Zweierlei Mass in der Gesetzgebung - Vorgeburtliche Diagnostik im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge - Wie reagieren die betroffenen Frauen? - Wie gehen die Betroffenen mit der Therapie um? Ein Frauenarzt nimmt Stellung.
Der folgende Artikel erschien im Hebammen-Forum:
Pränataldiagnostik - Wer ist von den Folgen betroffen?
Ein Beitrag von Dr. med. Bartholomeus Maris,
niedergelassener Frauenarzt in Krefeld
Pränataldiagnostik hat ihren festen Platz in der deutschen Schwangerenvorsorge. Auch die Möglichkeit der Abtreibung nach einem positiven Befund scheint in der Gesellschaft allgemein akzeptiert zu sein. Trotzdem gibt dieses Thema immer wieder Anlass für ethische Bedenken und kritisches Hinterfragen. Im Folgenden wird speziell darauf eingegangen, wie die Pränataldiagnostik gesetzlich geregelt ist, welche Auswirkung sie auf die Schwangerenvorsorge hat und wer direkt von einer Abtreibung nach Diagnostik betroffen ist.
Zweierlei Maß der Gesetzgebung
Der gesetzliche Rahmen für die Abtreibung nach Pränataldiagnostik ist im 1995 revidierten §218 Abs.2 StGB geregelt. Es wird dort zwischen der Fristenlösung und der medizinischen Indikation unterschieden. Bei der Fristenlösung siegt das Selbstbestimmungsrecht der Frau über den Schutz des Ungeborenen. Bei Abtreibungen in diesem Rahmen geht es um Kinder, die "ungesehen" ungewollt und deshalb wahrscheinlich gesund sind. Diese Kinder genießen einen gewissen gesetzlichen Schutz durch die Pflichtberatung, die 12-Wochengrenze und die Selbstzahlung. Bei der medizinischen Indikation gibt es weder eine gesetzlich erwähnte Pflichtberatung noch eine Zeitbegrenzung und außerdem zahlt der Kostenträger (die Gesellschaft) die Kosten für Diagnostik und Abtreibung. So misst der Gesetzgeber mit zweierlei Maß: die ungesehen ungewollten Kinder werden deutlich mehr geschützt als kranke oder behinderte Kinder. Mit der medizinischen Indikation soll eine "Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abgewendet" werden, wenn diese Gefahr "nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann". Wird eine Abtreibung nach Pränataldiagnostik im Rahmen einer solchen medizinischen Indikation durchgeführt, so stellt das behinderte ungeborene Kind eine Gefahr für den körperlichen oder seelischen Gesundheitszustand der werdenden Mutter dar, was durch die Abtreibung abgewendet wird. Formal gesprochen ist das Ziel der Abtreibung in diesem Fall nicht die Tötung des Kindes sondern die Rettung der Mutter. Die Tötung des Kindes ist wie eine Nebenwirkung der Therapie. Leider werden die Möglichkeiten, die die medizinische Indikation bietet, intensiv für Situationen missbraucht, in der "eine Gefahr für die Gesundheit der Schwangeren" viel zu weit gefasst wird.
Für die Praxis der Vorsorge schreibt der Bundesausschuss für Ärzte und Krankenkassen mit den von ihr erstellten Mutterschaftsrichtlinien die Suche nach Fehlbildungen und damit indirekt die selektionierende Pränataldiagnostik vor. Dies ist keine freilassende Empfehlung, sondern eine verbindlich Anordnung, die sogar wirtschaftliche Konsequenzen hat. Wenn nämlich ein Arzt zum Beispiel auf Wunsch der schwangeren Frau keinen Ultraschall macht, darf er die gesamte Schwangerenvorsorge nicht abrechnen! Dieser Bundesausschuss, der medizinische Fragen aus der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Perspektive beurteilen soll, handelt hier als Expertenausschuss und meint über die ethische Fragen, wie durch Pränataldiagnostik hervorgebracht, urteilen zu können und dürfen, als wäre es eine fachlich-medizinische Angelegenheit.
Pränataldiagnostik in der Vorsorge
Eine 30-jährige Wissenschaftlerin war zum ersten Mal schwanger. Sie freute sich sehr und fühlte sich getragen von einer frohen erwartungsvollen Stimmung. Das innere Bild, das sie von dem Kind hatte, war sehr groß, strahlend-leuchtend farbig und ohne scharfe Konturen. Sie hatte keinerlei Ängste um ihr Kind oder ihre Schwangerschaft. In der 10. Woche ging sie zur ersten Vorsorgeuntersuchung. Ihre Ärztin machte, ohne vorher zu fragen oder sie darüber aufzuklären, eine vaginale Ultraschalluntersuchung. Sie zeigte auf den Monitor und sagte "Sehen Sie, das ist Ihr Kind." In dem Moment schrumpfte das überdimensionale farbig-strahlende Bild ihres Kindes zusammen zu einem schwarz- weißen Flimmerkastenbild. Trauer und innere Verletzung erfüllte ihre Seele. Es dauerte mehrere Wochen, bevor der Kontakt mit ihrem Kind wieder hergestellt war. Für die weitere Vorsorge wandte sie sich dann überwiegend an eine Hebamme.
Die Methoden der Pränataldiagnostik haben Nebenwirkungen. Sowohl die Ultraschalluntersuchung, die so oft verharmlost wird, als auch natürlich auch die Amniozentese stören die innerlich aufgebaute Beziehung zwischen werdender Mutter und ungeborenem Kind. Pränataldiagnostik bedeutet eine "Schwangerschaft auf Probe". Sie bedeutet, erst wirklich ja zu dem Kind zu sagen, wenn der Befund der Chromosomenanalyse unauffällig ist. Das heißt, dass die Frau sich während den ersten 18 Wochen nicht traut, einen Kontakt mit ihrem Kind aufzubauen aus Angst, diesen wieder abbrechen zu müssen, wenn ihr Kind nicht den von ihr (und der Gesellschaft) gesetzten Normen entspricht. Wer etwas von pränataler Psychologie versteht, kann ahnen, was eine solche distanzierte "Probe-Phase" für Auswirkungen hat.
Eine Intention der Schwangerenvorsorge könnte wie folgt formuliert werden: Wie kann der Empfang eines neuen Erdenbürgers - ein Prozess, der Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett umschließt - so festlich, würdig und sicher wie möglich verlaufen, und zwar sowohl für die werdende Mutter als auch für das Kind.
Eine Intention der Pränataldiagnostik ist: Wie kann bei (oder nach!) dem Empfang eines neuen Erdenbürgers beurteilt werden, ob er wirklich willkommen ist und angenommen werden kann oder ob er wieder gewaltsam vor die Tür gesetzt werden muss. Diese Intention der Pränataldiagnostik steht konträr zu dem Anspruch der eigentlichen Vorsorge.
Bei der Vorsorge ist die Pflege der Beziehung zwischen werdender Mutter und ungeborenem Kind von großer Bedeutung. Störungen in dieser Beziehung führen nicht selten zu (psychosomatisch verursachten) Komplikationen wie Hyperemesis, vorzeitigen Wehen oder auch Gestosen, aber möglicherweise auch zu tiefer liegenden Problemen in der Mutter-Kind-Beziehung. Es ist vor allem diese Beziehung, die von den "Nebenwirkungen" der Pränataldiagnostik beeinträchtigt wird.
Da die Pränataldiagnostik in Deutschland Bestandteil der Vorsorge ist, wird die Qualität der Vorsorge eindeutig von der Intention und Auswirkung der Pränataldiagnostik gefärbt. Aus diesem Grund könnte man sich eine Trennung so vorstellen, dass die Pränataldiagnostik für diejenigen, die sie in Anspruch nehmen wollen, in speziellen Zentren angeboten wird, unabhängig von der Vorsorge. Dies könnte beiden zu Gute kommen.
Die Betroffenen
Wenn nun das Ergebnis der Pränataldiagnostik so ist, dass die Frau sich zur Abtreibung entscheidet, wer wird dann vor allem von dieser Tat betroffen?
Zuerst ist da das nicht-geborene Kind: Andere haben für es entschieden, dass sein Leben nicht lebenswert geworden wäre und dass seine Existenz die Gesundheit seiner Mutter bedroht hätte. Aber was kennen die anderen überhaupt von ihm? Nur eine Chromosomendiagnose oder einen Ultraschallbefund, aber wäre dies das Wesentlichste von seinem verhinderten Leben gewesen? Hätte es nicht trotz oder dank einer solchen Diagnose noch so viel anderes mitbringen können?
Was wissen wir von dem Daseinszustand der Kinder in der Frühschwangerschaft oder sogar noch davor? Das übliche wissenschaftliche Denken bringt uns da nicht viel weiter. Obwohl unter anderem die Berichte der Nah-Tod-Erfahrungen den Begriff "Leben nach dem Tod" immer näher gebracht haben, ist das mit dem "Leben vor der Geburt oder vor der Konzeption" noch nicht der Fall. Auch hier liegt eine Fülle an Erfahrungsberichten vor. So gibt es Äußerungen von Kindern, die sich an diese Daseinsebene "erinnern" (1) sowie Erfahrungen von Frauen oder Männern, die noch vor der Konzeption ein Bild oder einen Traum von einem Kind haben, das sich "ankündigt" (2). Es ist zumindest denkbar, dass Menschenkinder sich auf den Weg machen, um ihr (neues) Erdenleben anzutreten und sich mit einem ganz bestimmten Menschenleib zu verbinden. Nun kann man versuchen, sich einzudenken oder einzuleben in die Situation eines solchen Kindes. Wäre es denkbar, dass ein Kind sich zum Beispiel für das Schicksal eines Leben mit Down-Syndrom entscheidet? Wenn ja, was geschieht ihm dann während der Pränataldiagnostik? Es wird unter Vorbehalt angenommen, dann begutachtet und dann zu einem Zeitpunkt, wo schon eine gewisse Reife vorliegt, abgetrieben. Wenn ein Kind im Rahmen der Fristenlösung abgetrieben wird, braucht es das nicht "persönlich" zu nehmen, da es nicht vorher angeschaut wurde. Wenn ein Kind aufgrund eines spezifischen Merkmals abgetrieben wird, dann kann es nicht anders als das persönlich zu nehmen. Die Eltern wollen zwar ein Kind, aber nicht ein solches, nicht dich!
Die zweite Person, die es betrifft, ist die werdende Mutter: Zuerst wird sie mit einem Diagnostik-Angebot mit weitreichenden Konsequenzen konfrontiert. Sie soll entscheiden, ob sie eine solche Diagnostik in Anspruch nehmen will. Über Fragen und Themen wie "Könnte ich mit einem behinderten Kind leben? Ist das Leben eines behinderten oder kranken Kindes lebenswert? Ist es nicht für alle Beteiligten besser, wenn es nicht geboren wird? Könnte Leid, Behinderung und Krankheit vielleicht auch einen Sinn für die Betroffenen und deren Umwelt haben? Darf ich ein noch ungeborenes behindertes Kind töten lassen? Wann soll ein ungeborenes Kind den Schutz der Menschenwürde genießen dürfen?" soll sie nicht nur nachdenken, sie soll sich auch entscheiden, Position beziehen und daraus Konsequenzen ziehen, die sie ihr weiteres Leben tragen muss. Unter dem liberalen Vorwand des toleranten "das darf doch jeder selber entscheiden" wird in unserer Gesellschaft peinlichst vermieden, dazu Position zu beziehen. Was die Gesellschaft nicht leisten will, das heißt wo sie auch keine Verantwortung übernehmen will, wird der schwangeren Frau abverlangt. In dem seelischen Ausnahmezustand der Schwangerschaft soll sie die Arbeit leisten, die die Gesellschaft als Wertegemeinschaft (aus Feigheit?) unterlässt und die Schwangere wird damit auch alleine die Verantwortung für ihre Entscheidung tragen müssen. Auch wenn sie sich nicht in der Lage sieht, eine solche Entscheidung in voller Verantwortung alleine zu tragen und sich von ihrer Umgebung (wie Ärzte, Partner, Verwandte und Bekannte) beeinflussen lässt: Sie wird sich ihr Leben lang als Mittäterin und/oder als Opfer sehen und sich auseinandersetzen müssen mit der Frage, was nun aus diesem Kind geworden ist oder geworden wäre. So bleibt die Verbindung mit dem Kind bestehen.
Der dritte Betroffene ist derjenige, der die Abtreibung tatsächlich ausführt: Dies ist bei der späten Abtreibung anders als bei einer frühen, bei der nämlich der abtreibende Arzt konkret tätig ist und selber mit der Saugkürette den Embryo aus der Gebärmutter entfernt. Bei der Abtreibung nach Pränataldiagnostik verabreicht er "nur" die Medikamente, die dazu führen werden, dass die Frau selber ihr Kind ausstößt. Diesen langen Prozess wird er nicht intensiv und nah begleiten, dazu hat er "Hilfspersonal" (Schwestern oder Hebammen). Nur bei dem Fetozid wird der Arzt direkt handelnd tätig. Trotzdem ist er derjenige, der am ehesten der Tätige oder Täter bei dieser Handlung ist. In einer Umfrage unter Ärzten, die regelmäßig frühe Abtreibungen durchführen, betrachtet 75 Prozent der Befragten dies als Tötung (3). Was spielt sich da ab, warum führen Ärzte diese Arbeit aus?
Und dann gibt es die Hebammen, von denen immer wieder verlangt wird, Frauen während einer späten Abtreibung zu begleiten. Hebammen (und auch Pflegende) sind sowohl zeitlich wie auch emotional viel näher bei der Frau als der Arzt. Obwohl sie möglicherweise selber eine ablehnende Einstellung der Pränataldiagnostik gegenüber haben, meinen viele Hebammen, solche Frauen nicht im Stich lassen zu können. Eine Befragung unter Hebammen ergab, dass die meisten nach Bewältigungsstrategien suchen, um mit dieser ambivalenten Situation umgehen zu können (4). Nur wenige Hebammen weigern sich auf Grund innerer Überzeugung, diese Arbeit auszuführen (siehe Artikel in diesem Heft auf der Seite 19).
Alle diese Menschengruppen sind direkt von den Folgen der späten Abtreibungen betroffen und tragen diese als Narben oder Wunden in ihrer Seele mit sich.
Zum Schluss
Zum Schluss ist die ganze Gesellschaft von der Praxis der späten Abtreibung nach Pränataldiagnostik betroffen. Je mehr Diagnostik möglich ist, je mehr behinderte oder kranke Kinder abgetrieben werden, je geringer die Akzeptanz von "normabweichenden" Menschen unter uns wird und je machbarer der (Alp)-traum der leidfreien Gesellschaft scheint. Krank ist ein Gesundheitswesen, wenn Ärzte die Gesundheit von schwangeren Frauen zu retten versuchen, indem sie ein krankes ungeborenes Kind töten und sich selber seelisch Gewalt antun. Krank ist eine Gesellschaft, in der ein Mensch nicht mehr als leidensfähiges und entwicklungsfähiges Wesen gilt und die Menschengemeinschaft nicht mehr mitleidfähig ist.
Literatur:
(1) Klink, J.: Früher, als ich groß war. Reinkarnationserinnerungen von Kindern. Grafing 1998.
(2) Bauer, D., Hoffmeister, M., Görg, H.: Gespräche mit Ungeborenen. Kinder kündigen sich an. Stuttgart 1986
(3) Amtenbrink, B et al: Schwangerschaftsabbruch als Konflikt für den ausführenden Arzt. Stuttgart 1991
(4) Ensel, A.: Hebammenarbeit im Umfeld der pränatalen Diagnostik. Vortrag Weleda-Fachtagung November 2000. Veröffentlichung in Vorbereitung.
Zu den Fotos in diesem Artikel:
"Ich bin anders … als Du denkst"
Unter diesem Thema zeigt eine Ausstellung mit dem Untertitel "Down-Syndrom - ein Menschenbild im Wandel" 30 Porträts von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einem Down-Syndrom. Ein Teil dieser Fotos bebildern die Themenseiten der vorliegenden Hebammenforum-Ausgabe.
Die Photografien von Andreas Bohnenstengel sind begleitet von Aussagen der Porträtierten in Form eines Fragebogens. Als Kontrast zu den Porträts gibt es Info-Säulen mit Hintergrundberichten zum Down-Syndrom. Intention dieser Wanderausstellung ist es, den Betrachter zum Nachdenken darüber anzuregen, wie die Vorstellungen, die man heute von Menschen mit Down-Syndrom hat, historisch entstanden sind.
Die Ausstellung ist bis Februar in Berlin und danach in Wuppertal zu sehen. Weitere Orte sind geplant. Ausführlichere Informationen bei:
Down-Kind e.V.
c/o Michaela E. Ash,
Brodersenstr. 69
81929 München
Tel.: (089) 934746
Quelle:
Hebammen-Forum
www.hebammen-forum.de
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