Dr. med. Mabuse - Zeitschrift im Gesundheitswesen:

Verbesserung des Menschen - oder Vernichten bei Nichtgefallen
Hinweise und Fragen zur Präimplantationsdiagnostik

von Michael Emmrich

Der Druck auf das deutsche Embryonenschutzgesetz wächst. Die Zahl der Forscher, die gerne mit menschlichen Embryonen forschen, sie genetisch untersuchen und bei Nichtgefallen wegwerfen möchten, wächst. Noch hält das deutsche Gesetz. Fragt sich nur, wie lange. Zwar versichern Ärzte-Funktionäre wie Politiker, am Schutz der Embryonen in Deutschland solle nicht gerüttelt werden, doch die Debatte über Embryonenforschung und die genetische Selektion im Reagenzglas, die sogenannte Präimplantationsdiagnostik, ist auch in Deutschland längst voll entbrannt. Mit offenem Ausgang.Michael Emmrich stellt dar, inwiefern die Präimplantationsdiagnostik mehr Probleme aufwirft, als sie zu lösen verspricht.

Angeheizt wird die aktuelle nationale Debatte durch Meldungen aus England, den USA und Belgien. In Deutschland hatte der Lübecker Arzt Klaus Diedrich 1995 den ersten Vorstoß zur Legalisierung der Präimplantatiosdiagnostik (PID) gewagt. Bei dieser Methode, die bereits zum Beispiel in England angewandt wird, trennen Wissenschaftler bei einem im Reganzglas gezeugten Embryo im Achtzellerstadium eine Zelle ab, um diese genetisch zu untersuchen. Dann entscheidet sich das Schicksal des Embryos - zwischen Ausguß und Gebärmutter. Die Ethikkommission der Uni Lübeck war zwar zu dem Ergebnis gekommen, daß aus ethischer Sicht der PID eigentlich nichts entgegenstehe. Doch aus rechtlichen Gründen sei von ihr derzeit abzuraten, weil das Embryonenschutzgesetz (ESG) jede Zelle eines Embryos, die totipotent ist, also aus der sich noch ein ganzer Mensch entwickeln kann, schützt. Dies ist im Achtzellerstadium noch der Fall. Dennoch: Klaus Diedrich läßt nicht locker und wirbt konsequent für die PID.

Rückenwind erhält er derzeit vor allem aus dem Ausland. Denn in England empfahl im Dezember vergangenen Jahres eine Expertenkommission der Regierung, die Regeln für die Genforscher zu lockern und Versuche mit Embryonen auf breiterer Basis zuzulassen. Hier dürfen derzeit Embryonen bis zum 14. Tag ihrer Entwicklung nur für Experimente benutzt werden, wenn dies der Bekämpfung genetisch bedingter Erkrankungen oder Mißbildungen diene.

Nun wollen die Wissenschaftler aber auch auf Embryonen für die Anlage von Zell- und Gewebebanken und die Klon-Forschung zurückgreifen können. Ähnliche Tendenzen sind in den USA und Belgien zu beobachten. So sprach sich der Präsident des US-Gesundheitsinstituts NIH, Harold Varmus, Anfang Januar für eine staatliche Förderung der Embryonenforschung in den USA aus. Denn aus öffentlichen Quellen fließt bislang dafür kein Geld. Eine staatliche Subventionierung führe gleichzeitig zu mehr Transparenz und Kontrolle, als dies in der Industrie möglich sei, lockt Varmus.

In Deutschland reagierten etwa der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswissenschaftsministerium, Wolf-Michael Catenhusen (SPD), und der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Jörg-Diedrich Hoppe, eindeutig auf diese Debatte: Catenhusen verteidigte das ESG und stellte in der ZEIT klar: "Man muß sich einmal entscheiden, wann menschliches Leben beginnt. Und ab dann steht es bei uns konsequent unter besonderem Schutz." Diesen Zeitpunkt definiert das ESG mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Das Gesetz, sagte Catenhusen im Hinblick auf die PID, "zwingt uns glücklicherweise dazu, öffentlich darüber zu debattieren und demokratisch zu entscheiden. Es verhindert, daß ebendiese Entscheidung einsam von vorpreschenden Wissenschaftlern gefällt wird." Ähnlich äußerte sich Hoppe.

Zu den Forscherhoffnungen, mit Embryonenexperimenten eines Tages Organe für kranke Menschen züchten zu können, schränkte er aber ein, werde wohl eine neue ethische Debatte auf Deutschland zukommen. Die Forschung mit Embryonen sei mit dem "christlichen Menschenbild" zwar nicht vereinbar, die Diskussion dann aber wohl nicht zu verhindern. Die Debatte um die PID wie auch um die Züchtung von Organen wird vor allem durch die von Forschern und Ärzten geschürten Heilerwartungen und versprochenen einfachen Antworten befördert. Dabei zeigt gerade das Beispiel der Geschichte der Reproduktionsmedizin, daß diese sich der Gesellschaft immer schon als janusköpfiges Wesen präsentiert hat. Nur ist dieser Doppelcharakter in ihren Anfängen nicht so stark zutage getreten, wie er es heute tut. Neben der damaligen Empörung darüber, daß sich Wissenschaftler angeblich anmaßten, Gott zu spielen, indem sie in die bis dahin weitgehend naturwüchsig gesteuerte Zeugung und embryonale Entwicklung eingreifen, die einer Revolution gleichkam, stellte sich zugleich in der Öffentlichkeit das Entzücken über die gesunden und wohlgeratenen Kinder ein, die sich so gar nicht von den Kindern unterschieden, die man bisher kannte. Es waren im wesentlichen diese beiden Argumentationsfiguren und Bilder die gegeneinander standen. Über die Instrumentalisierung und Vernichtung menschlichen Lebens in der Forschung und bei der Erzeugung von menschlichen Embryonen wurde damals eher am Rande gesprochen.

Eugenik von unten?

In der Gegenwart ist aber gerade diese Frage und die Sorge um eine "Eugenik von unten" zu einem der zentralen Konfliktpunkte in der Debatte um die Künstliche Befruchtung geworden. Und dies hat einen realen und ernsten Hintergrund. Denn der Zuwachs an molekularbiologischem Wissen, die bald abgeschlossene Komplettentschlüsselung des menschlichen Genoms, die zunehmende wirkliche und erwartete Zuordnung von Krankheiten zu bestimmten Genmutationen und die Verfügung über neue Technologien der Assistierten Reproduktion haben sich als gefährdend für den humanen Bestand einer Gesellschaft erwiesen.

Denn die Künstliche Befruchtung darf nicht nur verengt zum Beispiel als Insemination oder In-vitro-Fertilisation wahrgenommen werden, sondern muß zugleich vor dem sich enorm weitenden Horizont mitgedacht werden, der sich derzeit für die Assistierte Reproduktion öffnet. Und da zeichnet sich deutlich ab, daß diese Methode eine völlig neue Dynamik erhalten wird - weil sie sich in der nahen Zukunft sowohl erstens mit der Gentechnik, konkret der immer wahrscheinlicher werdenden Intervention in die Geschlechtszellen (Keimbahnintervention), zweitens mit der Präimplantationsdiagnostik, also der genetischen Selektion von Embryonen, und drittens mit dem Klonen, der weitgehend genetisch identischen Reproduktion von Menschen aus Körperzellen, vereinigen kann und ganz sicher - dafür braucht es keine Prophetie - auch vereinigen wird.

Dabei sind sicher kaum einem Forscher und keinem Arzt der Willen und der Wunsch abzusprechen und abzustreiten, den unfruchtbaren Frauen und Männern beziehungsweise den Patientinnen beizustehen, ihnen zu einem Kind zu verhelfen und einen so verstandenen und als Krankheit definierten Mangel beheben zu wollen. Eine vordergründige Kritik an einzelnen handelnden Personen in diesem Feld griffe auch viel zu kurz. Vielmehr geht es um den gesellschaftlichen Kontext, in dem diese einzelnen Personen, die Mediziner und auch diejenigen Menschen, die die Künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen, handeln. Denn ihre Handlungen sind nicht mehr in sich geschlossen, sondern jede Inanspruchnahme der Reproduktionsmedizin hat Rückbezüge, Weiterungen und enorme Folgen für die kulturelle Entwicklung einer Gesellschaft insgesamt, denn jede Handlung greift vor und festigt eine bestimmte Tendenz.

Einer der Pioniere der Künstlichen Befruchtung, Robert G. Edwards, gemeinsam mit Patrick Steptoe als einer der geistigen Väter des ersten außerhalb des Mutterleibes gezeugten Kindes - Luise Brown - bekannt, hat in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau vor zwei Jahren präzise die doppelte Stoßrichtung dieser Technik beschrieben: nämlich auf der einen Seite die bis dato für einige Menschen nicht mögliche Erfüllung eines Kinderwunsches und zum anderen die Selektion von nicht als normgerecht empfundenem Leben. Diese beiden Elemente stehen laut Edwards also gleichberechtigt nebeneinander - schon in der Geburtsstunde der In- vitro-Fertilisation.

Was Edwards vor 20 Jahren dachte und was ihn heute bewegt, spielt auch in der aktuellen Debatte eine bedeutende Rolle: Zur Bedeutung seiner Forschung führt der Engländer aus: "Damals hatte die Welt einige Jahre gebraucht, um zu verstehen, was wir gemacht haben. Und die Menschen hatten auch Angst vor den ethischen Fragen, die damit verbunden waren. Denn wir wußten ja auch nicht sehr viel, wir haben bei den Versuchen auch Embryonen zerstört."

In der ersten Zeit, berichtet Edwards, waren die Reproduktionsmediziner isoliert, ihnen sei vorgeworfen worden, die Menschlichkeit zerstört zu haben, dann aber benutzt Edwards ein Argumentationsmuster, das auch in der heutigen Debatte immer wiederkehrt, wenn er sagt: "Es gibt nichts Besseres für den Erfolg als ein gesundes Kind. Am Anfang konnten wir ja nur die Methode erklären, erst später konnten wir in Studien mit den so gezeugten Kindern zeigen, daß sie normal und gesund waren." Von der Keimbahnintervention, im konkreten Fall dem Austausch eines defekten Gens in den Geschlechtszellen durch ein gesundes, schwärmt Edwards als "wundervoll". Ähnlich äußert er sich zur genetischen Selektion von Embryonen:

Frage: Führt das nicht zu einer eugenischen Gesellschaft?
Edwards: Das klingt sehr negativ. Das ist ein schlechter Name. (...) Es gibt einige wundervolle Anwendungen der Diagnose, etwa wenn man schon bei im Reagenzglas gezeugten Embryonen die Bluter-Krankheit erkennen kann.

Das heißt aber dann Selektion?
Man wirft den Embryo weg.
So ist es für Sie eine Pflicht, die genetische Auswahl zu treffen?
Es ist eine Pflicht für mich, die Geburt eines leidenden Kindes zu verhindern. Es ist eine Pflicht für mich, Menschen dabei zu helfen. Ich sage: Jedes Kind ist ein gewolltes Kind und - wenn möglich - ein normales Kind. Wenn man einen Embryo mit Zystischer Fibrose entdeckt hat, ist es eine Pflicht, die Geburt zu verhindern.

Was ist Ihre Antwort für Eltern, die nun aber ein solches Kind haben wollen?
Ich würde es ablehnen, den Embryo einer Frau zu übertragen, weil die Eltern mich gebeten haben, ihnen zu helfen. Bevor ich die Behandlung beginne, sage ich den Eltern: Wenn wir Zystische Fibrose diagnostizieren, werde ich den Embryo nicht übertragen. Dieser Vertrag wird vorher unterzeichnet.

Warum ist es für Sie unethisch, ein Kind mit dieser genetischen Veranlagung auf die Welt kommen zu lassen?
Weil das Kind nicht glücklich, weil das Leiden so groß wäre.

Können Sie die Menschen verstehen, die es vor dieser schönen neuen Welt graut?
Nein. Weil wir bisher doch schon die genetische Diagnostik um die zehnte bis zwölfte Schwangerschaftswoche machen. Im Reagenzglas zerstöre ich aber keinen Fötus mehr, ich übertrage lediglich keinen Embryo. Wir verhindern, daß solch ein Kind geboren wird. Das ist doch viel besser als eine Abtreibung. Das ist zwar jetzt technisch noch sehr aufwendig. Aber wir werden sicher noch einen sehr viel einfacheren Weg finden.

Antworten oder Fragen?

In Edwards Antworten finden sich im Prinzip alle Argumentationsmuster, mit denen wir uns in der aktuellen Auseinandersetzung konfrontiert sehen:


Die Präimplantationsdiagnostik ist die Fortsetzung der akzeptierten Pränataldiagnostik, sie ist nichts Neues, sondern nur eine verfeinerte und zeitlich nach vorne verlegte Technik.

Die PID hilft, eine viel belastendere Abtreibung zu vermeiden, und ist damit schonend und frauenfreundlich.

Das Wegwerfen eines Embryos ist nicht mit dem Abtreiben eines Fötus vergleichbar, das bedeutet eine starke Differenzierung menschlicher Lebensphasen und der damit verbundenen Zueignung von verschiedenen Rechteebenen.

Das Suchen nach einfachen Wegen der Diagnostik, das heißt der starke technikzentrierte Impetus, der dahintersteckt, und zugleich der Verweis auf die technischen Möglichkeiten.

Das Vorantreiben der Keimbahnintervention, nämlich die Beseitigung von Gendefekten.

Die Kritik an restriktiven gesetzlichen Regeln, vor allem in Deutschland.

Der Verweis auf das heilende, beziehungsweise das individuelle Leiden lindernde Element der Technik.

Der Hinweis auf Standortnachteile und der Verweis auf das, was in anderen Ländern möglich ist. Das Umgehen eigener gesetzlicher Regeln dadurch, daß man den nationalen Konsens nicht anerkennt und sich im Ausland die Technik aneignet.

Das Übertragen der eigenen Perspektive auf zum Beispiel ein Kind mit Zystischer Fibrose und der Behauptung, das Kind leide und könne deshalb kein lebenswertes Leben leben.

Die Utopie einer leidensfreien Gesellschaft.

Bevor man sich den neuen Markt der Möglichkeiten der Künstlichen Befruchtung anschaut, sollte man sich aber erst noch einmal in Erinnerung rufen, welche Fragen und Probleme die bisherige Anwendung aufwirft. Dagegen wird dann regelmäßig eingewandt: Das sind doch bloß Einzelfälle, schwarze Schafe gibt es schließlich überall, und die Technik insgesamt hat doch schon Zehntausenden Eltern den lang ersehnten Kinderwunsch erfüllt und zu glücklichen, properen kleinen Menschen geführt. Sicher, aber dabei ist das eine so richtig wie das andere. Aber richtig ist auch: Diese Technik hat einen gesellschaftlichen Preis - und der wird offenkundig immer teurer. Der Gesellschaft stellt sich deshalb immer dringlicher die Frage, ob sie diesen Preis bezahlen will.

Der Preis dieser Technik und die Kosten für die kulturellen Werte und die Verfaßtheit der Gesellschaft sind unter anderem:

- die Aufspaltung der Elternschaft - heute können bis zu fünf Personen an der Entstehung eines Kindes beteiligt sein;
- die Technisierung der Zeugung;
- die Einrichtung von Samenbanken, wie in den USA, mit zum Beispiel Nobelpreisträgern als Spendern und den Auswahlmöglichkeiten für potentielle Eltern nach bestimmten Kriterien;
- der Handel mit Eizellen;
- die Leihmutterschaft;
- die Erzeugung von Kindern mit dem Sperma Verstorbener;
- die Nutzung von Eierstöcken von Verstorbenen oder aus abgetriebenen Embryonen - wie australische Wissenschaftler das vorgeschlagen haben;
- Schwangerschaften nach der Menopause;
- der Fetozid, also das Töten von sogenannten überzähligen Mehrlingen, weil zu viele Embryonen heranwachsen und damit für die Gesundheit der Mutter bedrohlich werden;
- die Kryo-Konservierung von Embryonen, also Leben im Wartestand, beliebig auf Vorrat zu halten, um bei Gebrauch darauf zurückzugreifen;
- das Vernichten von Tausenden von Embryonen, wie vor einiger Zeit in England, die keiner mehr haben wollte;
- und schließlich das Vernichten von Embryonen in der Forschung, um all diese Anwendungen erst möglich zu machen.

Was ist ein Embryo?

Doch zurück zur Präimplantationsdiagnostik. Sie ist durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Und das ist eine Besonderheit in der jetzigen Debatte: Es geht in Deutschland nicht um die nachträgliche gesetzliche Regelung einer medizinischen Innovation, sondern um die Frage, ob ein bestehendes Verbot aufgehoben wird. Dies gibt ein hervorragendes Fundament für die Auseinandersetzung ab, in der wir uns derzeit befinden und die in den nächsten Monaten sicherlich noch an Schärfe zunehmen wird. Der Vorteil, den wir haben, besteht nun praktisch in einer Art Moratorium durch das Gesetz. Bei der Abfassung des Gesetzes dachte zwar noch niemand explizit an die PID, aber sie ist implizit verboten, weil das Gesetz einen Embryo in zweierlei Richtung legal definiert: nämlich einmal als die verschmolzene Ei- und Samenzelle, und andererseits ebenfalls jede totipotente Zelle für sakrosankt erklärt: also jede undifferenzierte Zelle, aus der ein kompletter Mensch entstehen kann.
Nun gibt es aber auch Bestrebungen, das Gesetz für die Anwendung der PID nicht zu verändern, sondern seine kleinen interpretatorischen Freiräume zu nutzen. Denn die PID ist auch möglich, wenn der Embryo sich zu einem 16-Zeller entwickelt hat. Nach der gängigen wissenschaftlichen Meinung handelt es sich dann nicht mehr um totipotente Zellen, daß heißt, der Embryo ist so weit ausdifferenziert, daß sich nicht mehr jede Zelle zu einem Embryo und weiter entwickeln kann. Das Problem der PID mit der Zelle eines 16-Zellers besteht aber darin, daß der Embryo, der dann der Frau transferiert werden müßte, sehr viel schlechtere Überlebens- und Entwicklungschancen hat im Vergleich zu einem Achtzeller. Aber dennoch: Das deutsche Gesetz verbietet die PID also einerseits nur bei totipotenten Zellen, bei einem 16-Zeller wäre sie theoretisch möglich - aber nur innerhalb der Logik dieses biologistischen Denkens. Denn das Gesetz stellt noch eine zweite hohe Hürde für den Einsatz des genetischen Checks an Embryonen auf, indem es das Ziel der Künstlichen Befruchtung und im konkreten Fall der In-vitro-Fertilisation und des anschließenden Embryonentransfers ganz eindeutig definiert: Das Ziel ist die Herbeiführung einer Schwangerschaft - und nicht das Wegwerfen von Embryonen, wie dies geschehen könnte und würde nach einer

Vergleich von PID und Abtreibungspraxis

Was die Debatte in Deutschland so erschwert, ist die von den Befürwortern der PID immer wieder aufgezeigte angebliche Ungleichbehandlung im Vergleich mit der Abtreibungspraxis. Wenn eine Abtreibung praktisch bis zum letzten Tag vor der Geburt erlaubt sei, sei es doch inkonsequent, so lautet die Argumentation, einen Achtzeller, der ja nun viel weniger mit einem Menschen gemein habe als ein Baby kurz vor der Geburt, nicht wegwerfen zu dürfen.
Diese Argumentation besticht nun durch alles andere als durch Logik und malt ein schiefes Bild. Denn es handelt sich um zwei völlig verschiedene und nicht vergleichbare Situationen. Erstens ist die Abtreibung in Deutschland nicht einfach so erlaubt, sie ist vielmehr verboten, aber in einigen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Und zwar deshalb, weil in diesen Fällen eine besondere Konfliktsituation der Schwangeren angenommen wird. Die Reproduktionsmediziner sollten sich bereits an dieser Stelle schon mal fragen, ob sie unter solchen Bedingungen, also Verbot der PID, illegal, aber im Einzelfall straffrei, arbeiten wollten. Andererseits geht es bei der Abtreibung um eine schwangere Frau. Bei der PID ist dies nicht der Fall. Denn die PID findet im Vorfeld einer Schwangerschaft statt, es geht dabei also vielmehr darum, ob eine Schwangerschaft überhaupt erst entstehen soll. Das heißt, bei der In-vitro-Fertilisation - und der PID - ist noch keine Beziehung zwischen einem Embryo und der Mutter entstanden. Es handelt sich - zugespitzt formuliert - bei der PID deshalb um einen Teil eines rationalisierten Labor-Vorgangs, in dem reproduktive Abläufe, im Gegensatz zur Schwangerschaft ent-persönlicht und ent-menschlicht, das heißt, einem bei der Schwangerschaft vorhandenen menschlichen engen Beziehungskomplex entzogen werden. Im Gegensatz zur Schwangerschaft geht es bei der PID also um in ihre Bestandteile zerlegte reproduktive Prozesse, die so in hohem Maße technikzentriert und gesteuert sind. Das heißt natürlich nicht, daß es da nicht zu Konfliktsituationen kommen kann. Wichtig ist aber, darauf hinzuweisen, daß die Unterschiede zur Abtreibung gravierend sind und sie nicht leichtfertig in einen Topf geworfen werden sollten.
Bei der Debatte um die PID im Zusammenhang mit der Künstlichen Befruchtung ist also eine tiefgreifende argumentative und tatsächliche Verschiebung zur bisherigen Praxis der vorgeburtlichen Diagnostik festzustellen: weg von dem Wunschkind hin zu einem Kind nach Wunsch, hin zur Schwangerschaft im Reagenzglas und auf Probe. Die Reproduktionsmedizin in Kombination mit der PID erweist sich damit immer mehr als ein notwendiges Bindeglied hin zur Keimbahnintervention, dem Eingriff in die Geschlechtszellen des Menschen. Es geht also nicht mehr um den Menschen wie er ist, sondern wie er sein soll.

Die Naturwissenschaft lehrt uns ethisch gar nichts

Für die PID und gegen das ESG wird oft auch eingewandt, daß die Biologie der Rechtsprechung und der gesetzlichen Normierung längst davongeeilt sei und neue Wahrheiten etabliert habe. In diesem Zusammenhang heißt es dann immer wieder, die Definition des Embryos als vereinigte Samen- und Eizelle sei künstlich und willkürlich und auch deshalb nicht zu rechtfertigen, weil dies ein prozeßhafter Vorgang sei. Dazu ist zweierlei zu sagen. Zum einen ist sich die Wissenschaft ja nun selbst nicht einig, wann das Leben beginnt. Auch dort sind die verschiedensten Vorschläge inzwischen Legion: Für die einen beginnt das Leben mit dem Eindringen der Samen- in die Eizelle, für die anderen mit ihrer Verschmelzung, für andere mit der Bildung des neuen Genoms, andere wiederum setzen den Beginn des Lebens mit der Schmerz- und Leidensfähigkeit bei der ersten Synapsenbildung im Gehirn des Embryos an und wiederum andere sehen in der Geburt die natürliche Grenze für ein eigenständiges personales Leben. Die Naturwissenschaft lehrt uns also ethisch erstens gar nichts, und zweitens kann es ja wohl nicht sein, daß ein naturwissenschaftlicher bzw. biologisch definierter Vorgang eins zu eins übersetzt auch moralische Relevanz erhält. Vielmehr muß sich die Gesellschaft vor dem Hintergrund biologischen Wissens zu einer Übereinkunft entschließen, wann sie menschliches Leben wie schützen will. Die Definition des ESG erscheint dabei plausibel, stringent und praktikabel.
Unabdingbar zur Debatte um die PID gehören aber noch eine Reihe von Hinweisen und weiteren Fragen, die bisher nicht oder nur unzureichend besprochen sind. Zum Beispiel:

- Löst die Erbsubstanz DNA unsere bisherige Vorstellung vom Menschen ab, entsteht ein neuer Reduktionismus.
- Werden Menschen zunehmend auf der molekularbiologischen Ebene definier?
- Gilt künftig ein mit Gendefekt geborenes Kind als Schaden?
- Wie wird sich das Verhältnis zu Menschen mit Behinderung ändern?
- Welche Pflichten erwachsen für Ärzte daraus, Stichwort Werkvertrag?
- Gibt es ein Recht auf die PID, kann von der Gesellschaft eingefordert werden, diese Techniken bereitzustellen?
- Welche Kriterien sollen bei einer PID für die Selektion von Embryonen gelten und wer erstellt "Krankheitslisten", die das Wegwerfen von Embryonen erlauben?
- Ist das Wissen über mögliche Spätfolgen durch das Abtrennen einer Zelle vom Embryo für die PID ausreichend?
- Wer muß die PID bezahlen: die Solidargemeinschaft oder jeder privat?
- Muß die Unmöglichkeit biologischer Elternschaft technisch behoben werden - gibt es nicht andere Wege: wie die Adoption?
- Können Kritiker der PID auch gleich alles, was ihnen nicht gefällt, in die Forderung nach einem Verbot ummünzen?
- Kann das Bedürfnis einer kleinen Gruppe von Menschen die Gesellschaft insgesamt so massiv beeinflussen und verändern?
- Wie also sind im Spannungsverhältnis zwischen Wissenschaft, Elternwunsch und Gesellschaft die Argumente zu gewichten?

Das vordergründig Verlockende an der PID ist ja nun, daß in ihr der Wunsch der Eltern nach einem makellosen Kind und das technisch-medizinische Angebot zusammenfallen. "Es bleibt festzustellen", schrieb Klaus Diedrich im Oktober 1998 in FOCUS MUL, einer Zeitschrift der Uni Lübeck, "daß ein neues Kollektiv ungewollt kinderloser Paare existiert, die zwar auf natürlichem Weg Eltern werden könnten, aber das Risiko nicht tragen wollen, ein Kind mit einer schwerwiegenden genetischen Erkrankung zu haben." Nur: folgt aus dieser Erkenntnis zugleich notwendig, daß die Gesellschaft dieses "Risiko" auch mittragen muß?

Nur knapp fünf Prozent aller Behinderungen, die Menschen in unserer Gesellschaft haben, entstehen vor der Geburt. In der Zusammenschau aller Argumente spricht also nur sehr wenig für die PID. Eher scheint die Reproduktionsmedizin gemeinsam mit der PID nun zu einem Teil jenes illusionären Projektes der leidensfreien Gesellschaft zu werden - der Verbesserung des Menschen oder seiner Vernichtung bei Nichtgefallen. So gesehen wirft die PID viel mehr Probleme auf, als zu lösen sie verspricht.

Michael Emmrich,
geb. 1959, Journalist in Frankfurt am Main

Quelle:
Dr. med. Mabuse, Zeitschrift im Gesundheitswesen
Heft Nr. 118 März / April 1999, 24. Jahrgang
http://www.mabuse-verlag.de

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