Keine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID)!
Offener Brief - Stellungnahme - Position


1. Pressemitteilung des Netzwerkes gegen Selektion durch Pränataldiagnostik
2. Offener Brief an Ministerinnen Edelgard Bulmahn, Renate Schmidt und Ulla Schmidt
3. Stellungnahme des Netzwerks gegen Selektion durch Pränataldiagnostik
4. Die Position des Netzwerkes zur Präimplantationsdiagnostik

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1. Pressemitteilung

Keine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID)!

Die Ministerinnen Edelgard Bulmahn, Renate Schmidt und Ulla Schmidt haben sich aus Anlass der Veröffentlichung der Voten des Nationalen Ethikrates für eine Zulassung der PID ausgesprochen.

Das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik erinnert an die Empfehlungen der Enquetekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin". Die Kommission spricht sich mit großer Mehrheit gegen eine Zulassung der PID aus.

Ein Beharren auf Zulassung der PID "in engen Grenzen" ignoriert die Erfahrungen, die wir mit der Ausweitung der Pränataldiagnostik gemacht haben. Der Wortlaut des Votums des Nationalen Ethikrates sieht eine weitgehende Öffnung für die Nutzung der PID im Rahmen der Verbesserung der IFV (In-vitro-Fertilization) vor.

Kontakt:
Für die Sprecherinnen des Netzwerkes gegen Selektion durch Pränataldiagnostik:
Dr. Hildburg Wegener, Tel. (069) 95 80 12-18
E-Mail:
wegener@evangelische-frauenarbeit.de



2. Offener Brief an Ministerinnen E. Bulmahn, R. Schmidt, U. Schmidt

Offener Brief - 25.02.2003

Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Frau Ministerin Edelgard Bulmahn -
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Frau Ministerin Renate Schmidt -
Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung
- Frau Ministerin Ulla Schmidt -


Sehr geehrte Frau Ministerin,

in einer schnellen Reaktion auf die Veröffentlichung der Stellungnahme des Nationalen Ethikrates "Genetische Diagnostik vor und während der Schwangerschaft" haben Sie sich Ihrerseits für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik ausgesprochen.

Das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik verweist demgegenüber nachdrücklich auf den Bericht der vom Deutschen Bundestag legitimierten Enquetekommission "Recht und Ethik der modernen Medizin", in dem die ethischen, verfassungsrechtlichen und gesellschaftspolitischen Gründe gegen eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik dargelegt sind, sowie auf das Votum derjenigen Mitglieder des Ethikrates, die sich ebenfalls gegen die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik aussprechen. Wir fordern Sie als verantwortliche Bundesministerinnen und die Bundesregierung insgesamt auf, die entsprechenden Empfehlungen der Enquetekommission umzusetzen.

Die im Netzwerk vertretenen Frauen und Männer aus Schwangerenberatung, Geburtshilfe, Gynäkologie, Behindertenverbänden, Selbsthilfe, Erwachsenenbildung und Frauenarbeit bekräftigen ihre Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik. Wir lehnen diese Diagnostik ab, weil dabei menschliches Leben vor der Schwangerschaft einer Qualitätsprüfung unterzogen und zwischen lebenswertem und nicht lebenswertem menschlichen Leben unterschieden wird. Das Recht auf Fortpflanzungsfreiheit, das von den Mitgliedern des Ethikrats, die für die Präimplantationsdiagnostik eintreten, in den Mittelpunkt der verfassungsrechtlichen Argumentation gestellt wird, begründet kein Recht auf ein "gesundes" Kind. Es ist ein Abwehrrecht gegen staatliche Zwangsmaßnahmen und verpflichtet den Staat nicht, betroffenen Paaren eine ethisch umstrittene, der Selektion dienende Fortpflanzungstechnik verfügbar zu machen.

Mit Ihrer Stellungnahme vom 23. Januar 2003 übernehmen Sie drei weitere aus unserer Sicht unzutreffende Argumente.

1. Durch eine Präimplantationsdiagnostik können keine Spätabbrüche vermieden werden. Eine solche Behauptung geht zum einen von falschen Voraussetzungen aus. Eine gezielte "Schwangerschaft auf Probe" unter Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik ist in unserem Rechts- und Medizinsystem nicht zulässig, ebenso wenig wie eine "Zeugung auf Probe" mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik. Zum anderen wird Frauen nach einer Präimplantationsdiagnostik die Durchführung einer invasiven Pränataldiagnostik empfohlen, die wegen der Fehleranfälligkeit der Methode doch noch zu einem Schwangerschaftsabbruch führen kann.

2. Sie gehen von "der Möglichkeit einer Präimplantationsdiagnostik unter strengen Beschränkungen und Voraussetzungen" aus. Die in der Stellungnahme genannten Zahlen des Ethikrates bestätigen jedoch unsere Befürchtung, dass eine Begrenzung kaum möglich ist und auch gar nicht gewünscht wird. Bisher bezogen sich die VerfechterInnen einer restriktiven Zulassung der Präimplantationsdiagnostik auf 80 - 100 Anwendungsfälle jährlich. Die Stellungnahme des Ethikrates geht aber von mindestens 600 Fällen bei Paaren mit vererbbaren genetischen oder chromosomalen Störungen aus. Wenn Paare, die bereits ein Kind mit einer Chromosomenstörung haben, einbezogen würden, wären vermutlich weitere 1.900 Paare interessiert. Erwogen wird von den Mitgliedern des Ethikrates, die für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik votieren, darüber hinaus ausdrücklich, sie auch verfügbar zu machen zur Steigerung der Erfolgsrate von In-vitro-Fertilisationen, z.B. bei älteren Frauen oder nach mehrmaligen erfolglosen Behandlungszyklen - der erste Schritt zu einer Qualitätsprüfung aller 46.000 jährlich in-vitro befruchteten Embryonen.

3. Sie schließen sich der Argumentation für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik an, dass Frauen oder Paare, die eine nicht therapierbare Krankheit vererben können, in einem "existenziellen Konflikt" stehen, der eine Indikation für eine Präimplantationsdiagnostik rechtfertige. Damit wird eine aus unserer Sicht unzutreffende Analogie zu der medizinischen Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch hergestellt. Im Fall einer Präimplantationsdiagnostik werden die Embryonen, die zu dem existenziellen Konflikt führen könnten, erst außerhalb des Körpers der Frau hergestellt und dann ausgesondert. Im Fall eines Schwangerschaftsabbruchs nach einer Pränataldiagnostik besteht aber bereits eine Schwangerschaft und es muss für einen Konflikt eine Lösung gefunden werden. Diese Situation unterscheidet sich von der im Rahmen einer Präimplantationsdiagnostik vorsätzlich herbeigeführten Handlungsweise im Labor.

Wir wissen uns mit unserer Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik in Übereinstimmung mit den meisten großen Frauenorganisationen. Auch viele Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen wehren sich dagegen, dass sie für die Forderung nach Zulassung der PID instrumentalisiert werden, und fordern statt dessen mehr Forschung an konventionellen Therapien und eine bessere Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft.

Wir werden uns erlauben, diesen Brief auch an die Presse zu geben.
Mit freundlichem Gruß, im Auftrag der Jahrestagung des Netzwerkes gegen Selektion durch Pränataldiagnostik am 16. Februar 2003 in Eisenach.



3. Stellungnahme des Netzwerkes gegen Selektion durch Pränataldiagnostik

Das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik hält es für unabdingbar, dass die Entwicklungen im Bereich der humangenetischen Diagnostik, der Schwangerenvorsorge und der Fortpflanzungsmedizin in einen breiten, öffentlichen Diskussionsprozess eingebunden werden. Parlament und Regierung dürfen in diesen Fragen ihre Verantwortung bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens nicht länger an die Standesorganisationen der Ärzteschaft, die Krankenkassen und die wissenschaftlichen Fachgesellschaften delegieren.

Mit der Formulierung des Embryonenschutzgesetzes hat der Bund seine Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Fortpflanzungsmedizin wahrgenommen. Neuere Entwicklungen im Bereich der Genforschung und Gentechnik könnten es erforderlich machen, dass das Embryonenschutzgesetz präzisiert und ergänzt wird, um seine Schutzfunktion zu erhalten und zu verstärken.

Zu der Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik

Das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik sieht mit Sorge, dass es bei der Diskussion um Präimplantationsdiagnostik bisher offenbar nicht in erster Linie darum geht, wie Menschenwürde und Menschenrechte vor dem Zugriff der neuen Techniken geschützt werden können. Vorangetrieben wird die Diskussion unseres Erachtens von Interessengruppen, die Embryonen in einem frühen Stadium für die Forschung freigeben wollen.

Nach herrschender Meinung ist die Präimplantationsdiagnostik durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Die PolitikerInnen, ÄrztInnen und WissenschaftlerInnen, die sich für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik aussprechen, argumentieren mit dem Leid der von vererbbaren Krankheiten betroffenen Paare, meinen aber die Öffnung des Embryonenschutzgesetzes und die Konkurrenzfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Deutschland.

Wir halten es für eine unzulässige Beeinflussung der Öffentlichkeit, wie von der Bundesärztekammer und der Bundesgesundheitsministerin Regelungen einer Technik vorgestellt werden, von der nicht das wie, sondern zunächst das ob überhaupt zur Diskussion steht.



4. Die Position des Netzwerkes zur Präimplantationsdiagnostik

Das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik spricht sich grundsätzlich gegen die Präimplantationsdiagnostik aus, weil dabei Embryonen unter genetischen Gesichtspunkten einer Bewertung unterzogen und ggf. ausgesondert werden.

Wenn die Präimplantationsdiagnostik in Deutschland zugelassen würde, würde der gesellschaftliche Druck in Richtung auf vorgeburtliche Selektion noch verschärft, der durch die Einbindung der vorgeburtlichen Diagnostik in die allgemeine Schwangerenvorsorge bereits jetzt gegeben ist. Damit wären Menschen, die mit Behinderungen in unserer Gesellschaft leben, in noch höherem Maße der Diskriminierung ausgesetzt; eugenischen Tendenzen würde weiterer Vorschub geleistet.

Für diese Befürchtungen sprechen folgende, in der Technik der Präimplantationsdiagnostik angelegte Gründe:

Die Präimplantationsdiagnostik teilt nicht nur die ethischen und gesundheitspolitischen Probleme, die durch die Pränataldiagnostik aufgeworfen sind, sondern verschärft sie noch. Sie bindet den Wert und das Lebensrecht von Menschen an einzelne genetische Merkmale, stellt Embryonen auf Probe her, macht diese Embryonen der Forschung zugänglich und wäre ein weiterer Schritt in Richtung Keimbahnmanipulation.


Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik
c/o Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf
Tel. 0211/64004-0
Fax 0211/64004-20
E-Mail:
ArbeitsstellePND@bvkm.de

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