen Hilfskonzepten verpflichet. Viele haben gleichzeitig ein Beratungsangebot, dass von schwangeren Frauen - ebenfalls anonym - in Anspruch genommen werden kann.
Babyklappe und anonyme Geburt werden in Deutschland bisher ohne eindeutige rechtliche Grundlage geduldet. Die Mutter macht sich bei der anonymen Abgabe ihres Kindes in einer solchen Einrichtung nicht strafbar. Die Zahl der Findelkinder unbekannter Herkunft ist seit Inbetriebnahme dieser Einrichtungen gestiegen.
Magdalene Weiß, die Vorsitzende des BDH, sagt dazu:
"Das ist eine Katastrophe. Deshalb müssen wir den Schwangeren
Alternativen zur anonymen Geburt anbieten. Wir vom Bund Deutscher Hebammen appellieren an die Politik, sich klar und deutlich gegen die Legalisierung absoluter Anonymität auszusprechen."
(Presserklärung des BDH August 2003)
Die anonyme Geburt wird in Deutschland in wenigen Kliniken angeboten und praktiziert. In Österreich ist die anonyme Geburt grundsätzlich in allen Kliniken möglich. Der Bund Deutscher Hebammen hatte bereits 2002 eine ablehnende Position gegen die anonyme Geburt und die Praxis der Babyklappen und ähnlicher Einrichtungen bezogen und eine Nachbesserung des geplanten Gesetzentwurfes zur Legalisierung der anonymen Geburt gefordert.
In den Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen steht dazu:
"Artikel 8: Wahrung der Identität.
Der Staat hat die Verpflichtung, die behördliche Identität eines jeden Kindes
zu schützen, und falls nötig, sie wiederherzustellen. Dies bezieht sich vor allem auf Namen, Nationalität und Familienzugehörigkeit."
In Frankreich besteht die Möglichkeit der anonymen Geburt seit langem und das Recht dazu ist seit 1993 gesetzlich verankert:
"Bei der Geburt kann die Mutter verlangen,
dass das Geheimnis ihrer Herkunft und ihrer Identität gewahrt wird ..."
Die Entscheidung darüber, ob sie ihre Identität geheimhalten möchte oder Angaben zu ihrer Person vertraulich hinterlassen will, damit ihr Kind später von seiner Herkunft erfahren kann, bleibt somit ausschliesslich der Mutter überlassen.
Der Europäische Gerichtshof hatte auf die Klage einer jungen Frau zur Bekanntgabe der Idendität ihrer Mutter am 13.2.2003 bestätigt, dass die anonyme Geburt konform mit den Menschenrechtskonventionen ist.
In den Kinderrechtskonventionen der UN steht aber auch:
Artikel 18: Verantwortung der Eltern
Beide Elternteile tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung und Entwicklung des Kindes. Der Staat verpflichtet sich, die Eltern bei der Erfüllung dieser Aufgabe angemessen zu unterstützen.
Die Gegener der anonymen Geburt verweisen u.a. auch ausdrücklich auf die Elternpflichten, wobei insbesondere auch die Väter berücksichtigt werden müssen und weder ihrer Verantwortung noch ihrer Rechte gegenüber dem Kind enthoben werden sollten.
Die Mißstände der staatlichen Jugendfürsorge und ihre Versäumnisse sollen in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben. Praktikable unbürokratische Hilfe für schwangere Frauen in Not ist nicht in ausreichenden Umfang vorhanden und geleistet worden. Die bestehenden Hilfsangebote sind bis heute nicht zufriedenstellend. Bei aller Diskussion um gesetzliche Grundlagen sollte deshalb in erster Linie sichergestellt werden, dass die bestehenden Hilfs- und Beratungsangebote für Mütter und Kinder angemessen erweitert werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass Mütter, die in Notlagen und bei ihrer Aufgabe ausreichende Unterstützung (und ggf. Schutz) erfahren, auch bereit sind, aus der Anonymität zu treten und die Sorge für ihr Kind zu übernehmen.
Egal, wie die gesetzliche Grundlage nun aussehen wird, es ist notwendig, die Findelkind-Projekte mit anderen Beratungs- und Hilfsangeboten stärker zu verknüpfen, interdisziplinär eine Verbesserung der praktischen Fürsorge und Akut-Hilfe für betroffene Frauen und Kinder zu erreichen und die Anlaufstellen für Schwangere und Mütter in Not allgemein bekannt und zugänglich zu machen.
Silvia Skolik, September 2003
Adoptiert - Auf der Suche nach den Wurzeln
Positionspapier des SKF: Anonyme / Vertrauliche Geburt
Terre des hommes lehnt Babyklappe und Anonyme Geburt ab
Anonyme Geburt
BDH fordert Nachbesserung im Gesetzentwurf
terre des hommes lehnt Vorschlag zur "Vertraulichen Geburt" ab
Die Babyklappe - Ein Schutzkonzept für Frauen und Babys
Hurra, die anonyme Geburt ist da
Ein Plädoyer für Adoption und gegen Zwangs-Elternschaft
Die Kinderrechtskonventionen der Vereinten Nationen
Sternipark e.V. - Projekt Findelbaby
Babyklappe und Initiative für eine anonyme Geburt
zurück
|
|
|
© 2000-2010 Geburtskanal ™
Impressum Aktualisiert: 12.04.2012 webmaster@geburtskanal.de |
|
|
Aktuelles Artikel Kurzmeldungen Gesundheit Unterhaltsames Aufgelesen Veranstaltungen Archiv |
|
Wissen A-Z Umfassende Wissensbasis zu Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt und Leben mit Kindern |
|
Hot News Brandaktuelles In eigener Sache Newsletter ...und mehr |
|
Suchen & Finden im unserem Fachleute-Verzeichnis: Hebammen, -praxen Geburtshäuser Fachärzte/-innen Kliniken und Institutionen ExpertInnen der Frauen- und Familiengesundheit Organisationen und BeraterInnen Selbsthilfegruppen ...und mehr |
|
Literatur Themenspezifische Bücherlisten Buchbesprechungen Neue Bücher Unsere Buch-Tips Aktuelle Fachliteratur Besonderes J |
|
Pinnwand Kontakte Marktplatz Tauschbörse Geburtsanzeigen ... kostenlos inserieren |
|
Bildergalerie Kinder der Welt Wie Leben entsteht Fotokunst Malerei Eindrücke Abbildungen ... und mehr |
|
Bequem Einkaufen Online Shops Neue Produkte Besondere Angebote Unsere Empfehlungen Anbieter-Verzeichnis |
|
Über uns Impressum Unsere Zielsetzung Mitmachen ? Service - Kontakt Kooperationen Werbung - Statistik Rechtliches |
|
Links Linksammlungen zu verschiedenen Themenbereichen |